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Antrag der SPD Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von Husbäke am Bachmannsweg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEdewecht
Datum2026-04-28
DatenstufeNur Dokumente
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13. April 2026 Anträge Nr. 2026/FB III/4598 Antrag der SPD Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von Husbäke am Bachmannsweg Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Straßen- und Wegeausschuss 28.04.2026 Vorberatung Verwaltungsausschuss 19.05.2026 Entscheidung Federführung: Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung Beteiligungen: Verfasser/in: Kleinschmidt, Jens 04405 916-2280 Antragstext: Der Antrag (s. Anlage) wird von der SPD-Fraktion in der Sitzung vorgestellt. Die verkehrlich-bauliche Situation stellt sich wie folgt dar: Aus dem Ortsteil Husbäke kommend in Fahrtrichtung Edewecht verläuft auf der linken Straßenseite ein asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg, der in beide Fahrtrichtungen freigegeben ist. Auf der Höhe Industriestraße wechselt dieser Geh- und Radweg auf die gegenüberliegende Straßenseite. Dort wird er ebenfalls als asphaltierter, in Gegenrichtung nutzbarer gemeinsamer Geh- und Radweg weitergeführt und verläuft im innerörtlichen Bereich in einen gepflasterten Geh- und Radweg mit Hochbordanlage bis zur Kreuzung Hauptstraße/Schepser Damm. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich parallel dazu eine gepflasterte Nebenanlage mit Hochbord, die jedoch ausschließlich als Gehweg ausgewiesen ist. Für den beantragten „Lückenschluss“ des Geh- und Radweges auf der Westseite des Bachmannsweges wäre eine Neuanlage im außerörtlichen Bereich für ein Teilstück von etwa 430 m Länge erforderlich. Hier ist derzeit ein offener Graben nebst Berme vorhanden. Für diesen Abschnitt liegt die Zuständigkeit bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/strassenplanung_un d_strassenbau/strassenplanung-und-strassenbau-in-niedersachsen-77636.html). Innerhalb der Ortslage bestünde darüber hinaus ein weiterer Anbindungsbedarf auf einer Länge von ca. 35 m. Dieser Abschnitt fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde. Um einen gut nutzbaren (ggf. gemeinsamen) Geh- und Radweg innerorts auf der Westseite des Bachmannsweges zu schaffen, wäre aufgrund des vorhandenen sehr schmalen Bestands(geh)weges Grunderwerb von privat zu prüfen (2,5 m Mindestbreite gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), um Begegnungsverkehr und Überholen zu ermöglichen). Vorlage Nr. 2026/FB III/4598 Seite 2 von 2 13. April 2026 R+F-Weg am Bachmannsweg Ost in Querung für den Rad- und Fußgängerverkehr Richtung Hauptstraße auf Höhe Einmündung Industriestraße Beschlussvorschlag mit Begründung: Hierüber ist im Rahmen der Sitzung zu entscheiden. Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von Husbäke am Bachmannsweg

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