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Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost“ in Vörden; hier: Behandlung der Stellungnahmen

Angenommen13 Ja · 3 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNeuenkirchen-Vörden
Datum2026-06-30
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Vorlage Nr. Gemeinde 041/2026 Neuenkirchen- Bauamt Vörden x öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Bauausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Umweltausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Gemeinderat 30.06.2026 Zur Beschlussfassung TOP Bebauungsplan Nr. 87 „Erweiterung Niedersachsenpark Ost„ in Vörden; hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 I BauGB Beschlussempfehlung Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden zur Kenntnis genommen. Begründung Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Zeitraum vom 15.09.2025 bis einschließlich 16.10.2025) wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Neben der Öffentlichkeit sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beteiligt worden. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage zur Kenntnis aufgeführt. In der öffentlichen gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2026 wird Herr Meier (Planungsbüro NWP, Oldenburg) zur Planung und zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen informieren. Sämtliche Stellungnahmen werden nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vollständig zur abschließenden Beschlussfassung (Abwägungsbeschluss) vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja  Nein  In Vertretung Timphaus 041-2026_ANONYM_Anlage_1 041-2026_MIT_NAMEN_Anlage_1 Seite 1 von 1

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