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Zustimmung über die Einwerbung von Spenden/Sponsorengelder
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Mendig |
| Datum | 2026-05-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium: Sitzungsart: Zuständigkeit: Datum:
Verbandsgemeinderat öffentlich Entscheidung 27.05.2026
Mendig
Verfasser: Ulf Hennig Fachbereich 3
Tagesordnung:
Zustimmung über die Einwerbung von Spenden/Sponsorengelder
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Sachverhalt:
In § 94 der Gemeindeordnung werden die Grundsätze über die Erzielung von Erträgen und
Einzahlungen festgelegt.
Hierzu zählen auch Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen, die die Gemeinde einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf.
Für die „Einwerbung“ und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung sind
ausschließlich die Bürgermeister sowie die Beigeordneten (VG + Ortsgemeinden) zuständig.
Der Verbandsgemeinderat entscheidet über die Annahme der Spende oder Vermittlung der
Spende. Zusätzlich ist die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde über die Vorgänge zu
informieren. Durch diese Kontrollfunktion wird vermieden, dass der Eindruck bzw. der
Verdacht einer Beeinflussung des Verwaltungshandelns entsteht.
Die Annahme der Spenden in öffentlicher Sitzung beraten wird (Transparenzgebot). Die
Spender werden hier namentlich nicht erwähnt; eine Mitteilung der Spender erfolgt im
nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Das Spendenverfahren ist grundsätzlich erst anzuwenden, wenn die Zuwendung im
Einzelfall die Wertgrenze von 100,00 EUR übersteigt; bei mehreren Zuwendungen eines
Gebers im Haushaltsjahr werden diese addiert.
Hinweis zur Finanzierung:
Beschlussvorschlag:
Nach der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat über die Annahme bzw. Vermittlung von
Spenden zu entscheiden.
Es sind folgende Spenden durch den Bürgermeister bzw. die Beigeordneten eingeworben
worden:
Art der
Spende Zuwendung Betrag Zahlung
Verwendungszweck
(lfd. Nr.) € am
1 Geldspende 250,00 15.04.2026 Spende für Feuerwehr Bell
2 Geldspende 1.000,00 21.04.2026 Spende zug. Feuerwehr Rieden für 100-
jähriges Jubiläum
1.250,00
Der Rat erteilt seine Zustimmung, die vorgenannten Spenden anzunehmen bzw. zu
vermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Zustimmungen
Ablehnungen
Stimmenenthaltungen
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