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Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Angenommen31 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Zerbst/Anhalt |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 19.06.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0338/2026
Federführendes Amt: Bau- u. Liegenschaftsamt
gefertigt: Neumann, Patrick
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis
Soll Ist JA NEIN STE MV
Ausschuss für Umwelt-, Klima- 02.06.2026
und Naturschutz
Bau- und 02.06.2026
Stadtentwicklungsausschuss
Ortschaftsrat Deetz 11.06.2026
Stadtrat 01.07.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects
Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt
Sachverhalt/Problem:
Der Stadtrat hat am 29.11.2023 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB
den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-
Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0766/2023). Parallel
dazu wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
beschlossen (BV/0149/2025).
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetznugen zur Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deetz
schaffen. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu
Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand:
März 2023) als Suchraum enthalten ist.
Der Standort liegt ca. 3 km nördlich von Deetz. Die insgesamt 3 Flächen kommen auf ca. 21 ha
und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 28,5 MWp (evtl. erweiterbar).
Da die Ortschaft Deetz einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum
Bebauungsplan die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 07.10.2024 bis
18.10.2024 statt.
Die TÖB wurden mit Schreiben vom 27.09.2024 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und
Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der vorliegende Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der
Fassung vom Mai 2026 soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich
ausgelegt werden.
Alle Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung können nach der Beschlussfassung durch den
Stadtrat auch auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den
Link Stadtentwicklung, Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen
ja X nein
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
II. Ertrag
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung
I. Auszahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
II. Einzahlungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
20…
III. Verpflichtungsermächtigungen
davon
Jahr Euro Produkt Konto veranschlagt Bedarf
in 20…
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt billigt die Entwurfsunterlagen (Stand Mai 2026) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz"
der Stadt Zerbst/Anhalt und beschließt die Auslegung.
Andreas Dittmann
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert