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Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach, Waldstraße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEisenbach (Hochschwarzwald)
Datum2026-07-08
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/055/2026 Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 15.06.2026 Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 08.07.2026 öffentlich Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach, Waldstraße Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Waldstraße“. Durch die Lage des Grundstücks innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält. Dies ist vorliegend der Fall, weshalb die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB nicht erforderlich ist. Die Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt. Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag vom 9. Juni 2026 zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem unbebauten Grundstück Flst. Nr. 135/20 der Gemarkung Eisenbach, Waldstraße, wird zugestimmt. Anlagen: Planunterlagen

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