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Bebauungsplan Nr. 101 "Freiflächen-PV Köhnkenheide" Visselhövede a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVisselhövede
Datum2026-06-30
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STADT VISSELHÖVEDE 091-2026 Lfd. Nr.: DER BÜRGERMEISTER Sachbearbeiter/in: Heiko Grünhagen Sitzungsvorlage Az.: 51.10.03-2025/000002 Datum: 08.05.2026 Beratungsfolge Gremium Beratung / Status Sitzungsdatum Beschluss: Z Bauausschuss öffentlich 28.05.2026 Zu a) + b) UF 7:0:0 Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 11.06.2026 Zu a) + b) Hg 7:0:0 Rat öffentlich 30.06.2026 Zu a) + b) Hg 21:0:0 Tagesordnungspunkt: Bebauungsplan Nr. 101 "Freiflächen-PV Köhnkenheide" Visselhövede a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: a) Den in den Anlagen beschriebenen Abwägungen wird nach eingehender Prüfung sowie unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander und nach ausreichender Gelegenheit zur Erläuterung zugestimmt. Die vorgesehenen Beschlüsse sollen umgesetzt werden. Die Begründung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 101 „Freiflächen-PV Köhnkenheide“ ist entsprechend zu ergänzen. b) Der Bebauungsplan Nr. 101 soll gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Sachverhalt: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Visselhövede das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung und Speicherung von Sonnenenergie zu schaffen. Am 30.10.2025 wurde der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 101 „Freiflächen PV Köhnkenheide“ vom Verwaltungsausschuss gefasst. Ebenso wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen und vom 17.11.2025 bis 18.12.2025 durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Planunterlagen auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. In der Anlage sind die während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aufgelistet und mit Abwägungs- und Beschlussvorschläge versehen worden. Weiterhin sind den Unterlagen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung beigefügt. Es soll der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Seite 1 Die Entwürfe der Bauleitplanungen und die Ergebnisse bzw. Änderungen daraus werden in der Sitzung des Bauausschusses von einem Vertreter des Planungsbüros kurz zusammenfassend vorgestellt. Im Auftrage Heiko Grünhagen Zur Beratung freigegeben André Lüdemann Bürgermeister Vorentwurf Planzeichnung Vorentwurf Begründung Abwägungsunterlagen 091-2026 Seite 2 von 2

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