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Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Rappenau
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Bad Rappenau kalkuliert die Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu. Grund sind veränderte Gebäudebestände, gestiegene Kosten sowie erhöhte Fallzahlen seit dem Ukraine-Krieg 2022. Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Gebührenkalkulation und einer neuen Satzung zu, die einheitliche monatliche Pauschalbeträge pro Unterbringungsplatz vorsieht und Regelungen zu Räumung, Schadensersatz und Benutzung modernisiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Beratungsunterlage Stadt Bad Rappenau Amt Berichterstatter (Amtsleiter) Sachbearbeiter Ordnungsamt Deutschmann, Roland Deutschmann, Roland Vorlagennummer Aktenzeichen 059/2026 108.5 Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Behandlung Finanz- und Verwaltungsausschuss 16.07.2026 Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat 23.07.2026 Entscheidung öffentlich Vorgänge im Gemeinderat/Ausschüsse, Datum, Vorlagennummer Gemeinderat 28.09.2017, Nr. 89/2017 Anzahl der Anlagen: 3 Betreff: Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte a) Zustimmung zur Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau b) Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 1 beigefügten Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau, erstellt durch die Fa. Allevo Kommunalberatung, zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt bei Rappenau gemäß der Anlage 2 samt dem Gebührenverzeichnis nach Anlage 3 zu und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung. Sachverhalt: Die aktuelle Fassung der Gebührenkalkulation und der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau wurde im September 2017 durch den Gemeinderat beschlossen. In der Zwischenzeit gab es sowohl im Gebäudebestand als auch bei der Entwicklung der Gebäudeanschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie dem Personalaufwand für die Betreuung größere Veränderungen. Mit dem Beginn des Ukraine- Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der durch die Stadt unterzubringenden Flüchtlinge stark angestiegen. Auch die Zahl obdachlos gewordener Personen ohne Flüchtlingsbezug nimmt tendenziell seit Jahren zu. Daher ist eine auch schon durch den Gemeinderat gewünschte Neukalkulation der Gebühren und eine daraus resultierende Anpassung der zugehörigen Satzung notwendig geworden. Diese war bereits für das Jahr 2024 vorbereitet, musste aber wegen möglicher Förderungen für die Beschaffung der Containeranlage in der Riemenstraße 29/1 und des ehemaligen Hotels Dominikaner in der Babstadter Straße 23 in einer Größenordnung von bis zu 500.000 € zunächst zurückgestellt werden, da sich der Zuschuss auf die Kalkulation auswirkt. Letztendlich belief sich die Förderung leider nur in einer Größenordnung von ca 70.000 €. Nach Zugang des Förderbetrages wurde die Kalkulation der Gebühren durch die beauftragte Fa. Allevo Kommunalberatung wieder aufgenommen und im Laufe des Jahres 2026 nun fertig gestellt. Künftig ist im Gegensatz zur bisherigen Fassung bei der Gebührenhöhe keine Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsunterkünften mit monatlichen Pauschalbeträgen und Wohnungen mit der Abrechnung nach Wohnfläche zzgl. Nebenkostenpauschale mehr vorgesehen. Die Kosten aller Unterbringungsarten sollen als monatlicher Betrag je Unterbringungsplatz jeweils für wohnungsähnliche Unterbringungsform als auch für Gemeinschaftsunterkünfte kalkuliert werden, da alle Gebäude demselben Zweck der Unterbringung in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen. Die Kalkulation ist als Anlage 1 beigefügt und wird durch Mitarbeiter der Fa. Allevo näher erläutert. Infolge der Neukalkulation der Gebühren ist auch eine Anpassung der eigentlichen Satzung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau erforderlich. Neben den Anpassungen in Bezug auf die Gebührenfestsetzung wurden gegenüber der bisherigen Fassung die einzelnen Regelungen unter anderem bezüglich der, Räumung der Unterkunft, Umgang mit hinterlassenen Gegenständen, Schadensersätze bei Schäden und Benutzungsregelungen sowie Kosten für verlorene Schlüssel an die neueste Rechtsprechung, aktuelle Regelungen anderer Kommunen und aufgrund von praktischen Erfahrungen in der Belegung angepasst. Der neue Satzungsentwurf ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

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