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Bebauungsplan Rütte II 1. Änderung - Erneuter Beschluss über die Aufstellung sowie Billigung des Satzungsentwurfs und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenbach (Hochschwarzwald) |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/044/2026/1
Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 19.06.2026
Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 621.41
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 08.07.2026 öffentlich
Bebauungsplan Rütte II 1. Änderung - Beschluss über die Aufstellung sowie
Billigung des Satzungsentwurfs und Beschluss zur Durchführung der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage)
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 20.05.2026 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, den
Bebauungsplan Rütte II zu ändern. Mit dieser Änderung soll die bisher im Plangebiet
ausgeschlossene Nutzung von Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke
zugelassen werden. Mit dieser Änderung soll einem Investor die Errichtung einer Padel-
Tennis-Halle ermöglicht werden. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurden vom Planungsbüro Fischer die notwendigen Unterlagen erarbeitet.
Bei der Abstimmung der Planänderung mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald wurde von dort ein aktualisierter artenschutzfachlicher Beitrag
gefordert. Begründet wurde dies mit den Änderungen, die sich innerhalb des Plangebiets seit
der Erstellung der beiden Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes signifikant
verändert haben. Die größte Änderung beträfen die mittlerweile gerodeten Waldflächen. Von
der damaligen Datenlage könne leider nicht mehr ausgegangen werden. Der strenge
Artenschutz müsse grundsätzlich beachtet werden, auch wenn im vorliegenden Fall keine
Änderung der Baugrenzen und GRZ vorgesehen sei.
Um den Aufwand für den geforderten artenschutzrechtlichen Beitrag so gering wie möglich
zu halten, wurde die Änderung auf das für die Umsetzung des Vorhabens geplante Fläche
begrenzt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans mit
örtlichen Bauvorschriften „Rütte II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen
Bauvorschriften „Rütte II“ und beschließt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Offenlage) nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Anlagen:
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Begründung
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Übersichtsplan
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – schriftliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – zeichnerische Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Satzung
1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – artenschutzrechtliche Abschätzung
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