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Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung"" in Bad Rappenau Babstadt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Rappenau |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Bad Rappenau ändert den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung" in Babstadt, um einen Anbau an der Theodor-Heuss-Schule zur Unterbringung der Kernzeit zu ermöglichen. Nach Offenlage vom 04.05.–05.06.2026 und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat am 23.07.2026 die Annahme des Bebauungsplans als Satzung sowie die Zustimmung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zum Artenschutz (vier Nistkästen mit Monitoring).
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Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage
Stadt Bad Rappenau
Amt Berichterstatter (Amtsleiter) Sachbearbeiter
Stadtplanung Speer, Alexander Stadler, Birgit
Vorlagennummer Aktenzeichen
069/2026 40.4.1
Beratungsfolge:
Gremium Termin Zuständigkeit Behandlung
Technischer Ausschuss 20.07.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Gemeinderat 23.07.2026 Entscheidung öffentlich
Vorgänge im Gemeinderat/Ausschüsse, Datum, Vorlagennummer
Gemeinderat am 03.07.2025, Vorlage Nr. 065/2025
Gemeinderat am 26.03.2026, Vorlage Nr.019/2026
Anzahl der Anlagen: 1
Betreff:
Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Bad Rappenau Babstadt
1. Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage für den
Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Bad Rappenau Babstadt
und
2. Zustimmung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt
Heilbronn
3. Satzungsbeschluss
Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander beschließt
der Gemeinderat für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad
Rappenau Babstadt der Abwägung der Stellungnahmen und
2. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat beschließt nach § 10 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung in
Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der
Landesbauordnung für Baden-Württemberg, den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5.
Änderung“ in Bad Rappenau Babstadt als Satzung.
• Dem räumlichen Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem
zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
• Bestandteile dieser Satzung
Der Bebauungsplan bestehend aus
1. Lageplan mit zeichnerischem vom 02.07.2026
2. Dem textlichen Teil und den örtlichen Bauvorschriften vom 02.07.2026
3. Der Begründung vom 02.07.2026
4. Fachbeitrag Artenschutz vom 26.02.2026
• In Kraft treten
Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§10 Abs.3
BauGB).
Sachverhalt:
In Bad Rappenau Babstadt ist ein Anbau an die Theodor-Heuss-Schule in Babstadt geplant.
Dieser geplante Neubau ist für die künftige Unterbringung der Kernzeit gedacht und wird direkt
an die bestehende Grundschule angebaut.
Der Grundrissplan des derzeitigen Planungsstandes ist mit zusätzlicher Erweiterungsfläche die
Grundlage für die Bebauungsplanänderung, da der derzeit gültige Bebauungsplan
„Herrlisbrunnen 4.Änderung“, die Überbauung der geplanten Fläche nicht zu lässt.
Das Ziel war eine Bebauungsplanänderung in einfacher Form nach §13a BauGB für die
abgegrenzte Fläche, wie diese im Aufstellungsbeschluss vom 04.06.2025 dargestellt wurde.
Im Rahmen der Überarbeitung „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau -Babstadt
wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich erarbeitet.
Für die Bebauungsplanänderung wurde die derzeitige Planung einer Gebäudeerweiterung der
Schule für die Nutzung durch die Kernzeit als Grundlage angenommen.
In den Sitzungen vorab wurde die Planung bereits vorgestellt und erläutert.
Daraufhin wurde die Planung vom 04.05.2026 – 05.06.2026 in die Offenlage gebracht.
Die Stellungnahmen aus dieser Offenlage wurden in der Abwägungstabelle in der Anlage
aufgeführt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen. Dieser wird in der Sitzung
besprochen.
Eine Zustimmung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn wird
erforderlich um für den Artenschutz das Anbringen von vier Nistkästen mit Monitoring zu
sichern.
Die Verwaltung empfiehlt, der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und dem
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zuzustimmen, und den
Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau – Babstadt als Satzung zu
beschließen.
Text aus PDF extrahiert