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TuS „Vorwärts“ von 1897 Augustfehn Stahlwerk e.V. - Antragstellung LEADER-Fehngebiet

Angenommen
TypAntrag
GemeindeApen
Datum2026-06-01
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22.05.2026 Beschlussvorlage Sachbearbeiter: Henning Jürgens Verfasser: V-Nr.: VO/574/2026 Beratungsfolge: Datum: Arbeitskreis Demographische 01.06.2026 Entwickung und Förderprojekte Verwaltungsausschuss 23.06.2026 Zuständigkeitsprüfung: § 76 NKomVG Rat: VW-A: BM: Betreff: TuS „Vorwärts„ von 1897 Augustfehn Stahlwerk e.V. - Antragstellung LEADER- Fehngebiet Sachverhalt: Der TuS „Vorwärts“ hegt schon seit langem den Gedanken, die am Vereinsgelände befindliche Baulichkeit, in der die Umkleidekabinen sind, zu ertüchtigen. Hierzu hatte sich der TuS „Vorwärts“ im vergangenen Jahr an die Verwaltung gewandt, da seitens des TuS „Vorwärts“ eine Möglichkeit gesehen wurde, über das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Förderung zu erhalten. Die Antragstellung hätte über die Gemeinde erfolgen müssen, ein Eigenanteil von 55% wäre aufzubringen gewesen. Verwaltungsseitig wurde dieses Anliegen mit den Gremien abgestimmt und eine Antragstellung über die Gemeinde verneint. Dennoch wurde die Notwendigkeit der Sanierung der Umkleidekabinen anerkannt und eine zielorientierte Annäherung an das Thema für das Jahr 2026 anvisiert. Bürgermeister Huber sicherte in einer E-Mail am 19.11.2025 nach Beratung des Verwaltungsausschusses vom 18.11.2025 dem Verein zu, sich gemeinsam mit dem Verein im Jahr 2026 um eine Lösung für das Umkleidehaus des TuS „Vorwärts“ zu bemühen. Es zeichnet sich ab, dass es unter gewissen Umständen mit den vorhandenen Mittlen des LEADER Programmes ausnahmsweise eine Sport- und Kulturstätte unterstützt werden könnte. Verwaltungsseitig vertreten wir die Auffassung, dass man diese Besonderheit jetzt nutzen sollte. Im Rahmen des Förderprogrammes LEADER-Fehngebiet ist den Kommunen anteilig eine Fördersumme zugesprochen, die für dem Programm entsprechende Vorhaben eingesetzt werden können. Konkret stehen hier Mittel i.H.v. 140.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der LEADER-Förderung gibt es verschiedene Voraussetzung, anhand derer man sich der Realisierbarkeit eines Projektes nähern kann: - Fördersatz: 60 % der Nettoinvestitionssumme - Gemeindeanteil: 25 % der Förderung = Kofinanzierung der Gemeinde Damit lässt sich Folgendes errechnen: - 233.333 € Nettogesamtkosten - 277.666 € Bruttogesamtkosten - 35.000 € Gemeindeanteil Finanzierungslücke für den TuS „Vorwärts“: 277.666 € -140.000 € (LEADER-Förderung) - 35.000 € (Gemeindeanteil) 102.666 € Eine Antragstellung im Rahmen der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland wäre noch denkbar, im Rahmen derer Maßnahmen bis zur Höhe eines Drittels der Gesamtaufwendungen gefördert werden können. Dies würde die Finanzierungslücke bzw. den Eigenanteil des TuS noch einmal reduzieren. Mit dem Landkreis wurde noch nicht hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderhöhe gesprochen. Zunächst möge miteinander beraten werden, ob das Vorhaben des TuS unterstützt werden soll, was neben der administrativen Unterstützung auch eine finanzielle Unterstützung beinhalten würde, nach jetzigem Stand i.H.v. 35.000 €. Sofern ein positives Meinungsbild besteht, würde verwaltungsseitig daraufhin mit dem TuS konkreter in Gespräche gegangen werden, denn zunächst sollte man sich einig über die Rahmenbedingungen sein. Finanzielle Auswirkungen: Nach derzeitigem Stand wäre eine Summe i.H.v. 35.000 € für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 vorzusehen. Klimarelevante Auswirkungen: Maßnahme hat positive Auswirkungen auf Klimaschutzaspekt Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes Ja Nein neutral/nicht bewertbar Flächenverbrauch/Entsiegelung beachtet hinsichtlich Kompensation; über Kompensation hinausgehendes x Grün in der Freiflächenplanung; Regenrückhaltung/-Speicherung Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit (Nachhaltigkeit) der Beschaffung x wurden abgewogen. energetische Optimierung der technischen Ausstattung unter x Beachtung der Wirtschaftlichkeit Bemerkung/Besonderheiten Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt mit dem TuS „Vorwärts“ Augustfehn eine Lösungsmöglichkeit im Rahmen des LEADER Fehnprogrammes für das sanierungsbedürftige Umkleide- und Sanitärhaus zu erarbeiten. Die im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen sind mit dem Verein zu besprechen. Sollte der Verein eine Umsetzung des Projektes anstreben, möge der Finanzausschuss einen Gemeindezuschuss i.H.v. 35.000 € im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 vorsehen. Anlagen: E-Mail vom 19.11.2025 an den Tus „Vorwärts“

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