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Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt

Angenommen31 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeZerbst/Anhalt
Datum2026-07-01
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Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 02.06.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage öffentlich Vorlage-Nr: BV/0321/2026 Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt gefertigt: Neumann, Patrick Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Ortschaftsrat Nedlitz 01.06.2026 Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026 und Naturschutz Bau- und 02.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Stadtrat 01.07.2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen- Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt Sachverhalt/Problem: Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0102/2024) beschlossen.Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Nedlitz schaffen. Es handelt sich um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist. Der Standort liegt ca. 750 m nordwestlich von Nedlitz und ca. 3 km nordöstlich von Deetz. Das Flurstück hat eine Größe von 9,21 ha und eine durchschnittliche Bodenpunktzahl von 25.Der Entwurf zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2024 Freiflächen- Photovoltaikanlage Moritzwurde am 30.04.2025 vom Stadtrat gebilligt (Beschluss-Nr. BV/0145/2025). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 09.12.2024 bis 23.12.2024 statt. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 29.11.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand zeitgleich mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.02.2026 bis 11.03.2026 statt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu ist am 30.01.2026 im Amtsboten erschienen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 02.02.2026 zur Stellungnahme bis zum 11.03.2026 aufgefordert. Die Planunterlagen standen auch auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme bereit und wurden über das Beteiligungsprtal Sachsen-Anhalt bereitgestellt. Alle zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt firstgerecht abgegebenen Stellungnahmen wurden im Abwägungsbeschluss BV/0320/2026 am 01.07.2026 vom Stadtrat behandelt. Dem Abwägungsbeschluss entsprechend wurden die Satzungsunterlagen ergänzt. Weiterer Verfahrensablauf: Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird den Planunterlagen eine zusammenfassende Erklärung beigefügt. Mit Erteilung der Genehmigung, durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Anhalt-Bitterfeld), wird diese, zusammen mit der Planzeichnung, Begründung und dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung, ortsüblich bekannt gemacht. Mit Bekanntmachung wird der vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen- Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt rechtswirksam. Anlagen: Anlage 1 – AgriPV_NEDLITZ_Begründung Anlage 2 – AgriPV_NEDLITZ_Planzeichnung Anlage 3 – AgriPV_NEDLITZ_Umweltbericht Anlage 4 – AgriPV_NEDLITZ_Fachbeitrag Anlage 5 – DIN SPEC 91434 (Agri-Photovoltaik-Anlagen) Finanzielle Auswirkungen ja X nein A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt I. Aufwand davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… II. Ertrag davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… B. Investitionsplanung Investitionsnummer und/ oder Bezeichnung I. Auszahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… II. Einzahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… III. Verpflichtungsermächtigungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf in 20… Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen- Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt als Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt und billigt damit die Unterlagen in der Fassung vom April 2026. Andreas Dittmann Bürgermeister

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