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Ermächtigung an die Verwaltung zur Entscheidung über Baugesuche während der Sitzungspause des Gemeinderats

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TypAntrag
GemeindeBöhmenkirch
Datum2026-07-15
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Beschlussvorlage Ermächtigung an die Verwaltung zur Entscheidung über Baugesuche während der Sitzungspause des Gemeinderats In den Sommerferien finden rund 6 Wochen lang keine Gemeinderatssitzungen statt. Die Verwaltung bittet wie in den Vorjahren um Ermächtigung, während der Sitzungspause des Gemeinderats über einfache Bauanträge selbst entscheiden zu dürfen. Was komplexere Bauanträge anbelangt (insbesondere Bauanträge mit Befreiungen vom Bebauungsplan oder Bauanträge mit „Bauturbo“), werden die Bürgermeisterstellvertreter bzw. die Ortsvorsteher in die Entscheidung mit einbezogen. In Sonderfällen wird kurzfristig eine Sitzung des Gemeinderats anberaumt. In der Hauptsatzung der Gemeinde Böhmenkirch ist in § 10 Ziffer 14 geregelt, dass dem Bürgermeister folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen werden: • die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Bausachen, wenn keine Befreiung von bestehenden rechtlichen Vorschriften erforderlich ist. In den letzten Jahren hat die Verwaltung von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen müssen. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung wird ermächtigt, in der Sitzungspause des Gemeinderats unter den genannten Voraussetzungen über Bauanträge selbst entscheiden zu dürfen.

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