Startseite › Verbandsgemeinde Mendig › Antrag

Beitrittserklärung ITEBO (Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Mendig
Datum2026-05-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gremium: Sitzungsart: Zuständigkeit: Datum: Verbandsgemeinderat öffentlich Entscheidung 27.05.2026 Mendig Verfasser: Fabian Schneider Fachbereich 1 Tagesordnung: Beitrittserklärung ITEBO (Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG) Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben: Sachverhalt: Der Ältestenrat hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 05.05.2026 vorberaten und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Beitritt der Verbandsgemeinde Mendig zur ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu beschließen. Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH mit Sitz in Osnabrück ist ein seit vielen Jahren auf den öffentlichen Bereich ausgerichteter IT- Dienstleister. Das Leistungs-spektrum der ITEBO-Unternehmensgruppe umfasst insbesondere die strategische und projektbezogene Beratung, die Umsetzung von IT- und Digitalisierungsprojekten, die Einführung und Betreuung von Fachverfahren, den Betrieb von Anwendungssystemen, Rechenzentrumsleistungen sowie ergänzende Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft eröffnet der Verbandsgemeinde Mendig einen zusätzlichen kommunal geprägten Beschaffungs- und Kooperationsweg für künftige IT- und Digitalisierungsbedarfe. Hierdurch kann insbesondere auf bestehende Rahmenvertrags- und Unterstützungsstrukturen zurückgegriffen werden. Der Beitritt ist nicht auf ein einzelnes Vorhaben beschränkt, sondern soll der Verwaltung allgemein einen weiteren strukturierten Zugang zu IT-Produkten und IT-Dienstleistungen eröffnen. Die Angelegenheit wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am 28.04.2026 mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Nach einer ersten telefonischen Unterrichtung ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass gegen den beabsichtigten Beitritt keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen. Soweit die abschließende schriftliche Rückmeldung bis zur Versendung der Sitzungsunterlagen vorliegt, wird diese der Vorlage beigefügt; andernfalls erfolgt eine ergänzende Unterrichtung in der Sitzung. Die Vertretung der Verbandsgemeinde Mendig in der Generalversammlung der Genossenschaft erfolgt gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben durch den Bürgermeister. Für den Fall der Verhinderung soll die Büroleitung als Vertretung benannt werden. Hinweis zur Finanzierung: Für den Beitritt ist ein Geschäftsanteil in Höhe von einmalig 1.000,00 EUR zu erwerben. Hinzu kommt ein jährlicher Genossenschaftsbeitrag in Höhe von derzeit 160,00 EUR. Die Mittel stehen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze zur Verfügung bzw. können hieraus bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt: 1. Die Verbandsgemeinde Mendig tritt der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG bei. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsanteil an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000,00 EUR zu erwerben; der jährliche Genossenschaftsbeitrag in Höhe von derzeit 160,00 EUR wird zur Kenntnis genommen. 3. Der Bürgermeister wird als stimmberechtigter Vertreter der Verbandsgemeinde Mendig in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG entsandt. 4. Für den Fall der Verhinderung wird die Büroleitung als Vertretung benannt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beitritt nach Maßgabe des § 92 Abs. 1 Satz 3 GemO der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen und den Beitritt erst nach ordnungsgemäßer Anzeige sowie unter Beachtung etwaiger kommunalaufsichtlicher Rückmeldungen zu vollziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zustimmungen Ablehnungen Stimmenenthaltungen

Text aus PDF extrahiert