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Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das Haushaltsjahr 2026;
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dötlingen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dötlingen
Die Bürgermeisterin
Sitzungs- und Beschlussvorlage
Dr.-Nr. 2026/114
Vorlagenersteller: Susanne Bremer
Verfasser: Susanne Bremer
Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 07.05.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Annahme von Zuwendungen gem. § 26 KomHKVO und § 111 NKomVG für das
Haushaltsjahr 2026;
hier: Zuständigkeit des Gemeinderates
Sach- und Rechtslage:
Mit der Dr.-Nr. 2010/48 ist bei der Gemeinde Dötlingen im Verwaltungsausschuss und im Rat
einstimmig ein sogenannter Delegationsbeschluss bezüglich des Verfahrens für die Annahme von
Zuwendungen gefasst worden. Demnach gelten folgende Grenzen:
bis 100,00 € Entscheidung durch den Bürgermeister
100,00 € bis 2.000,00 € Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss
2.000,00 € und mehr Entscheidung durch den Rat.
Aufgrund des zeitlichen Versatzes ist die o. g. Vorlage in der Dr.-Nr. 2019/05 nochmals dargestellt
worden (vgl. Anlage 1 zu Dr.-Nr. 2021/378).
Entsprechend des v. g. Delegationsbeschlusses entscheidet der Rat der Gemeinde Dötlingen über
die Annahme von Zuwendungen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 €.
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Gemeinde Dötlingen
Seit dem Jahr 2021 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dötlingen sowie
die Außenstellen bzw. Einrichtungen der Gemeinde Dötlingen aufgefordert, alle angenommenen
Zuwendungen schon bei Bekanntwerden anzugeben.
In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind die von den Vorgenannten gemeldeten
zustimmungsbedürftigen Zuwendungen mit Stand vom 28.04.2026 enthalten. Die jeweiligen
aktuellen Summen zur Genehmigung sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Sofern
noch weitere Spendenmitteilungen erfolgen, werden diese spätestens zur Sitzung nachgereicht.
2026
Gesamtsummen Bereits genehmigte Zu beratende
der Zuwendungen Zuwendungen Zuwendungen
Gesamtbetrag 60.408,35 € 13.405,63 € 49.172,72 €
davon Zuständigkeit 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Bürgermeisterin
davon Zuständigkeit 2.058,50 € 1.888,50 € 170,00 € sh. Dr. Nr.
Verwaltungsausschuss 2026/109
Zuständigkeit Rat 58.349,85 € 11.347,13 € 47.002,72 € vgl. lfd. Nr. 12
Erläuterungen zu den zu genehmigenden Spenden:
Zu lfd. Nr. 12
Die Gemeinde Dötlingen hat sich auf ein Projekt der Firma Rossmann beworben, bei dem Schulen
mit umweltfreundlichen LED- Leuchten ausgestattet werden. Die Firma Rossmann Beteiligungs
GmbH hat zugesagt, LED-Leuchten und Bewegungsmelder im Wert von 47.002,72 € für die
Turnhalle Dötlingen zu spenden.
Der Einbau wird nicht von der Firma Rossmann übernommen. Dieser wird zusätzliche Kosten
verursachen, die jedoch über das Gesamtbudget des Bauamtes abgedeckt sind.
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Gemeinde Dötlingen
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
„Die Annahme der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage unter der lfd. Nr. 12 aufgeführten
Zuwendung in Höhe von 47.002,72 € wird genehmigt. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.“
Anlagen:
Anlage zu Dr. Nr. 2026_114
Text aus PDF extrahiert