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Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung"" in Bad Rappenau Babstadt

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBad Rappenau
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Bad Rappenau ändert den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung" in Babstadt, um einen Anbau an der Theodor-Heuss-Schule zur Unterbringung der Kernzeit zu ermöglichen. Nach Offenlage vom 04.05.–05.06.2026 und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat am 23.07.2026 die Annahme des Bebauungsplans als Satzung sowie die Zustimmung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zum Artenschutz (vier Nistkästen mit Monitoring).

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Dokument

Extrahierter Text

Beratungsunterlage Stadt Bad Rappenau Amt Berichterstatter (Amtsleiter) Sachbearbeiter Stadtplanung Speer, Alexander Stadler, Birgit Vorlagennummer Aktenzeichen 069/2026 40.4.1 Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Behandlung Technischer Ausschuss 20.07.2026 Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat 23.07.2026 Entscheidung öffentlich Vorgänge im Gemeinderat/Ausschüsse, Datum, Vorlagennummer Gemeinderat am 03.07.2025, Vorlage Nr. 065/2025 Gemeinderat am 26.03.2026, Vorlage Nr.019/2026 Anzahl der Anlagen: 1 Betreff: Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Bad Rappenau Babstadt 1. Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage für den Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Bad Rappenau Babstadt und 2. Zustimmung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn 3. Satzungsbeschluss Beschluss: 1. Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinderat für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau Babstadt der Abwägung der Stellungnahmen und 2. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat beschließt nach § 10 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg, den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau Babstadt als Satzung. • Dem räumlichen Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. • Bestandteile dieser Satzung Der Bebauungsplan bestehend aus 1. Lageplan mit zeichnerischem vom 02.07.2026 2. Dem textlichen Teil und den örtlichen Bauvorschriften vom 02.07.2026 3. Der Begründung vom 02.07.2026 4. Fachbeitrag Artenschutz vom 26.02.2026 • In Kraft treten Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§10 Abs.3 BauGB). Sachverhalt: In Bad Rappenau Babstadt ist ein Anbau an die Theodor-Heuss-Schule in Babstadt geplant. Dieser geplante Neubau ist für die künftige Unterbringung der Kernzeit gedacht und wird direkt an die bestehende Grundschule angebaut. Der Grundrissplan des derzeitigen Planungsstandes ist mit zusätzlicher Erweiterungsfläche die Grundlage für die Bebauungsplanänderung, da der derzeit gültige Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 4.Änderung“, die Überbauung der geplanten Fläche nicht zu lässt. Das Ziel war eine Bebauungsplanänderung in einfacher Form nach §13a BauGB für die abgegrenzte Fläche, wie diese im Aufstellungsbeschluss vom 04.06.2025 dargestellt wurde. Im Rahmen der Überarbeitung „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau -Babstadt wurde eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich erarbeitet. Für die Bebauungsplanänderung wurde die derzeitige Planung einer Gebäudeerweiterung der Schule für die Nutzung durch die Kernzeit als Grundlage angenommen. In den Sitzungen vorab wurde die Planung bereits vorgestellt und erläutert. Daraufhin wurde die Planung vom 04.05.2026 – 05.06.2026 in die Offenlage gebracht. Die Stellungnahmen aus dieser Offenlage wurden in der Abwägungstabelle in der Anlage aufgeführt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen. Dieser wird in der Sitzung besprochen. Eine Zustimmung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn wird erforderlich um für den Artenschutz das Anbringen von vier Nistkästen mit Monitoring zu sichern. Die Verwaltung empfiehlt, der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zuzustimmen, und den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Bad Rappenau – Babstadt als Satzung zu beschließen.

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