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Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang der Portsloger Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEdewecht
Datum2025-09-09
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28. August 2025 Berichtsvorlage Nr. 2025/FB III/4478 Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang der Portsloger Straße Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Straßen- und Wegeausschuss 09.09.2025 Kenntnisnahme Federführung: Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung Beteiligungen: Verfasser/in: Kleinschmidt, Jens 04405 916-2280 Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde in der vergangenen Straßen- und Wegeausschusssitzung vom 03.03.2025 Vorlage: 2025/FB III/4394 beauftragt, eine Verkehrszählung mit Geschwindigkeitsmessung des motorisierten Verkehrs und nach Möglichkeit eine Zählung des Radverkehrs an zwei Werktagen im Mai 2025 im Zeitraum von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr durchzuführen. Des Weiteren sollte gemeinsam mit dem Landkreis eine Aufbringung von Rad-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Portsloger Straße geprüft werden. Die Verwaltung hat Verkehrszählungen durchgeführt. Über die Ergebnisse wird im Rahmen der Sitzung berichtet werden. Stand der Prüfung von Schutzmaßnahmen für den Radverkehr Die Prüfung der Radfahrpiktogramme sowie möglicher Markierungen zum Schutz des Radverkehrs liegt derzeit der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Bewertung vor. Ein abschließendes Ergebnis dieser Prüfung liegt aktuell noch nicht vor. Im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen sein wird der praktisch für Radfahrende kaum nutzbare Fußweg auf der südlichen Seite und der Umstand, dass sich Radfahrende somit die Straße mit dem motorisierten Verkehr teilen müssen. Rechtlich ist hier der Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (kurz: MW) über Piktogrammketten mit Sinnbild Radverkehr auf den Fahrbahnen öffentlicher Straßen vom 12.03.2025 zu beachten (dieser Vorlage beigefügt zu Anlage 2). Hiernach sollen Fahrrad-Piktogrammketten in der Regel nur auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen ohne alternative Radverkehrsanlagen verwendet werden. In Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Piktogramm-Ketten nicht zum Einsatz kommen. Das MW betont, dass die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr nach der StVO der Regelfall ist, auf welchen Vorlage Nr. 2025/FB III/4478 Seite 2 von 2 28. August 2025 grundsätzlich nicht besonders hinzuweisen ist. Die Verwendung von Fahrrad- Piktogrammketten ist somit nach dem Erlass des MW als Ausnahmeregelung zurückhaltend einzusetzen. Anlagen: Anlage 1- Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang der Portsloger Straße Anlage 2 - Erlass des MW vom 12.03.2025 Piktogrammketten mit Sinnbild Radverkehr auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen

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