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Nachwahl; Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße |
| Datum | 2026-05-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich 27.03.2026
Fachbereich 1 Zentrale Dienste
Beschlussvorlage VG (Nr. 20/302/2026)
Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit
Verbandsgemeinderat Schweich 13.05.2026 öffentlich Entscheidung
Nachwahl; Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport
Sachverhalt:
Das Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport, Michael Karau, hat
sein Mandat im o. g. Ausschuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl
erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus-
schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl ge-
wählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlags-
recht bei der CDU-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes
beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht
gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.
2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nach-
wahl im Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport zu.
Sachbearbeitung: Fach-/Sachgebietsleitung: Bürgermeisterin:
Spieles, Carolin Deutsch, Wolfgang Horsch, Christiane
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