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Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang der Portsloger Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Edewecht |
| Datum | 2025-09-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
28. August 2025
Berichtsvorlage
Nr. 2025/FB III/4478
Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang der
Portsloger Straße
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit
Straßen- und Wegeausschuss 09.09.2025 Kenntnisnahme
Federführung: Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung
Beteiligungen:
Verfasser/in: Kleinschmidt, Jens 04405 916-2280
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde in der vergangenen Straßen- und Wegeausschusssitzung vom
03.03.2025 Vorlage: 2025/FB III/4394 beauftragt, eine Verkehrszählung mit
Geschwindigkeitsmessung des motorisierten Verkehrs und nach Möglichkeit eine
Zählung des Radverkehrs an zwei Werktagen im Mai 2025 im Zeitraum von 7:00 Uhr
– 20:00 Uhr durchzuführen. Des Weiteren sollte gemeinsam mit dem Landkreis eine
Aufbringung von Rad-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Portsloger Straße geprüft
werden.
Die Verwaltung hat Verkehrszählungen durchgeführt. Über die Ergebnisse wird im
Rahmen der Sitzung berichtet werden.
Stand der Prüfung von Schutzmaßnahmen für den Radverkehr
Die Prüfung der Radfahrpiktogramme sowie möglicher Markierungen zum Schutz
des Radverkehrs liegt derzeit der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur
Bewertung vor. Ein abschließendes Ergebnis dieser Prüfung liegt aktuell noch nicht
vor.
Im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen sein wird der praktisch für Radfahrende
kaum nutzbare Fußweg auf der südlichen Seite und der Umstand, dass sich
Radfahrende somit die Straße mit dem motorisierten Verkehr teilen müssen.
Rechtlich ist hier der Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung (kurz: MW) über Piktogrammketten mit Sinnbild
Radverkehr auf den Fahrbahnen öffentlicher Straßen vom 12.03.2025 zu beachten
(dieser Vorlage beigefügt zu Anlage 2).
Hiernach sollen Fahrrad-Piktogrammketten in der Regel nur auf innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen ohne alternative Radverkehrsanlagen verwendet werden. In
Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Piktogramm-Ketten nicht
zum Einsatz kommen. Das MW betont, dass die Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn im Mischverkehr nach der StVO der Regelfall ist, auf welchen
Vorlage Nr. 2025/FB III/4478 Seite 2 von 2 28. August 2025
grundsätzlich nicht besonders hinzuweisen ist. Die Verwendung von Fahrrad-
Piktogrammketten ist somit nach dem Erlass des MW als Ausnahmeregelung
zurückhaltend einzusetzen.
Anlagen:
Anlage 1- Antrag der Gruppe SPD/FDP Verbesserung der Verkehrsführung entlang
der Portsloger Straße
Anlage 2 - Erlass des MW vom 12.03.2025 Piktogrammketten mit Sinnbild
Radverkehr auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen
Text aus PDF extrahiert