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Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2026
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bühl |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage: 2026/086
Bereich: Finanzen-Beteiligungen-Liegenschaften
Verfasser: Bauer, Thomas
Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2026
Bezugsvorlagen:
Anlagen:
Vorschlag Zuschuss 2026
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
01.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Ziel der Maßnahme/Planung
Förderung der sporttreibenden Vereine.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2026:
Verein Zuschuss
TV Bühl 29.436 €
TV Eisental 8.672 €
Gymnastikgruppe Moos 2.677 €
SV Kappelwindeck 18.275 €
VfB Bühl 15.668 €
SV Altschweier 6.114 €
SC Eisental 4.929 €
SV Neusatz 6.055 €
SV Vimbuch 14.835 €
SV Weitenung 6.480 €
Taekwon Do Schule Olymp Bühl 2.377 €
Bushido Bühl 899 €
Budozentrum Dokan 2.914 €
Schützenverein Ritter Reinhard Kappelwindeck 781 €
Schützenverein Schartenberg Eisental 1.136 €
Schützenverein Alt Windeck Neusatz 544 €
Tennisclub Vimbuch 3.092 €
TC Bühl 4.194 €
Reit- u. Fahrverein St. Leonhard 4.549 €
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Ski-Club Bühl 632 €
Ski-Club Immenstein Neusatz 1.024 €
Rennrodelclub Weißer Blitz 702 €
Langlaufzunft Burg Windeck 210 €
Radfahrerverein Sturmvogel Moos 210 €
Seglergemeinschaft Rheinmünster-Bühl 229 €
Tauchsportverein Mittelbaden 210 €
Bühler Boule Club 210 €
Sportkegelclub Rot-Weiss Bühl 210 €
Modellsportverein Bühl 465 €
Behinderten Sportverein 249 €
Frauengymnastik Altschweier 504 €
Turnier Tanz Club Bühl 249 €
Gleitschirmfreunde Bühl-Bühlertal 249 €
Summe Sportvereine 138.980 €
DRK-Seniorengymnastik 170 €
Altenwerk Altschweier (Gymnastik) 170 €
Seniorengemeinschaft Vimbuch 170 €
Frauengemeinschaft Balzhofen 170 €
Tischtennisgemeinschaft Balzhofen 170 €
Frauengemeinschaft Oberbruch 170 €
Summe Gemeinschaften 1.020 €
Summe Sportvereine u. Gemeinsch. 140.000 €
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
DieMittelfürdieZuschüsseanSportvereinesindimHaushaltsplan2026imTHH4unterPC4210–
Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 310) bereitgestellt.
Klimatische Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
Personelle Auswirkungen
Keine Auswirkungen.
Sachverhalt
Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist
unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen
Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in Bühl den
vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten Vereinen beigemessen wird, findet
seinenAusdruck nichtnurinzahlreichenunbarenHilfeleistungendurchdieStadt,sondernauchmit
Zuschüssen als finanzieller Unterstützung.
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Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der
vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Energie zu fördern, wurde
1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre
entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.
Für die letzten Jahre wurden Mittel für die Zuschüsse in Höhe von 140.000 Euro in den
Haushaltsplan aufgenommen.
Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption
sind:
Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich an der Vereinsgröße
nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).
Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert werden und erfährt
deshalb ein besonderes Gewicht.
Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird zusätzlich
berücksichtigt.
Saisondauer
InsbesonderediezeitlicheBelastungausdemSpielbetriebistvonderSaisonlängeabhängigund
soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.
Raum- und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung aus Raum- und
Verbrauchskostenberücksichtigt,inwelchediefrühereEnergiekostenpauschaleeingeflossenist.
Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und
das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere
jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des
Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je
angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5
Jugendliche).
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