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Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zerbst/Anhalt |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 02.06.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0321/2026
Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt
gefertigt: Neumann, Patrick
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis
Soll Ist JA NEIN STE MV
Ortschaftsrat Nedlitz 01.06.2026
Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026
und Naturschutz
Bau- und 02.06.2026
Stadtentwicklungsausschuss
Stadtrat 01.07.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-
Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Sachverhalt/Problem:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des
vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt
Zerbst/Anhalt (BV/0102/2024) beschlossen.Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen
in der Gemarkung Nedlitz schaffen.
Es handelt sich um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum
enthalten ist. Der Standort liegt ca. 750 m nordwestlich von Nedlitz und ca. 3 km nordöstlich von
Deetz. Das Flurstück hat eine Größe von 9,21 ha und eine durchschnittliche Bodenpunktzahl
von 25.Der Entwurf zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2024 Freiflächen-
Photovoltaikanlage Moritzwurde am 30.04.2025 vom Stadtrat gebilligt (Beschluss-Nr.
BV/0145/2025).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 09.12.2024 bis
23.12.2024 statt. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 29.11.2024 zur Stellungnahme
aufgefordert. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und
Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand zeitgleich mit der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.02.2026 bis 11.03.2026
statt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu ist am 30.01.2026 im Amtsboten erschienen. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben
vom 02.02.2026 zur Stellungnahme bis zum 11.03.2026 aufgefordert. Die Planunterlagen
standen auch auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt +
Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme bereit und wurden über
das Beteiligungsprtal Sachsen-Anhalt bereitgestellt.
Alle zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage
Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt firstgerecht abgegebenen Stellungnahmen wurden im
Abwägungsbeschluss BV/0320/2026 am 01.07.2026 vom Stadtrat behandelt.
Dem Abwägungsbeschluss entsprechend wurden die Satzungsunterlagen ergänzt.
Weiterer Verfahrensablauf:
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird den Planunterlagen eine zusammenfassende Erklärung
beigefügt. Mit Erteilung der Genehmigung, durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis
Anhalt-Bitterfeld), wird diese, zusammen mit der Planzeichnung, Begründung und dem
Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung, ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Bekanntmachung wird der vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-
Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt rechtswirksam.
Anlagen:
Anlage 1 – AgriPV_NEDLITZ_Begründung
Anlage 2 – AgriPV_NEDLITZ_Planzeichnung
Anlage 3 – AgriPV_NEDLITZ_Umweltbericht
Anlage 4 – AgriPV_NEDLITZ_Fachbeitrag
Anlage 5 – DIN SPEC 91434 (Agri-Photovoltaik-Anlagen)
Finanzielle Auswirkungen
ja X nein
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
II. Ertrag
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung
I. Auszahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
II. Einzahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
III. Verpflichtungsermächtigungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
in 20…
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-
Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt als Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt und
billigt damit die Unterlagen in der Fassung vom April 2026.
Andreas Dittmann
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert