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Bebauungsplan Rütte II 1. Änderung - Erneuter Beschluss über die Aufstellung sowie Billigung des Satzungsentwurfs und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEisenbach (Hochschwarzwald)
Datum2026-07-08
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/044/2026/1 Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 19.06.2026 Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 621.41 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 08.07.2026 öffentlich Bebauungsplan Rütte II 1. Änderung - Beschluss über die Aufstellung sowie Billigung des Satzungsentwurfs und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) Sachverhalt: In der Sitzung vom 20.05.2026 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Rütte II zu ändern. Mit dieser Änderung soll die bisher im Plangebiet ausgeschlossene Nutzung von Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke zugelassen werden. Mit dieser Änderung soll einem Investor die Errichtung einer Padel- Tennis-Halle ermöglicht werden. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen. Zwischenzeitlich wurden vom Planungsbüro Fischer die notwendigen Unterlagen erarbeitet. Bei der Abstimmung der Planänderung mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wurde von dort ein aktualisierter artenschutzfachlicher Beitrag gefordert. Begründet wurde dies mit den Änderungen, die sich innerhalb des Plangebiets seit der Erstellung der beiden Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes signifikant verändert haben. Die größte Änderung beträfen die mittlerweile gerodeten Waldflächen. Von der damaligen Datenlage könne leider nicht mehr ausgegangen werden. Der strenge Artenschutz müsse grundsätzlich beachtet werden, auch wenn im vorliegenden Fall keine Änderung der Baugrenzen und GRZ vorgesehen sei. Um den Aufwand für den geforderten artenschutzrechtlichen Beitrag so gering wie möglich zu halten, wurde die Änderung auf das für die Umsetzung des Vorhabens geplante Fläche begrenzt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Rütte II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Rütte II“ und beschließt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen. Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Begründung 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Übersichtsplan 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – schriftliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – zeichnerische Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – Satzung 1. Änderung des Bebauungsplans „Rütte II“ – artenschutzrechtliche Abschätzung

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