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Beitrittserklärung ITEBO (Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Mendig |
| Datum | 2026-05-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium: Sitzungsart: Zuständigkeit: Datum:
Verbandsgemeinderat öffentlich Entscheidung 27.05.2026
Mendig
Verfasser: Fabian Schneider Fachbereich 1
Tagesordnung:
Beitrittserklärung ITEBO (Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG)
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an
der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Sachverhalt:
Der Ältestenrat hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 05.05.2026 vorberaten und dem
Verbandsgemeinderat empfohlen, den Beitritt der Verbandsgemeinde Mendig zur ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu beschließen.
Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH mit Sitz in
Osnabrück ist ein seit vielen Jahren auf den öffentlichen Bereich ausgerichteter IT-
Dienstleister. Das Leistungs-spektrum der ITEBO-Unternehmensgruppe umfasst
insbesondere die strategische und projektbezogene Beratung, die Umsetzung von IT- und
Digitalisierungsprojekten, die Einführung und Betreuung von Fachverfahren, den Betrieb von
Anwendungssystemen, Rechenzentrumsleistungen sowie ergänzende Beratungs- und
Unterstützungsleistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft eröffnet der Verbandsgemeinde Mendig einen
zusätzlichen kommunal geprägten Beschaffungs- und Kooperationsweg für künftige IT- und
Digitalisierungsbedarfe. Hierdurch kann insbesondere auf bestehende Rahmenvertrags- und
Unterstützungsstrukturen zurückgegriffen werden. Der Beitritt ist nicht auf ein einzelnes
Vorhaben beschränkt, sondern soll der Verwaltung allgemein einen weiteren strukturierten
Zugang zu IT-Produkten und IT-Dienstleistungen eröffnen.
Die Angelegenheit wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am
28.04.2026 mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Nach einer ersten telefonischen
Unterrichtung ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass gegen den beabsichtigten
Beitritt keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen. Soweit die abschließende schriftliche
Rückmeldung bis zur Versendung der Sitzungsunterlagen vorliegt, wird diese der Vorlage
beigefügt; andernfalls erfolgt eine ergänzende Unterrichtung in der Sitzung.
Die Vertretung der Verbandsgemeinde Mendig in der Generalversammlung der
Genossenschaft erfolgt gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben durch den
Bürgermeister. Für den Fall der Verhinderung soll die Büroleitung als Vertretung benannt
werden.
Hinweis zur Finanzierung:
Für den Beitritt ist ein Geschäftsanteil in Höhe von einmalig 1.000,00 EUR zu erwerben.
Hinzu kommt ein jährlicher Genossenschaftsbeitrag in Höhe von derzeit 160,00 EUR. Die
Mittel stehen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze zur Verfügung bzw. können
hieraus bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Die Verbandsgemeinde Mendig tritt der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG bei.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsanteil an der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000,00 EUR zu
erwerben; der jährliche Genossenschaftsbeitrag in Höhe von derzeit 160,00 EUR
wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bürgermeister wird als stimmberechtigter Vertreter der Verbandsgemeinde
Mendig in die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG entsandt.
4. Für den Fall der Verhinderung wird die Büroleitung als Vertretung benannt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beitritt nach Maßgabe des § 92 Abs. 1 Satz 3
GemO der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen und den Beitritt erst
nach ordnungsgemäßer Anzeige sowie unter Beachtung etwaiger
kommunalaufsichtlicher Rückmeldungen zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Zustimmungen
Ablehnungen
Stimmenenthaltungen
Text aus PDF extrahiert