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Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Badetzer Straße" Ortsteil Steckby

Angenommen32 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeZerbst/Anhalt
Datum2026-07-01
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Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 08.07.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage öffentlich Vorlage-Nr: BV/0313/2026 Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt gefertigt: Mähler, Philip Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Ortschaftsrat Steutz 26.05.2026 Bau- und 02.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026 und Naturschutz Stadtrat 01.07.2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung 'Badetzer Straße' Ortsteil Steckby Sachverhalt/Problem: Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung am 01.07.2026 den Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0274/2026). Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) verzichtet. Der vorliegende Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Fassung vom April 2026 soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat auch auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link STADT+BÜRGER, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt die Entwurfsunterlagen zur Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom April 2026 zu billigen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu beschließen. Anlagen: Anlage 1 Beschluss Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Begründung Anlage 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Finanzielle Auswirkungen ja x nein A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt I. Aufwand davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… II. Ertrag davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… B. Investitionsplanung Investitionsnummer und/ oder Bezeichnung I. Auszahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… II. Einzahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… 20… III. Verpflichtungsermächtigungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf in 20… Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt billigt die Entwurfsunterlagen zur Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom April 2026 und beschließt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Andreas Dittmann Bürgermeister

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