Startseite › Wiefelstede › Antrag
2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung)
Ergebnis unbekannt13 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wiefelstede |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wiefelstede 26215 Wiefelstede, 27.05.2026
Der Bürgermeister
Fachdienst Bildung/Kultur/Sport
Sachbearbeiter/in: Dörte Sundermann
Beratungsvorlage
Vorlagen-Nr.: B/3082/2026
Angelegenheit / Tagesordnungspunkt
2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der
Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung)
Beratungsfolge: Sitzung am:
Schulausschuss 16.06.2026 öffentlich
Verwaltungsausschuss 22.06.2026 nicht öffentlich
Gemeinderat 29.06.2026 öffentlich
Situationsbericht / Bisherige Beratung:
Die derzeit geltende Gebührensatzung vom 11. Juni 2024, zuletzt geändert durch die
1. Änderungssatzung vom 30. Juni 2025, regelt die Erhebung von Benutzungsgebühren für
die zusätzliche Kinderbetreuung im Rahmen eines freiwilligen Angebotes der Gemeinde
Wiefelstede an den beiden Ganztagsgrundschulen.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der
Anspruch gilt zunächst für die ersten Klassen und wird anschließend jährlich um einen
weiteren Jahrgang erweitert, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder
besteht.
Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung von acht Stunden an allen
Werktagen von Montag bis Freitag. Die Verantwortung für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs verteilt sich auf Bund, Länder, Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
Schulträger sowie weitere Kooperationspartner.
Obwohl der Rechtsanspruch bundesrechtlich gegenüber den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe besteht, ist auch die Gemeinde Wiefelstede als kommunaler Schulträger in einem
gewissen Umfang an der praktischen Umsetzung beteiligt.
Die beiden Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde können den künftig bestehenden
Ganztagsanspruch derzeit nicht vollständig mit eigenen personellen und organisatorischen
Ressourcen abdecken. Gleichzeitig hat der Landkreis Ammerland die Schulen angewiesen,
den Rechtsanspruch vollständig umzusetzen.
Darüber hinaus reicht der vom Land gewährte finanzielle Ausgleich nicht aus, um die
erforderlichen Betreuungsangebote ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Schulen
sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Abstimmung mit den beiden Grundschulen
entschieden, die notwendigen Betreuungszeiten in Randbereichen des Rechtsanspruch
erfüllenden Ganztagsangebotes durch ein ergänzendes Betreuungsangebot sicherzustellen.
Dieses ergänzende Angebot kann – anders als der schulische Ganztagsbetrieb – gebühren-
pflichtig ausgestaltet werden.
Für die Durchführung der ergänzenden Betreuung arbeitet die Gemeinde bereits erfolgreich
mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) in der Grundschule Wiefelstede zusammen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das DRK auch künftig als Kooperationspartner die
ergänzenden Betreuungsangebote an beiden Grundschulen übernehmen.
Für die Jahrgänge 2 bis 4 besteht derzeit noch kein gesetzlicher Rechtsanspruch. Um den
hohen Qualitätsstandard in der Betreuung auch für diese Jahrgänge sicherzustellen, setzt die
Gemeinde ihr freiwilliges Betreuungsangebot unverändert fort.
Die veränderten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen an beiden
Grundschulen machen eine Anpassung der Satzung über das Angebot und die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den Ganztagsschulen der
Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung) erforderlich.
Finanzierung:
Die Kosten für die ergänzende Betreuung durch das DRK belaufen sich bei einem
Betreuungsschlüssel von 26 Kindern pro Gruppe mit jeweils zwei Betreuungskräften an
beiden Grundschulen auf rund 3.600 Euro brutto monatlich.
Den Aufwendungen stehen voraussichtliche Gebührenerträge in Höhe von rund 1.500 Euro
monatlich gegenüber. Daraus ergibt sich ein monatlicher Fehlbetrag von etwa 2.100 Euro, der
von der Gemeinde Wiefelstede zu tragen ist.
Vorschlag / Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Angebot
und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zusätzliche Kinderbetreuung in den
Ganztagsschulen der Gemeinde Wiefelstede (Anschlussbetreuung).
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderungssatzung öffentlich bekannt zu machen
und zum 1. August 2026 in Kraft zu setzen.
Anlagen:
Herrn BM Pieper o.V.i.A. mit der Bitte um Kenntnisnahme / Einvernehmen
Gleichstellungsbeauftragte (zusammen mit der Einladung)
B/3082/2026 Seite 2 von 3
Sachbearbeiter/in
Fachdienstleiter/in Fachbereichsleiter/in
B/3082/2026 Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert