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Weitere Aufwertung Letas Haus
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Apen |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
22.05.2026
Beschlussvorlage
Sachbearbeiter: Tomke Lange
Verfasser:
V-Nr.: VO/572/2026
Beratungsfolge: Datum:
Arbeitskreis Demographische
01.06.2026
Entwickung und Förderprojekte
Verwaltungsausschuss 23.06.2026
Zuständigkeitsprüfung:
§ 76 NKomVG Rat: VW-A: BM:
Betreff:
Weitere Aufwertung Letas Haus
Sachverhalt:
Letas Haus, als multifunktional genutzter Treffpunkt des Ortsvereins Augustfehn e. V., ist in
der Vergangenheit bereits in den Genuss von Fördergeldern aus der Dorferneuerung/
Dorfentwicklung gekommen. Mit diesen Geldern wurden zunächst das Vorderhaus und die
äußere Hülle ertüchtigt und mit einem späteren Antrag dann die Remise errichtet.
Auch dank dieser Förderungen konnte der Verein seine Aktivitäten und Angebote für seine
Mitglieder, den Ort Augustfehn und die ganze Gemeinde Apen immer stärker ausweiten.
Nun wurde zum Stichtag 2025 ein weiterer Förderantrag beim Amt für regionale
Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems in Oldenburg gestellt, um den ehemaligen und
unsanierten Scheunenteil umzunutzen, barrierefrei zugänglich zu machen und insbesondere
für größere Gruppen/ Veranstaltungen nutzbar zu machen.
Ein Zuwendungsbescheid wurde noch nicht übergeben, aber die bisherige Rückmeldung des
ArL ist sehr positiv.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Gesamtvolumen von etwa 200.000,00 € (brutto)
(siehe Anlage). Der vom Verein zu tragende Anteil beläuft sich auf 60.000,00 €. Ein
Finanzierungsvorschlag der Hausbank liegt bei 50.000,00 €.
Um die Finanzierungslücke, die auch durch nicht förderfähige Steuern entsteht, zu schließen
und um die Räumlichkeiten mit neuem Mobiliar und moderner Technik auszustatten, bittet
der Verein die Gemeinde Apen um einen Zuschuss in Höhe von 18.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Klimarelevante Auswirkungen:
Maßnahme hat positive Auswirkungen auf
Klimaschutzaspekt Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes
Ja Nein neutral/nicht bewertbar
Flächenverbrauch/Entsiegelung
beachtet hinsichtlich Kompensation;
über Kompensation hinausgehendes x
Grün in der Freiflächenplanung;
Regenrückhaltung/-Speicherung
Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit
(Nachhaltigkeit) der Beschaffung x
wurden abgewogen.
energetische Optimierung der
technischen Ausstattung unter x
Beachtung der Wirtschaftlichkeit
Bemerkung/Besonderheiten
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Ortsverein Augustfehn e. V. wird entsprochen. Im Falle einer Förderzusage
und Umsetzung des geplanten Vorhabens am Letas Haus erhält der Verein einen Zuschuss
von 18.000,00 €, um nicht förderfähige Steuern bzw. Mobiliar und moderne Technik zu
finanzieren.
Anlagen:
Antrag Ortsverein Augustfehn e. V.
Text aus PDF extrahiert