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Förderung von kulturtreibenden Vereinen
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bühl |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage: 2026/084
Bereich: Finanzen-Beteiligungen-Liegenschaften
Verfasser: Bauer, Thomas
Förderung von kulturtreibenden Vereinen
Bezugsvorlagen:
Anlagen:
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
01.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Ziel der Maßnahme/Planung
Förderung von kulturtreibenden Bühler Vereinen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Zuschüsse an die kulturtreibenden Vereine für das Jahr 2026 –
wiederum als Pauschale – wie folgt zu gewähren:
- MännerChor Altschweier e.V. 930,- €
- Gemischter Chor Cantiamo Vimbuch 930,- €
- Gesangsverein Weitenung 930,- €
- Chorgemeinschaft Harmonie Bühl 930,- €
- Bühler Frauenchor 930,- €
- Katholischer Kirchenchor Bühler Tal (Altschweier) 130,- €
- Kirchenchor „St. Peter und Paul“ Bühl 250,- €
- Gemeinde in der Konkordia e.V. 250,- €
- Evangelischer Kirchen- und Posaunenchor Bühl 250,- €
- Musikverein Altschweier 2.560,- €
- Musikverein Balzhofen 3.150,- €
- Musikverein Eisental 3.150,- €
- Musikverein Moos 3.150,- €
- Musikverein Neusatz 3.150,- €
- Musikverein Oberbruch 3.150,- €
- Musikverein Vimbuch 3.150,- €
- Musikverein Weitenung 3.150,- €
- Musikverein Kappelwindeck 3.150,- €
- Fanfarenzug „Windeck“ Bühl 1.400,- €
- Kammerorchester Bühl – Achern 930,- €
- Narrengemeinschaft „Allda“ Kappelwindeck 700,- €
- Dorfgemeinschaft Balzhofen 580,- €
- Narrengemeinschaft „Mondglunkerle“ Weitenung 580,- €
- Schartenberghexen Eisental 700,- €
- Narrengemeinschaft „Feurio Vimbi“ 580,- €
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- Bühler Hexen 700,- €
- Narrengemeinschaft „Niesatzer Hurzle“ 580,- €
- Narrengesellschaft Narrhalla Bühl 580,- €
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40.620,- €
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 40.620,- €; die Mittel hierfür stehen im Haushaltsplan
2026 auf Seite 267 und 286 zur Verfügung.
Klimatische Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
Personelle Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
Sachverhalt
Im Jahr 2018 wurden neue Kriterien zur Förderung der kulturtreibenden Vereine festgesetzt.
Die maßgeblichen Eckpunkte der von der AG Vereinsförderung erarbeiteten und vom Gemeinderat
verabschiedeten Fördermodalitäten stellen sich wie folgt dar:
− die Vereine werden nach Größe und Anzahl der Aktiven gefördert; hierzu sind die Meldungen
an die Verbände eine entscheidende Größe.
− Vereine, die sich in der Jugendarbeit stark engagieren, werden – ähnlich wie bei der
Sportförderung – höher bezuschusst; ebenso spielen Aspekte der Prävention eine Rolle (=
„Zertifizierung als jugendfreundlicher Verein“).
− die jeweiligen Vereinssparten wie Musikkapellen / Chöre / Kirchenchöre / Fastnachtsvereine
und sonstige Vereine werden über sog. „Hebel“ unterschiedlich gewichtet. Chöre und
Musikvereine haben beispielsweise laufende Kosten für Dirigentenhonorare zu schultern; die
Musikvereine aber zusätzlich auch noch teure Instrumente zu beschaffen.
− darüber hinaus spielt auch die Anzahl der Auftritte für Veranstaltungen der Stadt oder Stadtteile
„zur Gestaltung und Bereicherung des kulturellen, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens“
bei der Vereinsförderung eine Rolle; wer sich stark für das Gemeinwesen engagiert soll einen
höheren Fördersatz erhalten können.
− Fastnachtsvereine, die „in fastnächtlicher Tradition und aktiver Brauchtumspflege“ verankert
sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Zuschuss im Rahmen der Kulturförderung zu
erhalten.
In den vergangenen Jahren wurden die Zuschüsse pauschaliert mit gerundeten Beträgen
ausgezahlt. Da sich dies vom erforderlichen Aufwand bewährt hat und sich die Beträge in der
Vergangenheit auch nur minimal verändert haben, schlägt die Verwaltung vor, das pauschale
Verfahren beizubehalten.
Text aus PDF extrahiert