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Antrag der SPD zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Wiefelstede
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wiefelstede |
| Datum | 2026-06-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wiefelstede 26215 Wiefelstede, 04.06.2026
Der Bürgermeister
Fachdienst Öffentliche Ordnung und Informationstechnik
Sachbearbeiter/in: Bernd Rohloff
Beratungsvorlage
Vorlagen-Nr.: B/3097/2026
Angelegenheit / Tagesordnungspunkt
Antrag der SPD zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde
Wiefelstede
Beratungsfolge: Sitzung am:
Feuerwehrausschuss 27.06.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 17.08.2026 nicht öffentlich
Situationsbericht / Bisherige Beratung:
Bei der Gemeinde Wiefelstede ist ein Antrag der SPD-Fraktion zur Fortschreibung des
Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Wiefelstede eingegangen. Der Antrag umfasst folgende
Punkte:
a. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Feuerwehrbedarfsplan
fortzuschreiben und dem Gemeinderat im ersten Quartal 2027 zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
b. Die Fortschreibung durch ein externes Fachbüro wird begleitet durch Angehörige des
Gemeindekommandos der Freiwilligen Feuerwehr, Vertretern aus dem Fachausschuss
(je Fraktion ein Mitglied) und aus dem Fachdienst der Verwaltung.
Zur Begründung des Antrags wird unter anderem angeführt, dass im bestehenden
Feuerwehrbedarfsplan auf die Notwendigkeit einer Fortschreibung im Jahr 2026 hingewiesen
wird.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wurde der Gemeindebrandmeister, Herr Bruns, seitens der
Verwaltung um eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag gebeten. Auf die darin
enthaltenen Anmerkungen wird eingegangen.
Tatsächlich ist im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen, diesen im Jahr 2026 zu
überprüfen und dabei die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von 2026 bis 2031
festzulegen. Die für den Zeitraum 2020 bis 2026 vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch noch
nicht vollständig umgesetzt.
Die Planungen für den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortswehr Mollberg sind inzwischen
abgeschlossen, die bauliche Umsetzung steht jedoch noch aus. Darüber hinaus sind einzelne
Maßnahmen, wie beispielsweise das aus dem Feuerwehrbedarfsplan entwickelte
Fahrzeugbeschaffungskonzept, bereits bis zum Jahr 2045 fortgeschrieben und geplant.
Ferner hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05. August 2024 beschlossen, die
Verwaltung zu beauftragen, im Jahr 2026 mit den Planungen für eine Erweiterung des
Feuerwehrhauses in Wiefelstede zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die
Umsetzung der Neubauprojekte der Feuerwehren Metjendorf-Neuenkruge und Mollberg. Wie
bekannt, ist das Feuerwehrhauses der Feuerwehr Metjendorf-Neuenkruge im Frühjahr 2026
fertiggestellt worden. Mit dem Bau des Feuerwehrhauses Mollberg wird in diesem Jahr
begonnen. Mit den Planungen für die Feuerwehr Wiefelstede kann nach weiteren Baufortschritt
in Mollberg begonnen werden.
Bezugnehmend auf das Schreiben vom Gemeindebrandmeister Herrn Bruns wird auf die
Feuerwehrausschusssitzung vom 22.06.2024 verwiesen, in der die Feuerwehr Wiefelstede den
Lösungsvorschlag zum Um- und Erweiterungsneubau am vorhandenen Standort Thienkamp
mittragen kann.
Das Thema der Einsatzhygiene wurde bereits im bestehenden Feuerwehrbedarfsplan
aufgegriffen und mit einer konkreten Handlungsempfehlung versehen. Demnach sollte auf
Ebene des Landkreises ein einheitliches Hygienekonzept erarbeitet werden. Auf Grundlage
dieses Konzeptes wären anschließend die erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen
umzusetzen.
Ein entsprechendes Hygienekonzept ist der Verwaltung bislang nicht bekannt. Auch die
Neuerstellung eines Feuerwehrbedarfsplans würde insoweit zu keinem abweichenden
Ergebnis führen. Darüber hinaus dient ein Feuerwehrbedarfsplan in erster Linie der
Darstellung von Handlungsbedarfen und Entwicklungsschritten. Eine detaillierte Darstellung
oder Auslegung gesetzlicher Anforderungen ist hingegen nicht dessen Gegenstand.
Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden umfangreichen Baumaßnahmen sowie des
bereits beschlossenen Fahrzeugbeschaffungskonzepts ist aus Sicht der Verwaltung bei einer
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2026 nicht mit wesentlichen Änderungen
der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen zu rechnen. Daher erscheint es sachgerecht, die
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Darüber hinaus liegt ein Antrag auf Erstellung eines Löschwasserbedarfsplans vor. Aus Sicht
der Verwaltung sollte dieser zeitlich vor einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
erarbeitet werden, da die hierbei gewonnenen Erkenntnisse zur Löschwasserversorgung eine
wichtige Grundlage für die spätere Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans darstellen
können.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung oder Fortschreibung von
Feuerwehrbedarfsplänen existiert nicht. Die Erstellung entsprechender Bedarfspläne obliegt
der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und dem Gemeindekommando und
bindet erhebliche Arbeitszeit, die neben den laufenden Projekten nicht darstellbar sind.
Für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2020 sind Kosten in Höhe von rund
13.000 Euro angefallen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen 2026 nicht zur Verfügung.
Finanzierung:
./.
Vorschlag / Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der SPD auf Fortschreibung des
Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2026 nicht zuzustimmen.
Anlagen:
B/3097/2026 Seite 2 von 3
Antrag_SPD_Feuerwehrbedarfsplan
Begründung_Feuerwehrbedarfsplan_2027
Feuerwehrbedarfsplan
Herrn BM Pieper o.V.i.A. mit der Bitte um Kenntnisnahme / Einvernehmen
Gleichstellungsbeauftragte (zusammen mit der Einladung)
Bernd Rohloff Arne Bertling
Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in
B/3097/2026 Seite 3 von 3
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