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13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Niedersachsenpark) in Vörden; hier: Auslegungsbeschluss

Angenommen11 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNeuenkirchen-Vörden
Datum2026-06-30
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Vorlage Nr. Gemeinde 040/2026 Neuenkirchen- Bauamt Vörden x öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Bauausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Umweltausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Zur Vorbereitung Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Gemeinderat 30.06.2026 Zur Beschlussfassung TOP 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Niedersachsenpark) in Vörden; hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussempfehlung Für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Niedersachsenpark) wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 10.04.2024 wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung um ein weiteres nordöstlich gelegenes Flurstück ergänzt. Begründung Durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, die Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes „Niedersachsenpark" weiterzuentwickeln. Dabei werden Flächen im Niederungsbereich der Gewässer Vördener Aue und Flöte (Teilbereich 1) aus der Darstellung als gewerbliche Baufläche herausgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft neu dargestellt, da diese aufgrund örtlicher Restriktionen nicht entwickelbar sind. Im Gegenzug werden östlich der Bundesautobahn A 1 (Teilbereich 2) neue gewerbliche Bauflächen dargestellt, die durch die neue Autobahnanschlussstelle verkehrsgünstig angebunden und für großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen geeignet sind. Die Änderung ermöglicht die räumliche Neuordnung und nachhaltige Erweiterung des Niedersachsenparks im Sinne einer regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. Der Geltungsbereich der Nordost-Erweiterung wird um ein weiteres Flurstück ergänzt, Seite 1 von 2 nachdem der Grundstückseigentümer die Einbeziehung seines Grundstücks in die Bauleitplanung beantragt hat. Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung kann nunmehr die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Sämtliche Stellungnahmen werden dem Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zur Abwägung und Entscheidung abschließend vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja  Nein  In Vertretung Timphaus 040-2026_Anlage_1_Planentwurf 040-2026_Anlage_2_Entwurfsbegründung 040-2026-Anlage_3_Bioconsult 040-2026-Anlage_4_DenseundLorenz 040-2026-Anlage_5_IPW 040-2026-Anlage_6.1_Westerhaus 040-2026-Anlage_6.2_Westerhaus 040-2026-Anlage_7_NWP_Brutvögel 040-2026-Anlage_8_NWP_art.Kontrolle Seite 2 von 2

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