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Mietzuschuss für die Bühler Tafel e.V.

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBühl
Datum2026-07-01
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Vorlage Vorlage: 2026/085 Bereich: Finanzen-Beteiligungen-Liegenschaften Verfasser: Bauer, Thomas Mietzuschuss für die Bühler Tafel e.V. Bezugsvorlagen: Vorlage 2022/002 vom 26.01.2022 Anlagen: Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 01.07.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Ziel der Maßnahme/Planung Sicherstellung der Unterstützung bedürftiger Personen mit preisgünstigen Lebensmitteln. Beschlussvorschlag Der Verein Bühler Tafel e.V. erhält für das Jahr 2026 von der Stadt Bühl einen anteiligen Mietzuschussvon14.750Euro.DieZusagederÜbernahmedesanteiligenZuschussbetragesdurch die Stadt Bühl gilt für die kommenden Jahre weiterhin, solange sich der zugrunde gelegte Gesamtzuschussbetrag von 25.000 Euro nicht ändert. Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan) Anteil der Stadt Bühl von 14.750 Euro an dem Gesamtzuschussbedarf von 25.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt 2026 unter PC 3160 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege – Transferaufwendungen – Seite 337) zur Verfügung. Klimatische Auswirkungen Keine Auswirkungen. Personelle Auswirkungen Keine Auswirkungen. -2- Sachverhalt Nachdem der Gemeinderat am 26. Januar 2022 einen jährlichen Mietzuschuss für die Bühler Tafel für die Jahre 2022 bis 2025 beschlossen hat, ist die Bühler Tafel wieder an die beteiligten umliegendenGemeindenherangetretenundhatauchfürdasJahr2026umeinenjeweilsanteiligen Zuschuss zu den Mietkosten gebeten. Der Gesamtbedarf von 25.000 Euro wurde auf der Basis der Kundenfrequenz errechnet. Die Verteilung erfolgt folgendermaßen: Wohnort Anteile Anteiliger Kunde Gemeinde Mietzuschuss gerundet Euro Bühl 59,0 % 14.750 Bühlertal 16,0 % 4.000 Lichtenau 5,0 % 1.250 Ottersweier 9,0 % 2.250 Rheinmünster 6,0 % 1.500 Sinzheim 5,0 % 1.250 insgesamt 100,0 % 25.000

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