Startseite › Visselhövede › Antrag

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 "Worthstraße - Wiesenstraße a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Angenommen20 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeVisselhövede
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT VISSELHÖVEDE 109-2026 Lfd. Nr.: DER BÜRGERMEISTER Sachbearbeiter/in: Heiko Grünhagen Sitzungsvorlage Az.: 51.10.03-2024/000007 Datum: 08.06.2026 Beratungsfolge Gremium Beratung / Status Sitzungsdatum Beschluss: Z Bauausschuss öffentlich 23.06.2026 zu a)+b) UF 7:0:0 Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 25.06.2026 zu a) + b) Hg 7:0:0 Rat öffentlich 30.06.2026 zu a) + b) Hg 20:0:1 Tagesordnungspunkt: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 "Worthstraße - Wiesenstraße„mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Worthstraße / Gaswerkstraße a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: a) Den in den Anlagen beschriebenen Abwägungen wird nach eingehender Prüfung sowie unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander und nach ausreichender Gelegenheit zur Erläuterung zugestimmt. Die vorgesehenen Beschlüsse sollen umgesetzt werden. Die Begründung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 „Worthstraße -Wiesenstraße ist entsprechend zu ergänzen. b) Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 „Worthstraße -Wiesenstraße sowie die dazugehörige Begründung (mit Anlagen) soll gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Beschluss ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt: Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 soll die Voraussetzung für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes geschaffen werden. Bestandteil dieser Planung ist zusätzlich die Schaffung von Wohnungen und / oder die Ansiedlung von Arztpraxen. Am 04.07.2023 hat der Rat der Stadt Visselhövede den Auslegungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) fand vom 29.04.2024 bis 03.06.2024 statt. Wegen eines Serverausfalls wurde die Beteiligung noch einmal wiederholt. Diese Wiederholung lief vom 04.07.2024 bis 05.08.2024. Alle in diesem Zeiträumen eingegangen Stellungnahmen, wurden bei der Abwägung berücksichtigt und beraten. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 13.04.2026 bis 15.05.2026 statt. Alle Planunterlagen wurden in den vorgenannten Zeiträumen auf der städtischen Homepage bereitgestellt und lagen zusätzlich zur Einsichtnahme öffentlich aus, damit sich alle Interessierten informieren konnten. In der Anlage sind die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet und mit Abwägungs- und Beschlussvorschläge versehen worden. Weiterhin sind den Unterlagen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit Anlagen beigefügt. Es soll der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Seite 1 gefasst werden. 109-2026 Seite 2 von 3 Im Auftrage Heiko Grünhagen Zur Beratung freigegeben André Lüdemann Bürgermeister Anlagen • Satzungsfassung Planzeichnung und Vorhaben- und Erschließungsplan • Satzungsfassung Begründung • Abwägung der Stellungnahmen aus der Auslegung • Verkehrsgutachten • Schallgutachten • Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines EDEKA-Supermarktes • Beurteilung der Versickerungsfähigkeit • Lageplan 109-2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert