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Änderungsantrag zur Änderung Grundrisse, Anbau Ost, Entfall neuer Gauben auf dem Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg. Steinbach

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeCadolzburg
Datum2025-10-06
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Markt Cadolzburg Beschlussvorlage BA/4328/2025 Sachgebiet Sachbearbeiter Bauamt Frau Simon Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Bau- und Umweltausschuss 06.10.2025 öffentlich Entscheidung Betreff Änderungsantrag zur Änderung Grundrisse, Anbau Ost, Entfall neuer Gauben auf dem Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg. Steinbach Anlagen: 20240701 Beschlussbuchauszug B-Änderungsantrag B-Grundrisse, Ansichten, Schnitte Lageplan Luftbild Sachverhalt: Mit Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 10.04.2025 wurde die Nutzungsänderung der Scheune in einen Veranstaltungsraum auf dem Grundstück Dorfstraße 11, Fl.Nr. 844, Gmkg. Steinbach genehmigt. Gegenstand des vorliegenden Änderungsantrags zum genehmigten Verfahren ist: Änderung der Grundrisse, Anbau Ost, neue Gauben entfallen. Durch die Planänderung ergibt sich keine rechnerische Mehrung der zu errichtende Stellplätze. Ein Gesamtplan für das Grundstück wurde angefordert. Stellungnahme der NErgie Netz GmbH: Zu der geplanten Änderung des Bauvorhabens erheben wir grundsätzlich keine Einwände, da bei plangerechter Ausführung keine Anlagen der N-Ergie Netz GmbH berührt werden. Stellungnahme der Gemeindewerke Cadolzburg (Entwässerung): Die Entwässerung des Vorhabens ist gesichert. Vorschlag zum Beschluss: Nach Abschluss der Beratung beschließt der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag (gdl. BV Nr. 2025/54) zu erteilen. Das Vorhaben soll innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Egersdorf errichtet werden (Beurteilung nach § 34 BauGB). Es fügt sich nach Auffassung des Ausschusses nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Grundstück ist über die Dorfstraße erschlossen und kann an die vorhandenen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen werden. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Stand: 06.10.2025 13:03 - Seite 1 von 1

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