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Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Rappenau |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Bad Rappenau kalkuliert die Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu. Grund sind veränderte Gebäudebestände, gestiegene Kosten sowie erhöhte Fallzahlen seit dem Ukraine-Krieg 2022. Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Gebührenkalkulation und einer neuen Satzung zu, die einheitliche monatliche Pauschalbeträge pro Unterbringungsplatz vorsieht und Regelungen zu Räumung, Schadensersatz und Benutzung modernisiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage
Stadt Bad Rappenau
Amt Berichterstatter (Amtsleiter) Sachbearbeiter
Ordnungsamt Deutschmann, Roland Deutschmann, Roland
Vorlagennummer Aktenzeichen
059/2026 108.5
Beratungsfolge:
Gremium Termin Zuständigkeit Behandlung
Finanz- und Verwaltungsausschuss 16.07.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Gemeinderat 23.07.2026 Entscheidung öffentlich
Vorgänge im Gemeinderat/Ausschüsse, Datum, Vorlagennummer
Gemeinderat 28.09.2017, Nr. 89/2017
Anzahl der Anlagen: 3
Betreff:
Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
a) Zustimmung zur Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau
b) Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der in der Anlage 1 beigefügten Neukalkulation der Gebühren für
die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau,
erstellt durch die Fa. Allevo Kommunalberatung, zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Benutzung der
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt bei Rappenau gemäß der Anlage 2
samt dem Gebührenverzeichnis nach Anlage 3 zu und beauftragt den Oberbürgermeister
mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung.
Sachverhalt:
Die aktuelle Fassung der Gebührenkalkulation und der Satzung über die Benutzung der
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau wurde im September 2017
durch den Gemeinderat beschlossen. In der Zwischenzeit gab es sowohl im Gebäudebestand
als auch bei der Entwicklung der Gebäudeanschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie dem
Personalaufwand für die Betreuung größere Veränderungen. Mit dem Beginn des Ukraine-
Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der durch die Stadt unterzubringenden Flüchtlinge stark
angestiegen. Auch die Zahl obdachlos gewordener Personen ohne Flüchtlingsbezug nimmt
tendenziell seit Jahren zu.
Daher ist eine auch schon durch den Gemeinderat gewünschte Neukalkulation der Gebühren
und eine daraus resultierende Anpassung der zugehörigen Satzung notwendig geworden.
Diese war bereits für das Jahr 2024 vorbereitet, musste aber wegen möglicher Förderungen für
die Beschaffung der Containeranlage in der Riemenstraße 29/1 und des ehemaligen Hotels
Dominikaner in der Babstadter Straße 23 in einer Größenordnung von bis zu 500.000 €
zunächst zurückgestellt werden, da sich der Zuschuss auf die Kalkulation auswirkt.
Letztendlich belief sich die Förderung leider nur in einer Größenordnung von ca 70.000 €.
Nach Zugang des Förderbetrages wurde die Kalkulation der Gebühren durch die beauftragte
Fa. Allevo Kommunalberatung wieder aufgenommen und im Laufe des Jahres 2026 nun fertig
gestellt.
Künftig ist im Gegensatz zur bisherigen Fassung bei der Gebührenhöhe keine Unterscheidung
zwischen Gemeinschaftsunterkünften mit monatlichen Pauschalbeträgen und Wohnungen mit
der Abrechnung nach Wohnfläche zzgl. Nebenkostenpauschale mehr vorgesehen.
Die Kosten aller Unterbringungsarten sollen als monatlicher Betrag je Unterbringungsplatz
jeweils für wohnungsähnliche Unterbringungsform als auch für Gemeinschaftsunterkünfte
kalkuliert werden, da alle Gebäude demselben Zweck der Unterbringung in der Form einer
Anstalt des öffentlichen Rechts dienen.
Die Kalkulation ist als Anlage 1 beigefügt und wird durch Mitarbeiter der Fa. Allevo näher
erläutert.
Infolge der Neukalkulation der Gebühren ist auch eine Anpassung der eigentlichen Satzung für
die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau
erforderlich. Neben den Anpassungen in Bezug auf die Gebührenfestsetzung wurden
gegenüber der bisherigen Fassung die einzelnen Regelungen unter anderem bezüglich der,
Räumung der Unterkunft, Umgang mit hinterlassenen Gegenständen, Schadensersätze bei
Schäden und Benutzungsregelungen sowie Kosten für verlorene Schlüssel an die neueste
Rechtsprechung, aktuelle Regelungen anderer Kommunen und aufgrund von praktischen
Erfahrungen in der Belegung angepasst. Der neue Satzungsentwurf ist als Anlage 2 der
Vorlage beigefügt.
Text aus PDF extrahiert