Startseite › Cadolzburg › Antrag
Änderungsantrag zur Änderung Grundrisse, Anbau Ost, Entfall neuer Gauben auf dem Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg. Steinbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Cadolzburg |
| Datum | 2025-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Markt Cadolzburg Beschlussvorlage
BA/4328/2025
Sachgebiet Sachbearbeiter
Bauamt Frau Simon
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Bau- und Umweltausschuss 06.10.2025 öffentlich Entscheidung
Betreff
Änderungsantrag zur Änderung Grundrisse, Anbau Ost, Entfall neuer Gauben auf dem
Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg. Steinbach
Anlagen:
20240701 Beschlussbuchauszug
B-Änderungsantrag
B-Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Lageplan
Luftbild
Sachverhalt:
Mit Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 10.04.2025 wurde die Nutzungsänderung der
Scheune in einen Veranstaltungsraum auf dem Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg.
Steinbach genehmigt.
Gegenstand des vorliegenden Änderungsantrags zum genehmigten Verfahren ist: Änderung der
Grundrisse, Anbau Ost, neue Gauben entfallen.
Durch die Planänderung ergibt sich keine rechnerische Mehrung der zu errichtende Stellplätze. Ein
Gesamtplan für das Grundstück wurde angefordert.
Stellungnahme der NErgie Netz GmbH:
Zu der geplanten Änderung des Bauvorhabens erheben wir grundsätzlich keine Einwände, da bei
plangerechter Ausführung keine Anlagen der N-Ergie Netz GmbH berührt werden.
Stellungnahme der Gemeindewerke Cadolzburg (Entwässerung):
Die Entwässerung des Vorhabens ist gesichert.
Vorschlag zum Beschluss:
Nach Abschluss der Beratung beschließt der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum
vorliegenden Bauantrag (gdl. BV Nr. 2025/54) zu erteilen. Das Vorhaben soll innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Egersdorf errichtet werden (Beurteilung nach § 34 BauGB).
Es fügt sich nach Auffassung des Ausschusses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise sowie der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Grundstück ist über die Dorfstraße erschlossen und kann an die vorhandenen Ver- und
Entsorgungseinrichtungen angeschlossen werden.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Stand: 06.10.2025 13:03 - Seite 1 von 1
Text aus PDF extrahiert