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Änderung der Richtlinie der Stadt Dinklage zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Dinklager Innenstadt

Angenommen18 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDinklage
Datum2026-06-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sitzungsvorlage DS-19-0703 [öffentlich] Stadt Dinklage Betreff: Änderung der Richtlinie der Stadt Dinklage zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Dinklager Innenstadt Beratungsfolge Termin Behandlung Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und 04.06.2026 öffentlich Tourismus Verwaltungsausschuss 15.06.2026 nicht öffentlich Stadtrat 23.06.2026 öffentlich Beschlussvorschlag Die vorgestellte 1. Änderung der Richtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Stadt Dinklage wird beschlossen. Sie soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig verliert die ursprüngliche Richtlinie vom 01.01.2024 ihr Gültigkeit. Begründung Zum 01.01.2024 ist die Richtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Stadt Dinklage in Kraft getreten. Seither wurden zwei Neuansiedlungen in der Innenstadt nach dieser Richtlinie mit bis zu 50 % der Nettokaltmiete über einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gefördert. Dabei handelte es sich um das Geschäft „Kuck ma“ von Daniel Wegmann an der Lange Straße und „RS Blumenkunst“ von Ramona Strotmann an der Stadt Am Markt. Frau Strotmann hat ihren Laden in der Innenstadt jedoch inzwischen wieder geschlossen und betreibt das Geschäft wieder von zu Hause aus. Ein Nachmieter ist in die ehemaligen Räumlichkeiten von „RS Blumenkunst“ inzwischen wieder eingezogen. Einige Anträge mussten in den vergangenen zwei Jahren abgelehnt werden, da diese nicht den materiellen Voraussetzungen der Richtlinie entsprachen. Alle eingehenden Anträge werden vor einer Entscheidung bzw. Diskussion in den zuständigen Gremien mit dem Citymanagement Dinklage erörtert. Häufig hat vor Antragstellung bereits ein erster Kontakt zwischen Antragsteller und Citymanagement/Stadt Dinklage stattgefunden. Insofern erfolgt eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsförderung und Citymanagement – nicht nur in Bezug auf das „Leerstandsprogramm“. Die vergangenen Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Richtlinie in einigen Punkte nachgebessert werden sollte. Vor allem sollte eine klarere Abgrenzung zwischen Neuansiedlung/Neueröffnung und Übernahme eines bestehenden Ladenlokals definiert werden. Außerdem sollte die Möglichkeit einer Rückforderung von Fördermitteln aufgenommen werden – hier jedoch in Verbindung mit einer Härtefallregelung. Die einzelnen Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Änderung der Richtlinie rot markiert. Finanzielle Auswirkung Auswirkungen auf den Klimaschutz

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