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Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zerbst/Anhalt |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 18.05.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0320/2026
Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt
gefertigt: Neumann, Patrick
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis
Soll Ist JA NEIN STE MV
Ortschaftsrat Nedlitz 01.06.2026
Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026
und Naturschutz
Bau- und 02.06.2026
Stadtentwicklungsausschuss
Stadtrat 01.07.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beschluss über die Abwägung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "AGRI-
Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Sachverhalt/Problem:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des
vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt
Zerbst/Anhalt (BV/0102/2024) beschlossen.Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen
in der Gemarkung Nedlitz schaffen.
Es handelt sich um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum
enthalten ist. Der Standort liegt ca. 750 m nordwestlich von Nedlitz und ca. 3 km nordöstlich von
Deetz. Das Flurstück hat eine Größe von 9,21 ha und eine durchschnittliche Bodenpunktzahl
von 25.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 09.12.2024 bis
23.12.2024 statt.
Die TÖB wurden mit Schreiben vom 29.11.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die
Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen
der Entwurfsunterlagen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand zeitgleich mit der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.02.2026 bis 11.03.2026
statt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu ist am 30.01.2026 im Amtsboten erschienen. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben
vom 02.02.2026 zur Stellungnahme bis zum 11.03.2026 aufgefordert. Die Planunterlagen
standen auch auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt +
Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme bereit und wurden über
das Beteiligungsprtal Sachsen-Anhalt bereitgestellt.
1. Bürger
Zum vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der
Stadt Zerbst/Anhalt ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.
2. TÖB
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines
schriftlichen Anhörungsverfahrens beteiligt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange,die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind in der Abwägungstabelle aufgeführt.
Alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen sind mit den dazugehörigen
Beschlussempfehlungen der Anlage (Abwägungstabelle) zu entnehmen.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen vor:
Natur- und Artenschutz
Umweltbericht, Ute + Hagen Roßmann GbR, 2025 als selbständiger Teil der Begründung
Gutachten Fauna, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, LASIUS Büro für Ökologie,
Landschaftsplanung und Umweltbildung, Dipl.-Biol. Mark Schönbrodt, Merseburger
Landstraße 39, 06246 Bad Lauchstädt, 2024
Insbesondere mit Aussagen zur naturräumlichen Ausstattung des Plangebietes und zu
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung sowie mit Aussagen zur
Betroffenheit der Schutzgüter sowie zum speziellen Artenschutz.
Prognostizierte Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter werden im Umweltbericht dargelegt. Neben den zu
erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt die Darstellung der Maßnahmen zur
Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation. Zur Kompensation der Eingriffsfolgen
müssen neben der dauerhaften Extensivierung der Panelstreifen keine zusätzlichen
Maßnahmen zur Biotopaufwertung außerhalb des Geltungsbereiches vorgenommen werden.
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Für die geplante Nutzung werden unbebaute Ackerflächen in Anspruch genommen. Gehölze
werden nicht in Anspruch genommen. Bodenbrütende Vogelarten können betroffen sein.
Auswirkungen auf Fläche und Boden:
Mit der Umsetzung der Planung kommt es durch die Flächeninanspruchnahme für technische
Anlagen sowie Medienverlegung zur Überprägung der Bodenfunktionen. Diese Funktionen im
Naturhaushalt werden eingeschränkt. Mit der Extensivierung von Ackerflächen können die
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ausgeglichen werden.
Auswirkungen auf das Wasser:
Mit der Umsetzung der Planung erfolgen keine negativ Auswirkungen auf
Oberflächengewässer. Das Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenstrukturen
vollständig im Geltungsbereich zur Versickerung gebracht werden.
Auswirkungen auf Klima und Luft:
Mit der Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalklimatischen
Verhältnisse verbunden. Die Maßnahmen selbst sind Bestandteil der Klimaschutzkonzeption
der Bunderegierung und der EU.
Auswirkungen auf die Landschaft:
Mit der Gestaltung und Flächennutzung erfolgt eine Überprägung des Landschaftsbildes durch
die geplante Flächennutzung mit Solarpaneelen.
Auswirkungen auf den Menschen:
Zur Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter:
Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern werden nicht
prognostiziert.
Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern:
Zwischen den einzelnen Umweltschutzgütern bestehen umfangreiche funktionale
Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Versiegelungen von Böden zugleich zu
Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion.
Schutzgebiete
Beeinträchtigungen von nationalen und europäischen Schutzgebieten müssen nicht befürchtet
werden.
Weitere Gutachten:
Keine
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Stand 2026)
Stellungnehmer Themenbezug
Landkreis Anhalt- Belange der Landwirtschaft
Bitterfeld; 06359 Köthen
(Anhalt)
Landkreis Anhalt- Bodenschutz
Bitterfeld; 06359 Köthen
(Anhalt)
Landkreis Anhalt- Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
Bitterfeld; 06359 Köthen
(Anhalt)
Hinweise aus der Beteiligung werden in die Planung eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen
ja X nein
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
II. Ertrag
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung
I. Auszahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
II. Einzahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
III. Verpflichtungsermächtigungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
in 20…
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschließt die in den Anlagen aufgeführten
Beschlussempfehlungen der eingegangenen Stellungnahmen zum vorzeitigen
Bebauungsplanes Nr. 1 "AGRI-Freiflächen-Photovoltaikanlage Nedlitz" der Stadt
Zerbst/Anhalt. Die Abwägungsergebnisse sind mitzuteilen.
Andreas Dittmann
Bürgermeister
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