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Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach, Waldstraße
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenbach (Hochschwarzwald) |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/055/2026
Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 15.06.2026
Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 08.07.2026 öffentlich
Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei
Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20
der Gemarkung Eisenbach, Waldstraße
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten
und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach.
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Waldstraße“.
Durch die Lage des Grundstücks innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich
die Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben
zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält. Dies ist vorliegend der
Fall, weshalb die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB nicht
erforderlich ist.
Die Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten
und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach,
Waldstraße, wird zugestimmt.
Anlagen:
Planunterlagen
Text aus PDF extrahiert