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Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026;

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDötlingen
Datum2026-06-25
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Gemeinde Dötlingen Die Bürgermeisterin Sitzungs- und Beschlussvorlage Dr.-Nr. 2026/114 Vorlagenersteller: Susanne Bremer Verfasser: Susanne Bremer Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 07.05.2026 Vorberatung Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026; hier: Zuständigkeit des Gemeinderates Sach- und Rechtslage: Mit der Dr.-Nr. 2010/48 ist bei der Gemeinde Dötlingen im Verwaltungsausschuss und im Rat einstimmig ein sogenannter Delegationsbeschluss bezüglich des Verfahrens für die Annahme von Zuwendungen gefasst worden. Demnach gelten folgende Grenzen: bis 100,00 € Entscheidung durch den Bürgermeister 100,00 € bis 2.000,00 € Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss 2.000,00 € und mehr Entscheidung durch den Rat. Aufgrund des zeitlichen Versatzes ist die o. g. Vorlage in der Dr.-Nr. 2019/05 nochmals dargestellt worden (vgl. Anlage 1 zu Dr.-Nr. 2021/378). Entsprechend des v. g. Delegationsbeschlusses entscheidet der Rat der Gemeinde Dötlingen über die Annahme von Zuwendungen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 €. 2 Gemeinde Dötlingen Seit dem Jahr 2021 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dötlingen sowie die Außenstellen bzw. Einrichtungen der Gemeinde Dötlingen aufgefordert, alle angenommenen Zuwendungen schon bei Bekanntwerden anzugeben. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die von den Vorgenannten gemeldeten zustimmungsbedürftigen Zuwendungen mit Stand vom 28.04.2026 enthalten. Die jeweiligen aktuellen Summen zur Genehmigung sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Sofern noch weitere Spendenmitteilungen erfolgen, werden diese spätestens zur Sitzung nachgereicht. 2026 Gesamtsummen Bereits genehmigte Zu beratende der Zuwendungen Zuwendungen Zuwendungen Gesamtbetrag 60.408,35 € 13.405,63 € 49.172,72 € davon Zuständigkeit 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bürgermeisterin davon Zuständigkeit 2.058,50 € 1.888,50 € 170,00 € sh. Dr. Nr. Verwaltungsausschuss 2026/109 Zuständigkeit Rat 58.349,85 € 11.347,13 € 47.002,72 € vgl. lfd. Nr. 12 Erläuterungen zu den zu genehmigenden Spenden: Zu lfd. Nr. 12 Die Gemeinde Dötlingen hat sich auf ein Projekt der Firma Rossmann beworben, bei dem Schulen mit umweltfreundlichen LED- Leuchten ausgestattet werden. Die Firma Rossmann Beteiligungs GmbH hat zugesagt, LED-Leuchten und Bewegungsmelder im Wert von 47.002,72 € für die Turnhalle Dötlingen zu spenden. Der Einbau wird nicht von der Firma Rossmann übernommen. Dieser wird zusätzliche Kosten verursachen, die jedoch über das Gesamtbudget des Bauamtes abgedeckt sind. 3 Gemeinde Dötlingen Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlagen Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt: Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt: „Die Annahme der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage unter der lfd. Nr. 12 aufgeführten Zuwendung in Höhe von 47.002,72 € wird genehmigt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.“ Anlagen: Anlage zu Dr. Nr. 2026_114

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