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Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026;
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dötlingen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dötlingen
Die Bürgermeisterin
Sitzungs- und Beschlussvorlage
Dr.-Nr. 2026/146
Vorlagenersteller: Susanne Bremer
Verfasser: Susanne Bremer
Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das
Haushaltsjahr 2026;
hier: Zuständigkeit des Gemeinderates
Sach- und Rechtslage:
Mit der Dr.-Nr. 2010/48 ist bei der Gemeinde Dötlingen im Verwaltungsausschuss und im Rat
einstimmig ein sogenannter Delegationsbeschluss bezüglich des Verfahrens für die Annahme von
Zuwendungen gefasst worden. Demnach gelten folgende Grenzen:
bis 100,00 € Entscheidung durch den Bürgermeister
100,00 € bis 2.000,00 € Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss
2.000,00 € und mehr Entscheidung durch den Rat.
Aufgrund des zeitlichen Versatzes ist die o. g. Vorlage in der Dr.-Nr. 2019/05 nochmals dargestellt
worden (vgl. Anlage 1 zu Dr.-Nr. 2021/378).
Entsprechend des v. g. Delegationsbeschlusses entscheidet der Rat der Gemeinde Dötlingen über
die Annahme von Zuwendungen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 €.
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Gemeinde Dötlingen
Seit dem Jahr 2021 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dötlingen sowie
die Außenstellen bzw. Einrichtungen der Gemeinde Dötlingen aufgefordert, alle angenommenen
Zuwendungen schon bei Bekanntwerden anzugeben.
In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die von den Vorgenannten gemeldeten
zustimmungsbedürftigen Zuwendungen mit Stand vom 22.05.2026 enthalten. Die jeweiligen
aktuellen Summen zur Genehmigung sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Sofern
noch weitere Spendenmitteilungen erfolgen, werden diese spätestens zur Sitzung nachgereicht.
2026
Gesamtsummen Bereits genehmigte Zu beratende
der Zuwendungen Zuwendungen Zuwendungen
Gesamtbetrag 63.048,75 € 13.405,63 € 49.643,12 €
davon Zuständigkeit 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Bürgermeisterin
davon Zuständigkeit 2.558,50 € 2.058,50 € 500,00 € sh. Dr. Nr.
Verwaltungsausschuss 2026/135
Zuständigkeit Rat 60.490,25 € 11.347,13 € 2.140,40 € vgl. lfd. Nr. 14
und 15
sh. Dr. Nr.
47.002,72
2026/114
Erläuterungen zu den zu genehmigenden Spenden:
Zu lfd. Nr. 14
Die Elternvertreter der Kindertagesstätte Dötlinger Strolche haben für die Hortgruppe diverse
Spielzeuge im Gesamtwert von 439,40 € angeschafft und möchten diese nun überreichen.
Zu lfd. Nr. 15
Die Elternvertreter der Kindertagesstätte Dötlinger Strolche möchten dem Kindergarten eine Tisch-
Bank Kombination im Wert von 1.701,00 € Spenden.
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Gemeinde Dötlingen
Da beide Zuwendungen (lfd. Nr. 14 und 15) von demselben Sponsor sind, werden diese addiert
und übersteigen damit die Wertgrenze von 2.000,00 €. Daher muss in beiden Fällen der Rat der
Gemeinde Dötlingen über die Annahme der Zuwendungen entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
„Die Annahme der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage unter den lfd. Nr. 14 und 15
aufgeführten Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.140,40 € wird genehmigt. Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Anlagen:
Anlage zu Dr.-Nr. 2026_146
Text aus PDF extrahiert