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33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim";

Angenommen16 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDötlingen
Datum2026-06-25
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Gemeinde Dötlingen Die Bürgermeisterin Sitzungs- und Beschlussvorlage Dr.-Nr. 2026/123 Vorlagenersteller: Gabriele Meiners Verfasser: Ulrike Hollmann Letzte Bearbeitung durch: Antje Oltmanns Beratungsfolge Termin Zuständigkeit Ausschuss für Infrastruktur 04.06.2026 Vorberatung und Energie Verwaltungsausschuss 18.06.2026 Vorberatung Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim"; hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Feststellungs- und Satzungsbeschluss Sach- und Rechtslage: Die öffentliche Auslegung zur 33. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim“ hat in der Zeit vom 17.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 stattgefunden. Alle während der jeweiligen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen wurden von der NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, in einem Gesamtabwägungsvorschlag gegenübergestellt. Ein Vertreter der NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, wird während der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Energie am 04.06.2026 den Abwägungsvorschlag vorstellen und erläutern. Der Abwägungsvorschlag (Anlage 1) und die Endfassung der Bauleitpläne (Anlage 2) sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. 2 Gemeinde Dötlingen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Infrastruktur und Energie empfiehlt: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt: Der Rat der Gemeinde Dötlingen beschließt: „1. Der Auswertung der vorgebrachten Änderungen der Träger öffentlicher Belange und der privaten Einwender zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim“ und den dort unterbreiteten Empfehlungen gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung wird zugestimmt. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen einschließlich Begründung, Umweltbericht und Gutachten aufgrund der §§ 1 Absatz 3 und 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung sowie des § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung. 3. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Biogas Dötlingen, Krim“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und Gutachten aufgrund der §§ 1 Absatz 3, 2 Absatz 1 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. z. Z. geltenden Fassung und des § 58 Absatz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. z. Z. geltenden Fassung als Satzung.“ Anlagen: 2026_123_Anlage1_BP95FNP33Abwaegung20260518 2026_123_Anlage2_BP95FNP33Endfassung

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