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Antrag der SPD zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Wiefelstede

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWiefelstede
Datum2026-06-27
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Wiefelstede 26215 Wiefelstede, 04.06.2026 Der Bürgermeister Fachdienst Öffentliche Ordnung und Informationstechnik Sachbearbeiter/in: Bernd Rohloff Beratungsvorlage Vorlagen-Nr.: B/3097/2026 Angelegenheit / Tagesordnungspunkt Antrag der SPD zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Wiefelstede Beratungsfolge: Sitzung am: Feuerwehrausschuss 27.06.2026 öffentlich Verwaltungsausschuss 17.08.2026 nicht öffentlich Situationsbericht / Bisherige Beratung: Bei der Gemeinde Wiefelstede ist ein Antrag der SPD-Fraktion zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Wiefelstede eingegangen. Der Antrag umfasst folgende Punkte: a. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Feuerwehrbedarfsplan fortzuschreiben und dem Gemeinderat im ersten Quartal 2027 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. b. Die Fortschreibung durch ein externes Fachbüro wird begleitet durch Angehörige des Gemeindekommandos der Freiwilligen Feuerwehr, Vertretern aus dem Fachausschuss (je Fraktion ein Mitglied) und aus dem Fachdienst der Verwaltung. Zur Begründung des Antrags wird unter anderem angeführt, dass im bestehenden Feuerwehrbedarfsplan auf die Notwendigkeit einer Fortschreibung im Jahr 2026 hingewiesen wird. Im Rahmen des Antragsverfahrens wurde der Gemeindebrandmeister, Herr Bruns, seitens der Verwaltung um eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag gebeten. Auf die darin enthaltenen Anmerkungen wird eingegangen. Tatsächlich ist im aktuellen Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen, diesen im Jahr 2026 zu überprüfen und dabei die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum von 2026 bis 2031 festzulegen. Die für den Zeitraum 2020 bis 2026 vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Die Planungen für den Neubau des Feuerwehrhauses der Ortswehr Mollberg sind inzwischen abgeschlossen, die bauliche Umsetzung steht jedoch noch aus. Darüber hinaus sind einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise das aus dem Feuerwehrbedarfsplan entwickelte Fahrzeugbeschaffungskonzept, bereits bis zum Jahr 2045 fortgeschrieben und geplant. Ferner hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05. August 2024 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, im Jahr 2026 mit den Planungen für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses in Wiefelstede zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Umsetzung der Neubauprojekte der Feuerwehren Metjendorf-Neuenkruge und Mollberg. Wie bekannt, ist das Feuerwehrhauses der Feuerwehr Metjendorf-Neuenkruge im Frühjahr 2026 fertiggestellt worden. Mit dem Bau des Feuerwehrhauses Mollberg wird in diesem Jahr begonnen. Mit den Planungen für die Feuerwehr Wiefelstede kann nach weiteren Baufortschritt in Mollberg begonnen werden. Bezugnehmend auf das Schreiben vom Gemeindebrandmeister Herrn Bruns wird auf die Feuerwehrausschusssitzung vom 22.06.2024 verwiesen, in der die Feuerwehr Wiefelstede den Lösungsvorschlag zum Um- und Erweiterungsneubau am vorhandenen Standort Thienkamp mittragen kann. Das Thema der Einsatzhygiene wurde bereits im bestehenden Feuerwehrbedarfsplan aufgegriffen und mit einer konkreten Handlungsempfehlung versehen. Demnach sollte auf Ebene des Landkreises ein einheitliches Hygienekonzept erarbeitet werden. Auf Grundlage dieses Konzeptes wären anschließend die erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen umzusetzen. Ein entsprechendes Hygienekonzept ist der Verwaltung bislang nicht bekannt. Auch die Neuerstellung eines Feuerwehrbedarfsplans würde insoweit zu keinem abweichenden Ergebnis führen. Darüber hinaus dient ein Feuerwehrbedarfsplan in erster Linie der Darstellung von Handlungsbedarfen und Entwicklungsschritten. Eine detaillierte Darstellung oder Auslegung gesetzlicher Anforderungen ist hingegen nicht dessen Gegenstand. Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden umfangreichen Baumaßnahmen sowie des bereits beschlossenen Fahrzeugbeschaffungskonzepts ist aus Sicht der Verwaltung bei einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2026 nicht mit wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen zu rechnen. Daher erscheint es sachgerecht, die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Darüber hinaus liegt ein Antrag auf Erstellung eines Löschwasserbedarfsplans vor. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser zeitlich vor einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans erarbeitet werden, da die hierbei gewonnenen Erkenntnisse zur Löschwasserversorgung eine wichtige Grundlage für die spätere Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans darstellen können. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung oder Fortschreibung von Feuerwehrbedarfsplänen existiert nicht. Die Erstellung entsprechender Bedarfspläne obliegt der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und dem Gemeindekommando und bindet erhebliche Arbeitszeit, die neben den laufenden Projekten nicht darstellbar sind. Für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2020 sind Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro angefallen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen 2026 nicht zur Verfügung. Finanzierung: ./. Vorschlag / Empfehlung: Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag der SPD auf Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2026 nicht zuzustimmen. Anlagen: B/3097/2026 Seite 2 von 3 Antrag_SPD_Feuerwehrbedarfsplan Begründung_Feuerwehrbedarfsplan_2027 Feuerwehrbedarfsplan Herrn BM Pieper o.V.i.A. mit der Bitte um Kenntnisnahme / Einvernehmen Gleichstellungsbeauftragte (zusammen mit der Einladung) Bernd Rohloff Arne Bertling Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in B/3097/2026 Seite 3 von 3

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