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Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost“ in Vörden; hier: Auslegungsbeschluss
Angenommen11 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuenkirchen-Vörden |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.
Gemeinde
042/2026
Neuenkirchen-
Bauamt
Vörden
x öffentlich
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Bauausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Umweltausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Gemeinderat 30.06.2026 Zur Beschlussfassung
TOP Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost„ in Vörden;
hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussempfehlung
Für den Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost“ wird die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom
10.04.2024 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ein weiteres
nordöstlich gelegenes Flurstück ergänzt.
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost" schafft die
planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung und Weiterentwicklung des großflächigen
gemeinde- und kreisübergreifenden Gewerbe- und Industriegebiets „Niedersachsenpark" in
der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden auf insgesamt ca. 53 ha. Während große Bereiche der
bisherigen Flächendarstellungen westlich der Bundesautobahn A 1 aufgrund örtlicher
Restriktionen nicht entwickelt werden können und daher aus den Flächennutzungsplänen
herausgenommen werden, ermöglicht die neue Autobahnanschlussstelle „Rieste" die
Erschließung hochwertiger Gewerbeflächen östlich der A 1. Mit dem Bebauungsplan sollen
verbindliche Planungsrechte für einen weiteren Erschließungsabschnitt mit eingeschränkten
Gewerbe- und Industriegebieten geschaffen werden, die eine regionale Gewerbeentwicklung
sichern und Arbeitsplätze schaffen sollen.
Die erforderliche 13. Flächennutzungsplanänderung wird parallel durchgeführt.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung kann
nunmehr die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Der
Geltungsbereich der Ost-Erweiterung wird um ein weiteres Flurstück im Nordosten ergänzt,
nachdem der Grundstückseigentümer die Einbeziehung seines Grundstücks in die
Bauleitplanung beantragt hat.
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Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken und Anregungen
zum Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost" vorgebracht, die
insbesondere verkehrliche Auswirkungen, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
sowie mögliche Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität der Anwohnerinnen und
Anwohner betreffen. Diese Stellungnahmen haben zu Anpassungen des Planentwurfs
geführt - unter anderem wurden die maximal zulässigen Gebäudehöhen im Randbereich zu
den östlich angrenzenden Wohnnutzungen reduziert, um den vorgetragenen Belangen der
Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung zu tragen.
Der überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 „Erweiterung
Niedersachsenpark Ost“ kann nunmehr beschlossen werden. Die Begründung wurde
entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst. Die Öffentlichkeit sowie die Träger
öffentlicher Belange werden nach erfolgtem Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat
erneut beteiligt.
Sämtliche Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren werden dem Rat der Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden zur abschließenden Abwägung und Entscheidung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
In Vertretung
Timphaus
042-2026-Anlage_1_BPlan87_Entwurf
042-2026-Anlage_2_Begründung_mit_Anhang
042-2026-Anlage_3_Bioconsult
042-2026-Anlage_4_DenseundLorenz
042-2026-Anlage_5_IPW
042-2026-Anlage_6.1_Westerhaus
042-2026-Anlage_6.2_Westerhaus
042-2026-Anlage_7_NWP_Brutvögel
042-2026-Anlage_8_NWP_art.Kontrolle
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