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Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 "Worthstraße - Wiesenstraße a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Visselhövede |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VISSELHÖVEDE 109-2026
Lfd. Nr.:
DER BÜRGERMEISTER Sachbearbeiter/in:
Heiko Grünhagen
Sitzungsvorlage Az.: 51.10.03-2024/000007
Datum: 08.06.2026
Beratungsfolge Gremium Beratung / Status Sitzungsdatum Beschluss: Z
Bauausschuss öffentlich 23.06.2026 zu a)+b) UF
7:0:0
Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 25.06.2026 zu a) + b) Hg
7:0:0
Rat öffentlich 30.06.2026 zu a) + b) Hg
20:0:1
Tagesordnungspunkt: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 "Worthstraße -
Wiesenstraße„mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 37 "Worthstraße / Gaswerkstraße
a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag: a) Den in den Anlagen beschriebenen Abwägungen wird
nach eingehender Prüfung sowie unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander und nach ausreichender Gelegenheit zur
Erläuterung zugestimmt. Die vorgesehenen Beschlüsse
sollen umgesetzt werden. Die Begründung des Entwurfs
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97
„Worthstraße -Wiesenstraße ist entsprechend zu
ergänzen.
b) Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97
„Worthstraße -Wiesenstraße sowie die dazugehörige
Begründung (mit Anlagen) soll gem. § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen werden. Der Beschluss ist gem. § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 97 soll die Voraussetzung für
die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes geschaffen werden. Bestandteil dieser Planung ist
zusätzlich die Schaffung von Wohnungen und / oder die Ansiedlung von Arztpraxen.
Am 04.07.2023 hat der Rat der Stadt Visselhövede den Auslegungsbeschluss für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 97 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
und die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) fand vom 29.04.2024 bis 03.06.2024 statt.
Wegen eines Serverausfalls wurde die Beteiligung noch einmal wiederholt. Diese Wiederholung
lief vom 04.07.2024 bis 05.08.2024. Alle in diesem Zeiträumen eingegangen Stellungnahmen,
wurden bei der Abwägung berücksichtigt und beraten. Die öffentliche Auslegung und die
Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 13.04.2026 bis
15.05.2026 statt.
Alle Planunterlagen wurden in den vorgenannten Zeiträumen auf der städtischen Homepage
bereitgestellt und lagen zusätzlich zur Einsichtnahme öffentlich aus, damit sich alle Interessierten
informieren konnten.
In der Anlage sind die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet und mit Abwägungs- und Beschlussvorschläge
versehen worden. Weiterhin sind den Unterlagen die Entwürfe der Planzeichnung und der
Begründung mit Anlagen beigefügt. Es soll der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Seite 1
gefasst werden.
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Im Auftrage
Heiko Grünhagen
Zur Beratung freigegeben André Lüdemann
Bürgermeister
Anlagen
• Satzungsfassung Planzeichnung und Vorhaben- und Erschließungsplan
• Satzungsfassung Begründung
• Abwägung der Stellungnahmen aus der Auslegung
• Verkehrsgutachten
• Schallgutachten
• Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines EDEKA-Supermarktes
• Beurteilung der Versickerungsfähigkeit
• Lageplan
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