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Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Badetzer Straße" Ortsteil Steckby
Angenommen32 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zerbst/Anhalt |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 08.07.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0313/2026
Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt
gefertigt: Mähler, Philip
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis
Soll Ist JA NEIN STE MV
Ortschaftsrat Steutz 26.05.2026
Bau- und 02.06.2026
Stadtentwicklungsausschuss
Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026
und Naturschutz
Stadtrat 01.07.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
'Badetzer Straße' Ortsteil Steckby
Sachverhalt/Problem:
Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung am 01.07.2026 den Beschluss zur Aufstellung der
Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst
(BV/0274/2026).
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes
Verfahren) verzichtet.
Der vorliegende Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und
Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Fassung vom April 2026 soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden.
Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nach der Beschlussfassung durch den
Stadtrat auch auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den
Link STADT+BÜRGER, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt die Entwurfsunterlagen zur
Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt in der
Fassung vom April 2026 zu billigen und die öffentliche Auslegung der Unterlagen zu beschließen.
Anlagen:
Anlage 1 Beschluss
Anlage 2 Planzeichnung
Anlage 3 Begründung
Anlage 4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Finanzielle Auswirkungen
ja x nein
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
II. Ertrag
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung
I. Auszahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
II. Einzahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
20…
III. Verpflichtungsermächtigungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
in 20…
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt billigt die Entwurfsunterlagen zur
Einbeziehungssatzung „Badetzer Straße“ im Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt in der
Fassung vom April 2026 und beschließt die öffentliche Auslegung der Unterlagen.
Andreas Dittmann
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert