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2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung)

Ergebnis unbekannt13 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeWiefelstede
Datum2026-06-16
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Wiefelstede 26215 Wiefelstede, 27.05.2026 Der Bürgermeister Fachdienst Bildung/Kultur/Sport Sachbearbeiter/in: Dörte Sundermann Beratungsvorlage Vorlagen-Nr.: B/3082/2026 Angelegenheit / Tagesordnungspunkt 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung) Beratungsfolge: Sitzung am: Schulausschuss 16.06.2026 öffentlich Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich Gemeinderat 29.06.2026 öffentlich Situationsbericht / Bisherige Beratung: Die derzeit geltende Gebührensatzung vom 11. Juni 2024, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30. Juni 2025, regelt die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung im Rahmen eines freiwilligen Angebotes der Gemeinde Wiefelstede an den beiden Ganztagsgrundschulen. Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Anspruch gilt zunächst für die ersten Klassen und wird anschließend jährlich um einen weiteren Jahrgang erweitert, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder besteht. Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung von acht Stunden an allen Werktagen von Montag bis Freitag. Die Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs verteilt sich auf Bund, Länder, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulträger sowie weitere Kooperationspartner. Obwohl der Rechtsanspruch bundesrechtlich gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe besteht, ist auch die Gemeinde Wiefelstede als kommunaler Schulträger in einem gewissen Umfang an der praktischen Umsetzung beteiligt. Die beiden Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde können den künftig bestehenden Ganztagsanspruch derzeit nicht vollständig mit eigenen personellen und organisatorischen Ressourcen abdecken. Gleichzeitig hat der Landkreis Ammerland die Schulen angewiesen, den Rechtsanspruch vollständig umzusetzen. Darüber hinaus reicht der vom Land gewährte finanzielle Ausgleich nicht aus, um die erforderlichen Betreuungsangebote ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Schulen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Abstimmung mit den beiden Grundschulen entschieden, die notwendigen Betreuungszeiten in Randbereichen des Rechtsanspruch erfüllenden Ganztagsangebotes durch ein ergänzendes Betreuungsangebot sicherzustellen. Dieses ergänzende Angebot kann – anders als der schulische Ganztagsbetrieb – gebühren- pflichtig ausgestaltet werden. Für die Durchführung der ergänzenden Betreuung arbeitet die Gemeinde bereits erfolgreich mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) in der Grundschule Wiefelstede zusammen. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das DRK auch künftig als Kooperationspartner die ergänzenden Betreuungsangebote an beiden Grundschulen übernehmen. Für die Jahrgänge 2 bis 4 besteht derzeit noch kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Um den hohen Qualitätsstandard in der Betreuung auch für diese Jahrgänge sicherzustellen, setzt die Gemeinde ihr freiwilliges Betreuungsangebot unverändert fort. Die veränderten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen an beiden Grundschulen machen eine Anpassung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung) erforderlich. Finanzierung: Die Kosten für die ergänzende Betreuung durch das DRK belaufen sich bei einem Betreuungsschlüssel von 26 Kindern pro Gruppe mit jeweils zwei Betreuungskräften an beiden Grundschulen auf rund 3.600 Euro brutto monatlich. Den Aufwendungen stehen voraussichtliche Gebührenerträge in Höhe von rund 1.500 Euro monatlich gegenüber. Daraus ergibt sich ein monatlicher Fehlbetrag von etwa 2.100 Euro, der von der Gemeinde Wiefelstede zu tragen ist. Vorschlag / Empfehlung: Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung). Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderungssatzung öffentlich bekannt zu machen und zum 1. August 2026 in Kraft zu setzen. Anlagen: Herrn BM Pieper o.V.i.A. mit der Bitte um Kenntnisnahme / Einvernehmen Gleichstellungsbeauftragte (zusammen mit der Einladung) B/3082/2026 Seite 2 von 3 Sachbearbeiter/in Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in B/3082/2026 Seite 3 von 3

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