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TuS „Vorwärts“ von 1897 Augustfehn Stahlwerk e.V. - Antragstellung LEADER-Fehngebiet
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Apen |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
22.05.2026
Beschlussvorlage
Sachbearbeiter: Henning Jürgens
Verfasser:
V-Nr.: VO/574/2026
Beratungsfolge: Datum:
Arbeitskreis Demographische
01.06.2026
Entwickung und Förderprojekte
Verwaltungsausschuss 23.06.2026
Zuständigkeitsprüfung:
§ 76 NKomVG Rat: VW-A: BM:
Betreff:
TuS „Vorwärts„ von 1897 Augustfehn Stahlwerk e.V. - Antragstellung LEADER-
Fehngebiet
Sachverhalt:
Der TuS „Vorwärts“ hegt schon seit langem den Gedanken, die am Vereinsgelände
befindliche Baulichkeit, in der die Umkleidekabinen sind, zu ertüchtigen. Hierzu hatte sich der
TuS „Vorwärts“ im vergangenen Jahr an die Verwaltung gewandt, da seitens des TuS
„Vorwärts“ eine Möglichkeit gesehen wurde, über das Förderprogramm „Sanierung
kommunaler Sportstätten“ eine Förderung zu erhalten. Die Antragstellung hätte über die
Gemeinde erfolgen müssen, ein Eigenanteil von 55% wäre aufzubringen gewesen.
Verwaltungsseitig wurde dieses Anliegen mit den Gremien abgestimmt und eine
Antragstellung über die Gemeinde verneint. Dennoch wurde die Notwendigkeit der
Sanierung der Umkleidekabinen anerkannt und eine zielorientierte Annäherung an das
Thema für das Jahr 2026 anvisiert.
Bürgermeister Huber sicherte in einer E-Mail am 19.11.2025 nach Beratung des
Verwaltungsausschusses vom 18.11.2025 dem Verein zu, sich gemeinsam mit dem Verein
im Jahr 2026 um eine Lösung für das Umkleidehaus des TuS „Vorwärts“ zu bemühen.
Es zeichnet sich ab, dass es unter gewissen Umständen mit den vorhandenen Mittlen des
LEADER Programmes ausnahmsweise eine Sport- und Kulturstätte unterstützt werden
könnte. Verwaltungsseitig vertreten wir die Auffassung, dass man diese Besonderheit jetzt
nutzen sollte.
Im Rahmen des Förderprogrammes LEADER-Fehngebiet ist den Kommunen anteilig eine
Fördersumme zugesprochen, die für dem Programm entsprechende Vorhaben eingesetzt
werden können. Konkret stehen hier Mittel i.H.v. 140.000 € zur Verfügung.
Im Rahmen der LEADER-Förderung gibt es verschiedene Voraussetzung, anhand derer
man sich der Realisierbarkeit eines Projektes nähern kann:
- Fördersatz: 60 % der Nettoinvestitionssumme
- Gemeindeanteil: 25 % der Förderung = Kofinanzierung der Gemeinde
Damit lässt sich Folgendes errechnen:
- 233.333 € Nettogesamtkosten
- 277.666 € Bruttogesamtkosten
- 35.000 € Gemeindeanteil
Finanzierungslücke für den TuS „Vorwärts“:
277.666 €
-140.000 € (LEADER-Förderung)
- 35.000 € (Gemeindeanteil)
102.666 €
Eine Antragstellung im Rahmen der Sportförderrichtlinie des Landkreises Ammerland wäre
noch denkbar, im Rahmen derer Maßnahmen bis zur Höhe eines Drittels der
Gesamtaufwendungen gefördert werden können. Dies würde die Finanzierungslücke bzw.
den Eigenanteil des TuS noch einmal reduzieren. Mit dem Landkreis wurde noch nicht
hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderhöhe gesprochen.
Zunächst möge miteinander beraten werden, ob das Vorhaben des TuS unterstützt werden
soll, was neben der administrativen Unterstützung auch eine finanzielle Unterstützung
beinhalten würde, nach jetzigem Stand i.H.v. 35.000 €.
Sofern ein positives Meinungsbild besteht, würde verwaltungsseitig daraufhin mit dem TuS
konkreter in Gespräche gegangen werden, denn zunächst sollte man sich einig über die
Rahmenbedingungen sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach derzeitigem Stand wäre eine Summe i.H.v. 35.000 € für die Haushaltsberatungen für
das Jahr 2027 vorzusehen.
Klimarelevante Auswirkungen:
Maßnahme hat positive Auswirkungen auf
Klimaschutzaspekt Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes
Ja Nein neutral/nicht bewertbar
Flächenverbrauch/Entsiegelung
beachtet hinsichtlich Kompensation;
über Kompensation hinausgehendes x
Grün in der Freiflächenplanung;
Regenrückhaltung/-Speicherung
Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit
(Nachhaltigkeit) der Beschaffung x
wurden abgewogen.
energetische Optimierung der
technischen Ausstattung unter x
Beachtung der Wirtschaftlichkeit
Bemerkung/Besonderheiten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem TuS „Vorwärts“ Augustfehn eine Lösungsmöglichkeit
im Rahmen des LEADER Fehnprogrammes für das sanierungsbedürftige Umkleide- und
Sanitärhaus zu erarbeiten. Die im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen sind mit
dem Verein zu besprechen. Sollte der Verein eine Umsetzung des Projektes anstreben,
möge der Finanzausschuss einen Gemeindezuschuss i.H.v. 35.000 € im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 vorsehen.
Anlagen:
E-Mail vom 19.11.2025 an den Tus „Vorwärts“
Text aus PDF extrahiert