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Wohnhausneubau mit Garage im Keller | Gemarkung Heudorf, Mühlebergstraße 19, Flst.-Nr. 2102

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEigeltingen
Datum2026-06-22
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Beschlussvorlage Vorlage: 2026/065 Fachamt: Bauamt Bearbeiter: Christina Klaus Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 22.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Wohnhausneubau mit Garage im Keller | Gemarkung Heudorf, Mühlebergstraße 19, Flst.-Nr. 2102 Sachverhalt Über das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 16.05.2025 beraten und diesem zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde vom Baurechtsamt mit Datum vom 23.05.2026 erteilt. Während der Bauphase bzw. bei den Tiefbauarbeiten hat sich gezeigt, dass die Fußbodenhöhe mit 643,37 m +NN als zu niedrig angesetzt wurde. Die Verwirklichung des Wohnhausbaus wie ursprünglich genehmigt wäre demnach aufgrund massiver Abgrabungen und Eingriffen in das bestehende Gelände erschwert und mit hohen Kosten verbunden. DemnachwürdensogarteilweisedesErdgeschossesunterdemzukünftigenGeländeverlaufliegen. Aufgrunddessen wurde von der Bauherrschaft ein geänderter Bauantrag eingereicht. Die Fußbodenhöhesolldemnachauf644,37m+NNerhöhtwerden.DieFirsthöheendetmit653,29mm + NN und nicht wie ursprünglich angedacht mit 652,29 m + NN. Ebenfalls soll aus den genannten Gründen das Wohnhaus 2,00 m in Richtung Nord-West verschoben werden. Ungeachtet dessen bleibt die Kubatur des Gebäudes unverändert. DieVerwaltungals auchdas BaurechtsamtStockachsindderAuffassung,dass sichdas geänderte VorhabenaufgrunddervorhandenenUmgebungsbebauungebenfallseingefügtunddaskommunale Einvernehmen zum Änderungsgesuch somit erteilt werden kann. DerOrtschaftsratHeudorfwirdbiszurSitzungüberdasBauvorhabenberatenundBeschlussfassen. Beschlussvorschlag Dem Bauvorhaben wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates - zugestimmt -und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Anlagen Anlage 1 öff: Auszüge Baugenehmigung 2025 Anlage 2 öff: Auszüge Bauantrag 2026

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