Startseite › Bad Rappenau › Antrag
Erschließung Baugebiet „Halmesäcker"" in Fürfeld
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Rappenau |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Bad Rappenau beschließt die Erschließung des Baugebiets „Halmesäcker" in Fürfeld mit Straßenbau (ca. 2,191 Mio. €), Kanalbau und Regenrückhaltung (ca. 1,93 Mio. €) sowie einem Kinderspielplatz (ca. 150.000 €). Zusätzliche Haushaltsmittel von 150.000 € werden für 2027ff. neu eingeplant und eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für 2026 genehmigt. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung wird um 300.000 € erhöht. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Aufträge bis 500.000 € zu vergeben.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage
Stadt Bad Rappenau
Amt Berichterstatter (Amtsleiter) Sachbearbeiter
Tiefbauamt Haffelder, Erich Haffelder, Erich
Vorlagennummer Aktenzeichen
066/2026 50.1.1
Beratungsfolge:
Gremium Termin Zuständigkeit Behandlung
Technischer Ausschuss 20.07.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Gemeinderat 23.07.2026 Entscheidung öffentlich
Vorgänge im Gemeinderat/Ausschüsse, Datum, Vorlagennummer
Gemeinderat, 16.02.2017, 008/2017, Aufstellungsbeschluss
Gemeinderat, 04.04.2019, 042/2019, Vorentwurf B-Plan mit Zustimmung zur Offenlage
Gemeinderat, 17.10.2019, ohne Vorlage, überplanmäßige Mittel für Rettungsgrabung
Gemeinderat, 17.06.2021, 046/2021, Investorenvereinbarung Rettungsgrabung
Technischer Ausschuss, 27.06.2022, 079/2022, natur- artenschutzrechtliche Kompensation
Gemeinderat, 15.12.2022, 170/2022, Auftragsvergabe archäologische Rettungsgrabung
Gemeinderat, 18.04.2024, 035/2024, überplanmäßige Mittel für Rettungsgrabung
Gemeinderat, 26.03.2026, 023/2026, Satzungsbeschluss Bebauungsplan
Anzahl der Anlagen: 2
Betreff:
Erschließung Baugebiet „Halmesäcker'' in Fürfeld
1. Vorstellung der Entwurfsplanung
2. Maßnahmenbeschluss
3. Bereitstellung bzw. Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan
2027ff.
4. Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan 2026 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER)
5. Ermächtigung Oberbürgermeister für Auftragsvergaben bis 500.000,00 €
Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung über den Straßenbau und der
Entwässerungsplanung über das Baugebiet „Halmesäcker“ zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der Erschließungsmaßnahme mit einem
geschätzten Kostenumfang von
- Straßenbau ca. 2.191.000,00 € (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten)
- Kanalbau ca. 1.930.000,00 € (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten)
- Spielplatzbau ca. 150.000,00 € (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten)
zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150.000
€ im Haushaltsplan 2027ff. der Stadt Bad Rappenau für die Erschließungsmaßnahme
Baugebiet „Halmesäcker“ (Finanzhaushalt, THH 6, Produkt 54.10.0100, Maßnahme 0313)
zu. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € in 2026 zu.
4. Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan
2026 des Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau in Höhe von 300.000 € für die
Maßnahme 0313 Baugebiet „Halmesäcker“ zu.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu dieser Maßnahme bis zu einer
Auftragssumme von 500.000,-- € entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau
zu erteilen.
Sachverhalt:
1. Entwurfs- und Genehmigungsplanung:
a) Vorbemerkungen:
Aufgrund der Ergebnisse aus einer archäologischen Voruntersuchung (Prospektion) im
Baugebiet Halmesäcker in Fürfeld im August/September 2019 wurde eine archäologische
Rettungsgrabung veranlasst. Die Rettungsgrabungen fanden unter Aufsicht des Landesamtes
für Denkmalpflege, RP Stuttgart, im den Jahren 2023 und 2024 statt. Der Abschlussbericht der
Rettungsgrabungen wurde von der Firma Südwest-Archäologie im November 2025 der Stadt
Bad Rappenau vorgelegt. Die Gesamtkosten der Aufwendungen für die Archäologie
einschließlich der Vorprospektion belaufen sich auf ca. 1,236 Mio. €.
Der Auftrag zur Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung über die Baugebietserschließung
Halmesäcker (Straßen- und Kanalbau) wurde bereits im Februar 2017 an das Ing.-Büro IFK,
Mosbach, erteilt. Die Entwurfsunterlagen zum Straßenbau wurden im Oktober 2025 und die der
Entwässerung im Februar 2026 vorgelegt.
Den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 26.03.2026 gefasst.
Auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung über die Entwässerung wurde im Februar 2026
der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Niederschlagswassers in den
Benzengraben bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Heilbronn gestellt.
b) Kanalbau:
Die Entwässerung des Gebiets „Halmesäcker“ ist im Trennsystem geplant.
Das häusliche Schmutzwasser wird in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet und im
weiteren Verlauf der Behandlung in der Kläranlage der Stadt Bad Rappenau in Bonfeld
zugeführt. Der Kanalanschluss erfolgt in der Heilbronner Straße an das bestehende
Mischwasserkanalnetz mit Weiterleitung in die Straße Im Seegarten.
Die Niederschlagsabflussmengen aus Dach-, Grün-, Hof- und Straßenflächen werden über
separate Regenwasserleitungen und über die am westlichen Baugebietsrand geplante
Regenrückhaltung zwischengepuffert und gedrosselt dem bestehenden Benzengraben
zugeführt.
Der Drosselabfluss aus dem Regenrückhaltebecken wurde mit 89 l/s bemessen. Anhand der
berechneten Erschließungsfläche errechnet sich bei dem genannten Drosselabfluss ein
erforderliches Beckenvolumen von 600 m³. Dies wir für das Regenrückhaltebecken bei einer
Einstauhöhe von 0,78 m bis 1,12 m erreicht. Wird das berechnete Einstauvolumen
überschritten, erfolgt der Überfall über den Drosselschacht mit Gitterrostabdeckung.
Für den Drosselabfluss in den bestehenden Benzengraben ist eine mechanisch geregelte
Abflusssteuerung vorgesehen.
In der Heilbronner Straße beginnt die Benzengrabenverdolung. An dieser Stelle ist eine
Wassermengenmessung vorhanden, deren Ergebnisse für die Regelung der Abflussmenge
aus dem oberhalb liegenden HRB Benzengraben dienen. In der „Aktualisierung der
Flussgebietsuntersuchung Böllinger Bach“ vom September 2019 wurde der
Niederschlagswasserabfluss aus dem Baugebiet berücksichtigt. Die darin beschriebenen
Empfehlungen wurden in der vorliegenden Entwurfsplanung eingearbeitet.
Um bei Starkregenereignissen Überflutungen durch von Süden in das Plangebiet
einströmendes Außengebietswasser zu vermeiden, wurde ein Entwässerungsgraben geplant,
der den anfallenden Abfluss in das südwestlich geplante Regenrückhaltebecken ableitet.
Für die Überflutungen durch Starkregenereignisse im Plangebiet selbst wurden die Tiefpunkte
des Straßenkörpers so geplant, dass der oberflächige Abfluss möglichst schadlos über eine im
südwestlichen Plangebiet geplante 10 m breite Flutmulde in Richtung Regenrückhaltung
erfolgen kann. Die Flutmulde soll als private Grünfläche und Wartungsweg für die
Regenrückhaltung genutzt werden, sofern dadurch der Wasserabfluss nicht beeinträchtigt wird.
Bedingt durch die topographische Lage kann der Wasserabfluss aus dem nordwestlichen
Bereich des PIangebiets nach wie vor über einen bestehenden Grünstreifen südlich des
Gebäudes des Kleintierzuchtvereins in Richtung Benzgraben abgeleitet werden.
Die Herstellungskosten für die Baugebietsentwässerung und Regenrückhaltung belaufen sich
einschließlich der Baunebenkosten und Mehrwertsteuer auf ca. 1.930.000 € (Kanalbau
1.650.000,00 €; Regenrückhaltung 280.000,00 €).
c) Straßenbau:
Die verkehrliche Anbindung erfolgt durch die Fortführung der Heilbronner Straße in das Plan
gebiet über zwei im westlichen und östlichen Teilbereich nach Süden ziehende Äste. Sie sind
mit einem einseitigen Gehweg mit 1,50 m Breite, einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem
Schrammbord von 0,25 m vorgesehen. Die Gesamtbreite des Straßenraums beträgt hier somit
7,25 m.
Zwischen den beiden Hauptästen, welche bei Bedarf eine Gebietserweiterung Richtung Süden
möglich machen, werden zwei Querspangen mit einem gleichartigen Regelquerschnitt
eingespannt. Es ergibt sich innergebietlich damit ein erschließungs- und versorgungstechnisch
günstiger Ringschluss.
Im Rahmen der Herstellung der westlichen Gebietszufahrt entsteht ein Knotenpunkt in Form
einer Kreuzung zwischen den Straßen im Seegarten und Heilbronner Straße und der
Planstraße ,,Achse 2". Der von Süden nach Norden auf die Kreuzung treffende Wirtschaftsweg
wird zukünftig abgekröpft und an diese Planstraße neu angebunden. Die Zufahrt zum
Kleintierzuchtverein erfolgt dann über diesen neuen Wegverlauf.
