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Korrektur des Jahresergebnisses 2019
Angenommen9 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Apen |
| Datum | 2026-06-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
28.05.2026
Beschlussvorlage
Sachbearbeiter: Lars Kock
Verfasser:
V-Nr.: VO/568/2026
Beratungsfolge: Datum:
Finanzausschuss 08.06.2026
Verwaltungsausschuss 23.06.2026
Gemeinderat der Gemeinde Apen 30.06.2026
Zuständigkeitsprüfung:
§ 58 (1) Nr. 10 NKomVG Rat: VW-A: BM:
Betreff:
Korrektur des Jahresergebnisses 2019
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Apen für das Jahr 2019 wurde am 07.10.2022
fertiggestellt und nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland
durch den Rat der Gemeinde Apen am 19.12.2023 beschlossen.
Beschlossen wurde ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 2.753.649,14 € und ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von 180.036,17 €. Diese Überschüsse wurden nach
erfolgter Beschlussfassung in die entsprechenden Überschussrücklagen überführt.
Wie im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2020 festgestellt, erfolgte im Jahr 2023
versehentlich eine Buchung in Höhe von 80,29 € in das bereits abgeschlossene Jahr 2019.
Der Jahresabschluss 2019 lag zu diesem Zeitpunkt bereits dem Rechnungsprüfungsamt zur
Prüfung vor. Diese nachträgliche Buchung führte während der Jahresabschlussarbeiten für
nachfolgende Haushaltsjahre im Jahr 2024 zu Folgebuchungen für das Haushaltsjahr 2019,
die hauptsächlich Auswirkungen auf das bereits beschlossene Jahresergebnis 2019 hatten.
Folglich wurde das am 19.12.2023 beschlossene Jahresergebnis 2019 in Höhe von
2.933.685,31 € durch die Buchungen im Finanzprogramm im Jahr 2024 nachträglich um
80,29 € verringert. Der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses wurden somit
80,29 € zu viel zugeführt.
Um diesen Fehler zu korrigieren, muss die Zuführung zur ordentlichen Überschussrücklage
in Höhe von 80,29 € zurückgebucht werden. Durch diese Buchung verringert sich die
Bilanzposition „P 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ um
80,29 €. Die Bilanzposition „P 1.3.1 Jahresergebnisse aus Vorjahren“ erhöht sich
entsprechend um diesen Betrag. Es handelt sich somit buchhalterisch lediglich um einen
Passivtausch, bei dem die Bilanzsumme nicht verändert wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.
Klimarelevante Auswirkungen:
Maßnahme hat positive Auswirkungen auf
Klimaschutzaspekt Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes
Ja Nein neutral/nicht bewertbar
Flächenverbrauch/Entsiegelung
beachtet hinsichtlich Kompensation;
über Kompensation hinausgehendes x
Grün in der Freiflächenplanung;
Regenrückhaltung/-Speicherung
Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit
(Nachhaltigkeit) der Beschaffung x
wurden abgewogen.
energetische Optimierung der
technischen Ausstattung unter x
Beachtung der Wirtschaftlichkeit
Bemerkung/Besonderheiten
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, den Ergebnisverwendungsbeschluss vom
19.12.2023 dahingehend zu korrigieren, dass der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses ein Betrag in Höhe von 80,29 € entnommen und der Bilanzposition
Jahresergebnisse aus Vorjahren wieder zugeführt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Korrekturbuchung zu veranlassen.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert