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33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim";
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dötlingen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dötlingen
Die Bürgermeisterin
Sitzungs- und Beschlussvorlage
Dr.-Nr. 2026/123
Vorlagenersteller: Gabriele Meiners
Verfasser: Ulrike Hollmann
Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns
Beratungsfolge Termin Zuständigkeit
Ausschuss für Infrastruktur 04.06.2026 Vorberatung
und Energie
Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim";
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Die öffentliche Auslegung zur 33. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 95
„Biogas Dötlingen, Krim“ hat in der Zeit vom 17.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
stattgefunden.
Alle während der jeweiligen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen wurden von der NWP
Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, in einem Gesamtabwägungsvorschlag gegenübergestellt.
Ein Vertreter der NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, wird während der Sitzung des
Ausschusses für Infrastruktur und Energie am 04.06.2026 den Abwägungsvorschlag vorstellen und
erläutern.
Der Abwägungsvorschlag (Anlage 1) und die Endfassung der Bauleitpläne (Anlage 2) sind dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
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Gemeinde Dötlingen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt:
Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt:
„1. Der Auswertung der vorgebrachten Änderungen der Träger öffentlicher Belange und
der privaten Einwender zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Dötlingen und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim“
und den dort unterbreiteten Empfehlungen gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung wird zugestimmt.
2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen einschließlich
Begründung, Umweltbericht und Gutachten aufgrund der §§ 1 Absatz 3 und 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung sowie des § 58 Absatz 2 Nr. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung.
3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim“ einschließlich
Begründung, Umweltbericht und Gutachten aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und
10 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung
als Satzung.“
Anlagen:
2026_123_Anlage1_BP95FNP33Abwaegung20260518
2026_123_Anlage2_BP95FNP33Endfassung
Text aus PDF extrahiert