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Kenntnisnahme sowie Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dötlingen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dötlingen
Die Bürgermeisterin
Sitzungs- und Beschlussvorlage
Dr.-Nr. 2026/129
Vorlagenersteller: Susanne Bremer
Verfasser: Susanne Bremer
Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kenntnisnahme sowie Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024
Sach- und Rechtslage:
Rechtsgrundlage:
Gemäß § 117 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und
sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. In Fällen von unerheblicher
Bedeutung entscheidet die Bürgermeisterin. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sind spätestens
mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. In allen übrigen Fällen entscheidet gemäß
§ 58 Absatz 1 Nr. 14 NKomVG der Rat.
Unerheblich sind laut Hauptsatzung der Gemeinde Dötlingen Fälle, die einen Wert von 10.000,00 €
nicht überschreiten.
Darüber hinaus ist der Gemeinderat zu beteiligen, sofern es sich nicht um eine Eilentscheidung
i. S. d. § 89 NKomVG handelt. Bei Eilentscheidungen gemäß § 89 Satz 1 NKomVG beschließt der
Verwaltungsausschuss. Der Rat ist von der Entscheidung zu unterrichten.
Sachverhalt:
Mit dieser Sitzungsvorlage und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 wird der
Unterrichtungspflicht dem Rat der Gemeinde Dötlingen gegenüber Rechnung getragen. Die
Anlagen 1 und 2 enthalten sämtliche, noch nicht zur Kenntnis genommene, über- und
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Gemeinde Dötlingen
außerplanmäßigen Bewilligungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1) und Finanzhaushalt (Anlage 2)
im Haushaltsjahr 2024 mit Stand vom 27.05.2026.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Fehlbuchungen aufgefallen, die nun korrigiert werden
müssen. Da die Mittel sich auf das zurückliegende Haushaltsjahr 2024 beziehen und somit keine
Eilbedürftigkeit besteht, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung der in der Anlage 1
dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben beim Rat.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dötlingen bereitet die über- und außerplanmäßige
Genehmigung zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Ergebnishaushalt (Anlage 1, gelb
markiert) zu den lfd. Nr. E 124 bis E 127 in seiner Sitzung am 18.06.2026 beratend vor. Der Rat
der Gemeinde Dötlingen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026 über den vorgenannten
Sachverhalt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
„Die in den Anlagen 1 und 2 zu den lfd. Nr. E 123 und I 10 (weiß) aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Mittel zu den lfd. Nr. E 124 bis E 127
(gelb) werden genehmigt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Unterrichtung bzw. des Beschlusses.“
Anlagen:
Anlage 1 zu Dr. Nr. 2026_129 ErgHH
Anlage 2 zu Dr. Nr. 2026_129 FinHH
Text aus PDF extrahiert