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63. Änderung F-Plan "Freiflächen-PV Köhnkenheide" Visselhövede a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Visselhövede |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT VISSELHÖVEDE 087-2026
Lfd. Nr.:
DER BÜRGERMEISTER Sachbearbeiter/in:
Heiko Grünhagen
Sitzungsvorlage Az.: 51.10.03-2025/000002
Datum: 08.05.2026
Beratungsfolge Gremium Beratung / Status Sitzungsdatum Beschluss: Z
Bauausschuss öffentlich 28.05.2026 Zu a) + b) UF
7:0:0
Verwaltungsausschuss nicht öffentlich 11.06.2026 Zu a) + b) Hg
7:0:0
Rat öffentlich 30.06.2026 Zu a) + b) Hg
21:0:0
Tagesordnungspunkt: 63. Änderung F-Plan "Freiflächen-PV Köhnkenheide"
Visselhövede
a) Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss und Inkrafttreten
Beschlussvorschlag: a) Den in den Anlagen beschriebenen Abwägungen wird
nach eingehender Prüfung sowie unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander und nach ausreichender Gelegenheit zur
Erläuterung zugestimmt. Die vorgesehenen Beschlüsse
sollen umgesetzt werden. Die Begründung der 63.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-PV
Köhnkenheide“ ist entsprechend zu ergänzen.
b) Der Rat der Stadt Visselhövede beschließt aufgrund
des § 1 (3) des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit § 58 (2) Nr. 2 des Nieders. Kommunal-
verfassungsgesetzes (NKomVG) unter Berücksichtigung
der unter a) gefassten Beschlüsse die 63. Änderung des
Flächennutzungsplanes, „Freiflächen-PV Köhnkenheide“
mit Begründung inkl. Umweltbericht. Die
Flächennutzungsplanänderung soll nach Genehmigung
durch den Landkreis Rotenburg zur Rechtskraft gebracht
werden.
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung verfolgt die Stadt Visselhövede das Ziel,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
zur Nutzung und Speicherung von Sonnenenergie zu schaffen.
Am 30.10.2025 wurde der Auslegungsbeschluss für die 63. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Freiflächen PV Köhnkenheide“ vom Verwaltungsausschuss gefasst.
Ebenso wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen und vom 17.11.2025 bis
18.12.2025 durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Planunterlagen auf der städtischen Homepage
zur Verfügung gestellt.
In der Anlage sind die während der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen aufgelistet und mit Abwägungs- und Beschlussvorschläge versehen worden.
Weiterhin sind den Unterlagen die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung beigefügt.
Es soll der Feststellungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
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Die Entwürfe der Bauleitplanungen und die Ergebnisse bzw. Änderungen daraus werden in der
Sitzung des Bauausschusses von einem Vertreter des Planungsbüros kurz zusammenfassend
vorgestellt.
Im Auftrage
Heiko Grünhagen
Zur Beratung freigegeben André Lüdemann
Bürgermeister
• Begründung
• Planzeichnung
• Abwägungsunterlagen
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