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Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026;

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDötlingen
Datum2026-06-25
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Gemeinde Dötlingen Die Bürgermeisterin Sitzungs- und Beschlussvorlage Dr.-Nr. 2026/146 Vorlagenersteller: Susanne Bremer Verfasser: Susanne Bremer Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026; hier: Zuständigkeit des Gemeinderates Sach- und Rechtslage: Mit der Dr.-Nr. 2010/48 ist bei der Gemeinde Dötlingen im Verwaltungsausschuss und im Rat einstimmig ein sogenannter Delegationsbeschluss bezüglich des Verfahrens für die Annahme von Zuwendungen gefasst worden. Demnach gelten folgende Grenzen: bis 100,00 € Entscheidung durch den Bürgermeister 100,00 € bis 2.000,00 € Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss 2.000,00 € und mehr Entscheidung durch den Rat. Aufgrund des zeitlichen Versatzes ist die o. g. Vorlage in der Dr.-Nr. 2019/05 nochmals dargestellt worden (vgl. Anlage 1 zu Dr.-Nr. 2021/378). Entsprechend des v. g. Delegationsbeschlusses entscheidet der Rat der Gemeinde Dötlingen über die Annahme von Zuwendungen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 €. 2 Gemeinde Dötlingen Seit dem Jahr 2021 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dötlingen sowie die Außenstellen bzw. Einrichtungen der Gemeinde Dötlingen aufgefordert, alle angenommenen Zuwendungen schon bei Bekanntwerden anzugeben. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die von den Vorgenannten gemeldeten zustimmungsbedürftigen Zuwendungen mit Stand vom 22.05.2026 enthalten. Die jeweiligen aktuellen Summen zur Genehmigung sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Sofern noch weitere Spendenmitteilungen erfolgen, werden diese spätestens zur Sitzung nachgereicht. 2026 Gesamtsummen Bereits genehmigte Zu beratende der Zuwendungen Zuwendungen Zuwendungen Gesamtbetrag 63.048,75 € 13.405,63 € 49.643,12 € davon Zuständigkeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bürgermeisterin davon Zuständigkeit 2.558,50 € 2.058,50 € 500,00 € sh. Dr. Nr. Verwaltungsausschuss 2026/135 Zuständigkeit Rat 60.490,25 € 11.347,13 € 2.140,40 € vgl. lfd. Nr. 14 und 15 sh. Dr. Nr. 47.002,72 2026/114 Erläuterungen zu den zu genehmigenden Spenden: Zu lfd. Nr. 14 Die Elternvertreter der Kindertagesstätte Dötlinger Strolche haben für die Hortgruppe diverse Spielzeuge im Gesamtwert von 439,40 € angeschafft und möchten diese nun überreichen. Zu lfd. Nr. 15 Die Elternvertreter der Kindertagesstätte Dötlinger Strolche möchten dem Kindergarten eine Tisch- Bank Kombination im Wert von 1.701,00 € Spenden. 3 Gemeinde Dötlingen Da beide Zuwendungen (lfd. Nr. 14 und 15) von demselben Sponsor sind, werden diese addiert und übersteigen damit die Wertgrenze von 2.000,00 €. Daher muss in beiden Fällen der Rat der Gemeinde Dötlingen über die Annahme der Zuwendungen entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlagen Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt: Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt: „Die Annahme der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage unter den lfd. Nr. 14 und 15 aufgeführten Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.140,40 € wird genehmigt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.“ Anlagen: Anlage zu Dr.-Nr. 2026_146

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