Auf eine ursprüngliche Planung des Knotenpunkts als Kreisverkehrsplatz wurde aufgrund der
unmittelbar nördlich verlaufenden denkmalgeschützten historischen Mauerzügen der
Schlossgartenummauerung verzichtet.
Das Straßennetz wird durch eine zentral nach Süden führende Fußwegeachse und einen am
Südrand in Ost-West-Richtung verlaufenden Fußweg ergänzt. Diese Wege stellen eine
attraktive fußläufige Gebietsanbindung an den Landschaftsraum sicher.
Die Stellplätze für den ruhenden Verkehr werden gleichmäßig in Form von Parktaschen in
Senkrechtaufstellung über das PIangebiet verteilt. Des Weiteren ist auch ein Parken im
Straßenraum an geeigneten Stellen möglich.
Die bituminösen Fahrbahnen werden jeweils beidseitig mit Rundbordsteinen 15/22 eingefasst.
Einseitig schließt jeweils ein 1,50 cm breiter, gepflasterter Gehweg an, welcher zu den
Bauplätzen hin mittels Tiefbordstein 8/20 abgegrenzt wird. Die gegenüberliegenden Seiten
werden in Form eines Schrammbords (25 cm breit) ausgebildet.
Barrierefreie Übergänge wurden berücksichtigt.
Die Straßenbaukosten belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und Mehrwertsteuer
auf ca. 2.191.000 €.
d) Kinderspielplatz:
In der zentralen Grünspange des Baugebiets ist ein Kinderspielplatz vorgesehen. Der im
geschützten Bereich liegende Spielplatz soll ein attraktives, zeitgemäßes und inklusives
Spielangebot bieten, das Kindern unterschiedlicher Altersgruppen und mit verschiedenen
körperlichen Voraussetzungen vielfältige Spielmöglichkeiten eröffnet.
Die Flächengröße des Spielplatzes beträgt ca. 250 m². Die Auswahl der Spielgeräte und
Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung inklusiver Aspekte, sodass auch Kinder mit
Einschränkungen aktiv am Spiel teilnehmen können.
Zur Beschattung des Spielbereichs werden Baumpflanzungen vorgesehen. Der Spielplatz wird
mit einem Stabgitterzaun eingefasst und durch Strauchpflanzungen sowie geeignete
Bepflanzungen landschaftlich aufgewertet.
Für die Herstellung des Kinderspielplatzes werden Baukosten in Höhe von ca. 150.000 €
veranschlagt. Die Maßnahme trägt zur qualitativen Aufwertung des Baugebiets und zur
Förderung der sozialen Infrastruktur bei.
e) Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen verursachen Gesamtkosten in
Höhe von 175.820,95 €. In dieser Summe sind die erstmaligen Herstellungskosten bzw.
Baukosten enthalten. Dazu zählen insbesondere der Oberbodenausgleich, die Anlage eines
Heckenbiotops außerhalb des Plangebietes sowie die Abbuchung von Ökopunkten aus dem
Ökokonto der Stadt Bad Rappenau. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der
gesetzlichen Kompensationsverpflichtungen aus dem Finanzhaushalt.
Im Haushaltsplan 2026 sind 20.000 € für den Biotopausgleich eingeplant (siehe Maßnahme
55.40.0000-0005).
Für die im Bebauungsplan festgesetzten Artenschutzmaßnahmen entstehen über eine
Gesamtdauer von 25 Jahren voraussichtliche Kosten in Höhe von rund 185.122,11 €. Die
Maßnahmen umfassen insbesondere die jährlich vorzunehmende Anlage von Lerchenfenstern
sowie Blühflächen als Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche.
Die Finanzierung erfolgt als laufende Aufwendungen im Ergebnishaushalt der Stadt Bad
Rappenau. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen werden entsprechend in den jeweiligen
Haushaltsjahren eingeplant und fortgeschrieben.
f) Allgemeines:
Anhaltspunkte auf Kampfmittel sind anhand der Luftbildauswertung vom 10.08.2020 im
Baugebiet Halmesäcker nicht vorhanden.
Der ZV WVG Mühlbach hat ebenfalls Planungen zur Wasserversorgung durchgeführt und wird
sich mit einem separaten Titel an der Ausschreibung zur Baugebietserschließung beteiligen.
Entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung belaufen sich die Straßenbaukosten auf ca.
2.191.000 € und die Kanalbaukosten mit Regenwasserrückhaltung auf ca. 1.930.000 € jeweils
inklusive Baunebenkosten.
