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Ermächtigung an die Verwaltung zur Entscheidung über Baugesuche während der Sitzungspause des Gemeinderats
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Böhmenkirch |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Ermächtigung an die Verwaltung zur Entscheidung über Baugesuche während der
Sitzungspause des Gemeinderats
In den Sommerferien finden rund 6 Wochen lang keine Gemeinderatssitzungen statt. Die
Verwaltung bittet wie in den Vorjahren um Ermächtigung, während der Sitzungspause des
Gemeinderats über einfache Bauanträge selbst entscheiden zu dürfen. Was komplexere
Bauanträge anbelangt (insbesondere Bauanträge mit Befreiungen vom Bebauungsplan oder
Bauanträge mit „Bauturbo“), werden die Bürgermeisterstellvertreter bzw. die Ortsvorsteher in
die Entscheidung mit einbezogen. In Sonderfällen wird kurzfristig eine Sitzung des
Gemeinderats anberaumt.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Böhmenkirch ist in § 10 Ziffer 14 geregelt, dass dem
Bürgermeister folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen werden:
• die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Bausachen, wenn keine Befreiung
von bestehenden rechtlichen Vorschriften erforderlich ist.
In den letzten Jahren hat die Verwaltung von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen
müssen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird ermächtigt, in der Sitzungspause des Gemeinderats unter den genannten
Voraussetzungen über Bauanträge selbst entscheiden zu dürfen.
Text aus PDF extrahiert