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Nachwahl; Schulträgerausschuss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße |
| Datum | 2026-05-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich 27.03.2026
Fachbereich 1 Zentrale Dienste
Beschlussvorlage VG (Nr. 20/304/2026)
Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit
Verbandsgemeinderat Schweich 13.05.2026 öffentlich Entscheidung
Nachwahl; Schulträgerausschuss
Sachverhalt:
Das Mitglied des Schulträgerausschusses, Michael Karau, hat sein Mandat im o. g. Aus-
schuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus-
schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl ge-
wählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlags-
recht bei der CDU-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes
beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht
gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.
2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nach-
wahl im Schulträgerausschuss zu.
Sachbearbeitung: Fach-/Sachgebietsleitung: Bürgermeisterin:
Spieles, Carolin Deutsch, Wolfgang Horsch, Christiane
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