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Kenntnisnahme sowie Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDötlingen
Datum2026-06-25
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Gemeinde Dötlingen Die Bürgermeisterin Sitzungs- und Beschlussvorlage Dr.-Nr. 2026/129 Vorlagenersteller: Susanne Bremer Verfasser: Susanne Bremer Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kenntnisnahme sowie Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024 Sach- und Rechtslage: Rechtsgrundlage: Gemäß § 117 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet die Bürgermeisterin. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. In allen übrigen Fällen entscheidet gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 14 NKomVG der Rat. Unerheblich sind laut Hauptsatzung der Gemeinde Dötlingen Fälle, die einen Wert von 10.000,00 € nicht überschreiten. Darüber hinaus ist der Gemeinderat zu beteiligen, sofern es sich nicht um eine Eilentscheidung i. S. d. § 89 NKomVG handelt. Bei Eilentscheidungen gemäß § 89 Satz 1 NKomVG beschließt der Verwaltungsausschuss. Der Rat ist von der Entscheidung zu unterrichten. Sachverhalt: Mit dieser Sitzungsvorlage und den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 wird der Unterrichtungspflicht dem Rat der Gemeinde Dötlingen gegenüber Rechnung getragen. Die Anlagen 1 und 2 enthalten sämtliche, noch nicht zur Kenntnis genommene, über- und 2 Gemeinde Dötlingen außerplanmäßigen Bewilligungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1) und Finanzhaushalt (Anlage 2) im Haushaltsjahr 2024 mit Stand vom 27.05.2026. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind Fehlbuchungen aufgefallen, die nun korrigiert werden müssen. Da die Mittel sich auf das zurückliegende Haushaltsjahr 2024 beziehen und somit keine Eilbedürftigkeit besteht, liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung der in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben beim Rat. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dötlingen bereitet die über- und außerplanmäßige Genehmigung zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Ergebnishaushalt (Anlage 1, gelb markiert) zu den lfd. Nr. E 124 bis E 127 in seiner Sitzung am 18.06.2026 beratend vor. Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt in seiner Sitzung am 25.06.2026 über den vorgenannten Sachverhalt. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlagen. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt: Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt: „Die in den Anlagen 1 und 2 zu den lfd. Nr. E 123 und I 10 (weiß) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Mittel zu den lfd. Nr. E 124 bis E 127 (gelb) werden genehmigt. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Unterrichtung bzw. des Beschlusses.“ Anlagen: Anlage 1 zu Dr. Nr. 2026_129 ErgHH Anlage 2 zu Dr. Nr. 2026_129 FinHH

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