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Antrag der SPD Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von Husbäke am Bachmannsweg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Edewecht |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
13. April 2026
Anträge
Nr. 2026/FB III/4598
Antrag der SPD Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von
Husbäke am Bachmannsweg
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit
Straßen- und Wegeausschuss 28.04.2026 Vorberatung
Verwaltungsausschuss 19.05.2026 Entscheidung
Federführung: Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung
Beteiligungen:
Verfasser/in: Kleinschmidt, Jens 04405 916-2280
Antragstext:
Der Antrag (s. Anlage) wird von der SPD-Fraktion in der Sitzung vorgestellt.
Die verkehrlich-bauliche Situation stellt sich wie folgt dar:
Aus dem Ortsteil Husbäke kommend in Fahrtrichtung Edewecht verläuft auf der
linken Straßenseite ein asphaltierter gemeinsamer Geh- und Radweg, der in beide
Fahrtrichtungen freigegeben ist.
Auf der Höhe Industriestraße wechselt dieser Geh- und Radweg auf die
gegenüberliegende Straßenseite. Dort wird er ebenfalls als asphaltierter, in
Gegenrichtung nutzbarer gemeinsamer Geh- und Radweg weitergeführt und verläuft
im innerörtlichen Bereich in einen gepflasterten Geh- und Radweg mit
Hochbordanlage bis zur Kreuzung Hauptstraße/Schepser Damm.
Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich parallel dazu eine gepflasterte
Nebenanlage mit Hochbord, die jedoch ausschließlich als Gehweg ausgewiesen ist.
Für den beantragten „Lückenschluss“ des Geh- und Radweges auf der Westseite
des Bachmannsweges wäre eine Neuanlage im außerörtlichen Bereich für ein
Teilstück von etwa 430 m Länge erforderlich. Hier ist derzeit ein offener Graben
nebst Berme vorhanden. Für diesen Abschnitt liegt die Zuständigkeit bei der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/strassenplanung_un
d_strassenbau/strassenplanung-und-strassenbau-in-niedersachsen-77636.html).
Innerhalb der Ortslage bestünde darüber hinaus ein weiterer Anbindungsbedarf auf
einer Länge von ca. 35 m. Dieser Abschnitt fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde.
Um einen gut nutzbaren (ggf. gemeinsamen) Geh- und Radweg innerorts auf der
Westseite des Bachmannsweges zu schaffen, wäre aufgrund des vorhandenen sehr
schmalen Bestands(geh)weges Grunderwerb von privat zu prüfen (2,5 m
Mindestbreite gemeinsamer Geh- und Radweg innerorts nach den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA), um Begegnungsverkehr und Überholen zu
ermöglichen).
Vorlage Nr. 2026/FB III/4598 Seite 2 von 2 13. April 2026
R+F-Weg am Bachmannsweg Ost in Querung für den Rad- und Fußgängerverkehr
Richtung Hauptstraße auf Höhe Einmündung Industriestraße
Beschlussvorschlag mit Begründung:
Hierüber ist im Rahmen der Sitzung zu entscheiden.
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion Weiterführung des Fahrrad- und Fußweges von Husbäke
am Bachmannsweg
Text aus PDF extrahiert