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13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Niedersachsenpark) in Vörden; hier: Auslegungsbeschluss
Angenommen11 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neuenkirchen-Vörden |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.
Gemeinde
040/2026
Neuenkirchen-
Bauamt
Vörden
x öffentlich
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Bauausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Umweltausschuss 15.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Zur Vorbereitung
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Gemeinderat 30.06.2026 Zur Beschlussfassung
TOP 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung
Niedersachsenpark) in Vörden;
hier: Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussempfehlung
Für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Niedersachsenpark)
wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 10.04.2024 wird der Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung um ein weiteres nordöstlich gelegenes Flurstück
ergänzt.
Begründung
Durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden, die Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebietes
„Niedersachsenpark" weiterzuentwickeln. Dabei werden Flächen im Niederungsbereich der
Gewässer Vördener Aue und Flöte (Teilbereich 1) aus der Darstellung als gewerbliche
Baufläche herausgenommen und als Flächen für die Landwirtschaft neu dargestellt, da diese
aufgrund örtlicher Restriktionen nicht entwickelbar sind. Im Gegenzug werden östlich der
Bundesautobahn A 1 (Teilbereich 2) neue gewerbliche Bauflächen dargestellt, die durch die
neue Autobahnanschlussstelle verkehrsgünstig angebunden und für großflächige Gewerbe-
und Industrieansiedlungen geeignet sind. Die Änderung ermöglicht die räumliche
Neuordnung und nachhaltige Erweiterung des Niedersachsenparks im Sinne einer
regionalen Wirtschaftsentwicklung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in der
Abwägungstabelle aufgeführt.
Der Geltungsbereich der Nordost-Erweiterung wird um ein weiteres Flurstück ergänzt,
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nachdem der Grundstückseigentümer die Einbeziehung seines Grundstücks in die
Bauleitplanung beantragt hat.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung kann nunmehr
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit den Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Sämtliche Stellungnahmen werden dem Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zur
Abwägung und Entscheidung abschließend vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
In Vertretung
Timphaus
040-2026_Anlage_1_Planentwurf
040-2026_Anlage_2_Entwurfsbegründung
040-2026-Anlage_3_Bioconsult
040-2026-Anlage_4_DenseundLorenz
040-2026-Anlage_5_IPW
040-2026-Anlage_6.1_Westerhaus
040-2026-Anlage_6.2_Westerhaus
040-2026-Anlage_7_NWP_Brutvögel
040-2026-Anlage_8_NWP_art.Kontrolle
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