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Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2026

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBühl
Datum2026-07-01
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Vorlage Vorlage: 2026/086 Bereich: Finanzen-Beteiligungen-Liegenschaften Verfasser: Bauer, Thomas Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2026 Bezugsvorlagen: Anlagen: Vorschlag Zuschuss 2026 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 01.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Ziel der Maßnahme/Planung Förderung der sporttreibenden Vereine. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt folgende Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2026: Verein Zuschuss TV Bühl 29.436 € TV Eisental 8.672 € Gymnastikgruppe Moos 2.677 € SV Kappelwindeck 18.275 € VfB Bühl 15.668 € SV Altschweier 6.114 € SC Eisental 4.929 € SV Neusatz 6.055 € SV Vimbuch 14.835 € SV Weitenung 6.480 € Taekwon Do Schule Olymp Bühl 2.377 € Bushido Bühl 899 € Budozentrum Dokan 2.914 € Schützenverein Ritter Reinhard Kappelwindeck 781 € Schützenverein Schartenberg Eisental 1.136 € Schützenverein Alt Windeck Neusatz 544 € Tennisclub Vimbuch 3.092 € TC Bühl 4.194 € Reit- u. Fahrverein St. Leonhard 4.549 € -2- Ski-Club Bühl 632 € Ski-Club Immenstein Neusatz 1.024 € Rennrodelclub Weißer Blitz 702 € Langlaufzunft Burg Windeck 210 € Radfahrerverein Sturmvogel Moos 210 € Seglergemeinschaft Rheinmünster-Bühl 229 € Tauchsportverein Mittelbaden 210 € Bühler Boule Club 210 € Sportkegelclub Rot-Weiss Bühl 210 € Modellsportverein Bühl 465 € Behinderten Sportverein 249 € Frauengymnastik Altschweier 504 € Turnier Tanz Club Bühl 249 € Gleitschirmfreunde Bühl-Bühlertal 249 € Summe Sportvereine 138.980 € DRK-Seniorengymnastik 170 € Altenwerk Altschweier (Gymnastik) 170 € Seniorengemeinschaft Vimbuch 170 € Frauengemeinschaft Balzhofen 170 € Tischtennisgemeinschaft Balzhofen 170 € Frauengemeinschaft Oberbruch 170 € Summe Gemeinschaften 1.020 € Summe Sportvereine u. Gemeinsch. 140.000 € Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan) DieMittelfürdieZuschüsseanSportvereinesindimHaushaltsplan2026imTHH4unterPC4210– Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 310) bereitgestellt. Klimatische Auswirkungen Keine Auswirkungen. Personelle Auswirkungen Keine Auswirkungen. Sachverhalt Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten Vereinen beigemessen wird, findet seinenAusdruck nichtnurinzahlreichenunbarenHilfeleistungendurchdieStadt,sondernauchmit Zuschüssen als finanzieller Unterstützung. -3- Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf. Für die letzten Jahre wurden Mittel für die Zuschüsse in Höhe von 140.000 Euro in den Haushaltsplan aufgenommen. Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:  Vereinsgröße Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).  Jugendarbeit Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.  Spielbetrieb/Trainingsaufwand Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird zusätzlich berücksichtigt.  Saisondauer InsbesonderediezeitlicheBelastungausdemSpielbetriebistvonderSaisonlängeabhängigund soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.  Raum- und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale) Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung aus Raum- und Verbrauchskostenberücksichtigt,inwelchediefrühereEnergiekostenpauschaleeingeflossenist. Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche).

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