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Antrag der CDU/SPD-Gruppe auf Erhöhung der Sportfördermittel
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Elsfleth |
| Datum | 2026-01-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Vorlage zu TOP
STADT ELSFLETH Weser
Wasser
DIE BÜRGERMEISTERIN Weites Land
Vorlage Nr.: FD3/056/2025
Fachdienst: Fachdienst 3
Bearbeiter/in: Thomas Schnare
Vorlage Nr.: FD3/056/2025
Datum: 11.12.2025
Beschlussvorlage
A ntrag der CDU/SPD-Gruppe auf Erhöhung der Sportfördermittel/
Zuschuss für Jugendarbeit in den Vereinen
Beratungsfolge Termin Behandlung
Ausschuss für Soziales, 14.01.2026 öffentlich
Kindertagesstätten, Jugend
und Sport
Sach- und Rechtslage
Die CDU-SPD Gruppe am 11.11.2025 einen Antrag gestellt, die Sportfördermittel
(P1.2.3.421000.024 – 431800) von derzeit 8.000,00 € auf 12.000,00 € zu erhöhen. Der
Antrag liegt dieser Ladung als Anlage 1 bei.
Aus Sicht der Antragsteller müssen die Vereine bei der Ausbildung, der
Wettkampfdurchführung und der Förderung der Verantwortungsübernahme der Kinder und
Jugendlichen erhebliche Kosten tragen. Damit leisten die Vereine durch ihren Einsatz und
finanzielle Mittel einen unschätzbaren Beitrag für die örtliche Gemeinschaft.
Durch die Erhöhung des Ansatzes würden die Vereine in ihren Bemühungen mehr als schon
bisher unterstützt und ihrer wichtigen Arbeit würde so eine noch höhere Wertschätzung
entgegengebracht.
Nach bisheriger Beschlusslage des Ausschusses werden die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel wie folgt verteilt: Jeder Verein erhält einen Sockelbetrag von 100,00 €, die
restlichen Mittel werden anteilig nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder und Kinder der
Vereine nach Mittteilung des Sportbundes verteilt.
Eine Erhöhung des Ansatzes um 50 % und Beibehaltung des Sockelbetrages würde Vereine
mit vielen Mitgliedern etwas mehr begünstigen. Die Verwaltung schlägt daher folgenden
Beschluss vor.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Soziales, Kindertagesstätten, Jugend und Sport beschließt, die
Sportfördermittel von 8.000,00 € auf 12.000,00 € zu erhöhen. Jeder berechtigte Sportverein
erhält zunächst einen Sockelbetrag von 150,00 €, die restlichen Mittel werden pro Kopf auf
die jugendlichen Mitglieder verteilt.
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