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Nachwahl; Schulträgerausschuss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Datum2026-05-13
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Verbandsgemeindeverwaltung Schweich 27.03.2026 Fachbereich 1 Zentrale Dienste Beschlussvorlage VG (Nr. 20/304/2026) Beratungsfolge Termin Behandlung Zuständigkeit Verbandsgemeinderat Schweich 13.05.2026 öffentlich Entscheidung Nachwahl; Schulträgerausschuss Sachverhalt: Das Mitglied des Schulträgerausschusses, Michael Karau, hat sein Mandat im o. g. Aus- schuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen. Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus- schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl ge- wählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlags- recht bei der CDU-Fraktion. Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO). Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen. Beschlussvorschlag: 1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen. 2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nach- wahl im Schulträgerausschuss zu. Sachbearbeitung: Fach-/Sachgebietsleitung: Bürgermeisterin: Spieles, Carolin Deutsch, Wolfgang Horsch, Christiane

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