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Änderung der Richtlinie der Stadt Dinklage zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Dinklager Innenstadt
Angenommen18 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dinklage |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage DS-19-0703 [öffentlich] Stadt Dinklage
Betreff:
Änderung der Richtlinie der Stadt Dinklage zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in
der Dinklager Innenstadt
Beratungsfolge Termin Behandlung
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und 04.06.2026 öffentlich
Tourismus
Verwaltungsausschuss 15.06.2026 nicht öffentlich
Stadtrat 23.06.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag
Die vorgestellte 1. Änderung der Richtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der
Stadt Dinklage wird beschlossen. Sie soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig verliert
die ursprüngliche Richtlinie vom 01.01.2024 ihr Gültigkeit.
Begründung
Zum 01.01.2024 ist die Richtlinie zur Reduzierung des Gewerbeleerstandes in der Stadt
Dinklage in Kraft getreten. Seither wurden zwei Neuansiedlungen in der Innenstadt nach
dieser Richtlinie mit bis zu 50 % der Nettokaltmiete über einen Zeitraum von bis zu 15
Monaten gefördert. Dabei handelte es sich um das Geschäft „Kuck ma“ von Daniel
Wegmann an der Lange Straße und „RS Blumenkunst“ von Ramona Strotmann an der Stadt
Am Markt. Frau Strotmann hat ihren Laden in der Innenstadt jedoch inzwischen wieder
geschlossen und betreibt das Geschäft wieder von zu Hause aus. Ein Nachmieter ist in die
ehemaligen Räumlichkeiten von „RS Blumenkunst“ inzwischen wieder eingezogen.
Einige Anträge mussten in den vergangenen zwei Jahren abgelehnt werden, da diese nicht
den materiellen Voraussetzungen der Richtlinie entsprachen.
Alle eingehenden Anträge werden vor einer Entscheidung bzw. Diskussion in den
zuständigen Gremien mit dem Citymanagement Dinklage erörtert. Häufig hat vor
Antragstellung bereits ein erster Kontakt zwischen Antragsteller und Citymanagement/Stadt
Dinklage stattgefunden. Insofern erfolgt eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaftsförderung und Citymanagement – nicht nur in Bezug auf das
„Leerstandsprogramm“.
Die vergangenen Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Richtlinie in einigen Punkte
nachgebessert werden sollte. Vor allem sollte eine klarere Abgrenzung zwischen
Neuansiedlung/Neueröffnung und Übernahme eines bestehenden Ladenlokals definiert
werden. Außerdem sollte die Möglichkeit einer Rückforderung von Fördermitteln
aufgenommen werden – hier jedoch in Verbindung mit einer Härtefallregelung.
Die einzelnen Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Änderung
der Richtlinie rot markiert.
Finanzielle Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz
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