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Korrektur des Jahresergebnisses 2019

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TypAntrag
GemeindeApen
Datum2026-06-30
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28.05.2026 Beschlussvorlage Sachbearbeiter: Lars Kock Verfasser: V-Nr.: VO/568/2026 Beratungsfolge: Datum: Finanzausschuss 08.06.2026 Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Gemeinderat der Gemeinde Apen 30.06.2026 Zuständigkeitsprüfung: § 58 (1) Nr. 10 NKomVG Rat: VW-A: BM: Betreff: Korrektur des Jahresergebnisses 2019 Sachverhalt: Der Jahresabschluss der Gemeinde Apen für das Jahr 2019 wurde am 07.10.2022 fertiggestellt und nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland durch den Rat der Gemeinde Apen am 19.12.2023 beschlossen. Beschlossen wurde ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 2.753.649,14 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 180.036,17 €. Diese Überschüsse wurden nach erfolgter Beschlussfassung in die entsprechenden Überschussrücklagen überführt. Wie im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2020 festgestellt, erfolgte im Jahr 2023 versehentlich eine Buchung in Höhe von 80,29 € in das bereits abgeschlossene Jahr 2019. Der Jahresabschluss 2019 lag zu diesem Zeitpunkt bereits dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. Diese nachträgliche Buchung führte während der Jahresabschlussarbeiten für nachfolgende Haushaltsjahre im Jahr 2024 zu Folgebuchungen für das Haushaltsjahr 2019, die hauptsächlich Auswirkungen auf das bereits beschlossene Jahresergebnis 2019 hatten. Folglich wurde das am 19.12.2023 beschlossene Jahresergebnis 2019 in Höhe von 2.933.685,31 € durch die Buchungen im Finanzprogramm im Jahr 2024 nachträglich um 80,29 € verringert. Der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses wurden somit 80,29 € zu viel zugeführt. Um diesen Fehler zu korrigieren, muss die Zuführung zur ordentlichen Überschussrücklage in Höhe von 80,29 € zurückgebucht werden. Durch diese Buchung verringert sich die Bilanzposition „P 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ um 80,29 €. Die Bilanzposition „P 1.3.1 Jahresergebnisse aus Vorjahren“ erhöht sich entsprechend um diesen Betrag. Es handelt sich somit buchhalterisch lediglich um einen Passivtausch, bei dem die Bilanzsumme nicht verändert wird. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt. Klimarelevante Auswirkungen: Maßnahme hat positive Auswirkungen auf Klimaschutzaspekt Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes Ja Nein neutral/nicht bewertbar Flächenverbrauch/Entsiegelung beachtet hinsichtlich Kompensation; über Kompensation hinausgehendes x Grün in der Freiflächenplanung; Regenrückhaltung/-Speicherung Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit (Nachhaltigkeit) der Beschaffung x wurden abgewogen. energetische Optimierung der technischen Ausstattung unter x Beachtung der Wirtschaftlichkeit Bemerkung/Besonderheiten Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, den Ergebnisverwendungsbeschluss vom 19.12.2023 dahingehend zu korrigieren, dass der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ein Betrag in Höhe von 80,29 € entnommen und der Bilanzposition Jahresergebnisse aus Vorjahren wieder zugeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Korrekturbuchung zu veranlassen. Anlagen:

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