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Nachwahl; Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Datum2026-05-13
DatenstufeNur Ergebnisse
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Verbandsgemeindeverwaltung Schweich 27.03.2026 Fachbereich 1 Zentrale Dienste Beschlussvorlage VG (Nr. 20/302/2026) Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit Verbandsgemeinderat Schweich 13.05.2026 öffentlich Entscheidung Nachwahl; Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Sachverhalt: Das Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport, Michael Karau, hat sein Mandat im o. g. Ausschuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen. Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus- schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl ge- wählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlags- recht bei der CDU-Fraktion. Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO). Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen. Beschlussvorschlag: 1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen. 2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nach- wahl im Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport zu. Sachbearbeitung: Fach-/Sachgebietsleitung: Bürgermeisterin: Spieles, Carolin Deutsch, Wolfgang Horsch, Christiane

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