Zeitplan:
- Vermuteter Erhalt der wasserrechtlichen Genehmigung vom Landratsamt Heilbronn in ca.
1,5 Monaten
- Ca. 3 Monate über die Erstellung der Ausführungsplanung über Straßen- und Kanalbau
(Büro IFK)
- Ca. 3 Monate für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der HOAI-Leistungen
der Lph 6 bis 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung auf Grundlage der Entwurfs- und
Ausführungsplanung
- Ca. 3 Monate für die Ausschreibung der Bauleistungen mit anschließender
Auftragsvergabe
- Ca. 16 Monate Bauzeit für den Kanal- und Straßenbau
- Ca. 5 Monate für Bauausführung Spielplatz und Bepflanzungen
2. Maßnahmenbeschluss
Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung kann nach Erteilung der
wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Heilbronn über die Regenwassereinleitung
die beauftragte Ausführungsplanung durch das Büro IFK, Mosbach, erstellt werden.
Für die Vergabe der Ingenieurleistungen über die anschließende Ausschreibung der
Bauleistungen, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung ist aufgrund der gesamt zu
berücksichtigenden Baunebenkosten eine europaweite Ausschreibung erforderlich.
Nach Fertigstellung der Kanal- und Straßenbauarbeiten ist der Bau des Kinderspielplatzes und
die Bepflanzungsmaßnahmen geplant.
3. Bereitstellung bzw. Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2026ff.
Im Haushalt 2026 und der Mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Bad Rappenau stehen für die
Straßenbaumaßnahme im Finanzhaushalt, THH 6, Produkt 54.10.0100, Maßnahme 0313 Mittel
in Höhe von 2,191 Mio. € auf Grundlage einer Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung mit
Stand November 2025 zur Verfügung (2025: 6.100 €, 2026: 284.900,00 € + VE 1.900.000 €,
2027: 1.310.000,00 €, 2028: 590.000 €).
Für die Herstellung des Kinderspielplatzes wurden bisher noch keine Mittel eingeplant. Die
Herstellungskosten für den Spielplatz werden auf ca. 150.000 € geschätzt. Es werden daher
zusätzliche Mittel in Höhe von 150.000 € benötigt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel in 2026 (Maßnahme 0313: 284.900 €) reichen 2026
kassentechnisch aus, d. h. die zusätzlichen Mittel in Höhe von 150.000 € sind im
Haushaltsplan 2027 für die Folgejahre 2028/2029 entsprechend einzuplanen. In 2026 ist daher
eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € erforderlich.
Als Deckungsvorschlag kann die Maßnahme Fassadensanierung F-Bau Verbundschule
(21.10.1000-0014; VE 2026: 5,337 Mio. €) herangezogen werden. Es ist geplant die
Fassadensanierung des F-Baus in zwei Sanierungsabschnitten und zu einem späteren
Zeitpunkt zu realisieren.
4. Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER)
Die Ausgaben für die Baugebietsentwässerung und Regenrückhaltung sind im Teilhaushalt
THH 1 „Abwasserbereich“ des Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER) unter
dem
- Produkt 53.80.0100, Maßnahme 0313 in Höhe von 1.100.000,00 € (2026: 500.000,00 €,
2027: 600.000,00 €),
- Produkt 53.80.0200, Maßnahme 0313 in Höhe von 530.000,00 € (2026: 380.000,00 €, 2027:
150.000,00 €)
(Gesamt 1.630.000 €) eingeplant.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung belaufen sich die Herstellungskosten für den Bau der
Baugebietsentwässerung und Regenrückhaltung (Baukosten und Baunebenkosten) auf ca.
1.930.000 € (Kanalbau 1.650.000,00 €; Regenrückhaltung 280.000,00 €). Es werden daher
zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 € benötigt, die in 2026 überplanmäßig bereitgestellt
werden müssen (53.80.0100-0313: 550.000 €, 53.80.0200-0313: -250.000 €).
Als Deckungsvorschlag kann die Maßnahme 53.80.0100-1210 Verbindungskanal zum RÜB 4
Bonfeld (2026: 600.000 €) herangezogen werden. Aufgrund des abgelehnten Förderantrags
aus 2025 wird für diese Maßnahme in 2026 ein erneuter Förderantrag gestellt.
5. Ermächtigung Oberbürgermeister:
Zur Gewährleistung der Einhaltung des o.g. Terminplans ist es sinnvoll, Aufträge bis
500.000,00 € nach der Ausschreibung und Vorlage der Vergabeempfehlung entsprechend der
Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau durch Ermächtigung des Oberbürgermeisters zu
erteilen, solange sich diese im Rahmen der Kostenschätzungen bewegen.
Text aus PDF extrahiert