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Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt

Angenommen31 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeZerbst/Anhalt
Datum2026-07-01
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Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 19.06.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage öffentlich Vorlage-Nr: BV/0338/2026 Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt gefertigt: Neumann, Patrick Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026 und Naturschutz Bau- und 02.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ortschaftsrat Deetz 11.06.2026 Stadtrat 01.07.2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt Sachverhalt/Problem: Der Stadtrat hat am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV- Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0766/2023). Parallel dazu wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0149/2025). Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetznugen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deetz schaffen. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist. Der Standort liegt ca. 3 km nördlich von Deetz. Die insgesamt 3 Flächen kommen auf ca. 21 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 28,5 MWp (evtl. erweiterbar). Da die Ortschaft Deetz einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum Bebauungsplan die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 07.10.2024 bis 18.10.2024 statt. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.09.2024 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen. Der vorliegende Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom Mai 2026 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat auch auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadtentwicklung, Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Finanzielle Auswirkungen ja X nein A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt I. Aufwand davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… II. Ertrag davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… B. Investitionsplanung Investitionsnummer und/ oder Bezeichnung I. Auszahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… II. Einzahlungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf 20… III. Verpflichtungsermächtigungen davon Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf in 20… Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt billigt die Entwurfsunterlagen (Stand Mai 2026) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt und beschließt die Auslegung. Andreas Dittmann Bürgermeister

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