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Anschaffung einer einheitlichen Softwarelösung zur Einführung der E-Akte
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Mendig |
| Datum | 2026-05-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium: Sitzungsart: Zuständigkeit: Datum:
Verbandsgemeinderat öffentlich Entscheidung 27.05.2026
Mendig
Verfasser: Fabian Schneider Fachbereich 1
Tagesordnung:
Anschaffung einer einheitlichen Softwarelösung zur Einführung der E-Akte
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung am 24.09.2025 mit der
Fortentwicklung des Dokumentenmanagementsystems befasst und die grundsätzliche
Beschaffung eines entsprechenden Systems befürwortet.
Ziel dieser Entscheidung war und ist es, die bereits vorhandenen digitalen
Verwaltungsprozesse konsequent fortzuentwickeln und die Grundlage für eine durchgängige
elektronische Aktenführung zu schaffen. Die bislang in einzelnen Bereichen bestehenden
digitalen Verfahren, Archiv- und Workflowlösungen sollen perspektivisch in eine einheitliche,
strukturierte und zukunftsfähige Gesamtlösung überführt werden. Dadurch sollen
Medienbrüche reduziert, Bearbeitungsabläufe standardisiert, Such- und
Abstimmungsaufwände verringert und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung
nachhaltig verbessert werden.
Zwischenzeitlich hat auf Ebene der Büroleiter im Landkreis Mayen-Koblenz eine weitere
Abstimmung zur künftigen Ausrichtung der elektronischen Aktenführung stattgefunden.
Dabei wurde die Einführung einer möglichst einheitlichen Softwarelösung für die beteiligten
Verwaltungen erörtert. Ziel ist es, durch ein abgestimmtes Vorgehen kreisweite Synergien zu
nutzen, Schulungs- und Einführungsaufwände zu reduzieren, Erfahrungswerte
auszutauschen und einheitliche Standards bei der digitalen Vorgangsbearbeitung zu fördern.
Unter Berücksichtigung dieser gemeinsam abgestimmten Zielsetzung innerhalb der
Kreisgruppe wurde der seinerzeitige Beschluss des Verbandsgemeinderates vom
24.09.2025 verwaltungsseitig zunächst nicht vollzogen. Damit soll sichergestellt werden,
dass die weitere Beschaffung nicht isoliert, sondern unter Einbeziehung der zwischenzeitlich
abgestimmten kreisweiten Zielrichtung vorbereitet und umgesetzt werden kann.
Für die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig ist eine solche einheitliche Lösung nach wie
vor insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die elektronische Aktenführung künftig eine
zentrale Grundlage für moderne, medienbruchfreie und effiziente Verwaltungsarbeit bildet.
Eine abgestimmte Softwarelösung erleichtert nicht nur die interne Bearbeitung von
Vorgängen, sondern verbessert auch Vertretungsmöglichkeiten, Transparenz,
Nachvollziehbarkeit, Fristenkontrolle und den sicheren Zugriff auf aktenrelevante Unterlagen.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung nunmehr ermächtigt werden, auf Grundlage der
bisherigen Beschlusslage und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Abstimmungen
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine geeignete, kreisweit
möglichst einheitliche Softwarelösung zur Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems zu beschaffen.
Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen, die
weitere Beschaffung nicht als isolierte „Insellösung“, sondern unter Berücksichtigung der auf
Kreisebene abgestimmten Zielsetzung einer einheitlichen Softwarelösung weiterzuverfolgen.
Die hierdurch möglichen Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf einheitliche
Standards, gemeinsame Erfahrungswerte sowie eine effiziente Einführung und spätere
Nutzung, werden ausdrücklich anerkannt. Der Ältestenrat empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat daher, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung zu beauftragen.
Hinweis zur Finanzierung:
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der für die zentrale Verwaltungsdigitalisierung bzw.
EDV/IT im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die konkrete
Kostenstruktur hängt im weiteren Verfahren insbesondere von der auszuwählenden
Softwarelösung, dem endgültigen Leistungsumfang sowie der Anzahl der im Rahmen der
Einführungsphase tatsächlich benötigten Nutzerlizenzen ab. Nach der Ersteinführung ist von
laufenden Lizenz-, Pflege- und Betriebskosten auszugehen. Diese werden in den künftigen
Haushaltsplanungen entsprechend berücksichtigt und dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat nimmt Bezug auf seine bisherigen Beratungen vom 24.09.2025
und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel eine geeignete, möglichst kreisweit einheitliche Softwarelösung zur
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems zu beschaffen. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, alle zur Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der Beschaffung
erforderlichen vergabe-, vertrags- und haushaltsrechtlichen Erklärungen abzugeben, die
erforderlichen Aufträge zu erteilen sowie die hierfür notwendigen Verträge und
Vereinbarungen zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Zustimmungen
Ablehnungen
Stimmenenthaltungen
Text aus PDF extrahiert