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Antrag der Fraktionen FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGemeinde Tangstedt
Datum2026-04-16
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AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 16.04.2026 Status: öffentlich TA/2026/1205 Abteilung: Stabsbereich Sachbearbeiter/in: Sandra Kaiser Aktenzeichen: Gemeindevertretung Tangstedt Antrag der Fraktionen FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 29.04.2026 Gemeindevertretung Tangstedt Entscheidung Sachverhalt: Der Antrag der Fraktionen FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Antrag der Fraktionen FDP, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Gemeinde Tangstedt Fraktionen der Gemeinde Tangstedt: Der Bürgermeister FDP Herr Jens Kleinschmidt CDU Hauptstraße 93 SPD 22889 Tangstedt Bündnis 90/Grüne Tangstedt, 14. April 2026 Per Mail: [email protected] Antrag auf Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung, Die „Gebührensatzung der Gemeinde Tangstedt über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr wurde zuletzt am 17.Dezember 2015 mit Wirkung zum 01.Januar 2016 angepasst. Die unter § 4 Kos- tenerstattung angesetzten Sätze pro Stunde sind seitdem nicht angepasst worden. Neben den unbe- rücksichtigten Preissteigerungsraten der letzten 10 Jahre sind feuerwehrspezifische Vollkosten nur be- dingt, wenn überhaupt, in die Kostensätze eingeflossen. Die Gemeindevertretung möge daher fol- gende Kostenanpassungen beschließen: IST -- > Satz 92,50 € Satz 122,50 € Pauschale 650,00 € Realistisch 125,00 € 165,00 € 865,00 € Eine ausführliche Herleitung befindet sich im Anhang und wurde AI-gestützt erstellt. Eine ergänzende Verwaltungspauschale von 10% des gesamte Gebührenaufwandes sollte dabei ergänzt werden. Auswirkungen: Politisch: • Das Erfordernis einer Anpassung aufgrund versäumter Handlungen aus den Vorperioden führt zu möglichen negativen Aussagen, sind jedoch vertretbar und sachlich begründbar. • Verursachergerechte Kostenzuordnung bei Fehlalarmen etc. (vgl. § 29 Brandschutzgesetz SH). • Transparenz in die Kosten- und Aufwandsbetrachtungen der FFW´en in der Gemeinde Tangstedt. Finanziell: • Aktualisierung und erforderliche Anpassung der Kosten. • Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und -sperre zwingend erforderliche Anpassung. Sonstiges: • Klares Signal an die FFW´en in der Gemeinde Tangstedt, dass Ausgaben- und Einnahmenseiten im Fokus sind für die Prioritäten und Belange der Wehren. • Die Einsatzfahrten, dokumentiert im Fox-112 Tool, bilden hierbei eine wesentliche Grundlage (siehe auch: https://fox-112.chayns.site/aboutus). • Weitere, ggf. nur redaktionelle, Anpassungen der Gebührensatzung sind hierbei zu berücksich- tigen, aber nicht ausschlaggebend für den Antrag. Für die Fraktionen FDP CDU Die Grünen/Bündnis 90 SPD Volker Rohlfing Jan Wolter Stefan Mauel Ingrid Sichau Seite 1 von 3 Seite 2 von 3 Anhang: Aus der Satzung ergeben sich als Ausgangswerte ab 01.01.2016 für die festen Gebühren nach § 4 Abs. 1 insbesondere: • 92,50 €/Stunde für MZF/MZA/MTF/TSF/ELW und Schlauchboot-Anhänger, • 122,50 €/Stunde für RW, GWL, STLF, LF, TLF, HLF, • 650,00 € als Pauschale für den wiederholten Fehlalarm einer Brandmeldeanlage. Für Verbrauchsmittel nach § 4 Abs. 2 und 3 gilt dagegen ohnehin die Abrechnung nach Ta- gespreisen zzgl. 6 % Verwaltungskostenaufschlag, sodass die nachfolgende Indexierung vor allem auf die festen Stundensätze und Pauschalen zielt. 1) Empfohlenes Berechnungsschema Baseline-Annahme: 2016 ist das Ausgangsjahr der Satzung; 2016 wird daher mit dem Satzungs- wert = 100 % angesetzt. Die Fortschreibung für Jahr t erfolgt dann mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) bzw. der Jahresin- flationsrate: Variante A - über Indizes Gebühr t = Gebühr_2016 x (VPI t / VPI_2016) Variante B - über Jahresraten Gebühr=t = Gebühr_2016 x Produkt (1 + Inflationsrate j) für alle Jahre j = 2017 ... t Das ist für eine kommunale Fortschreibung die sauberste Lesart, weil die Satzung zum 01.01.2016 in Kraft trat. Für 2021 bis 2025 weist Destatis Jahresveränderungen von +3,1 %, +6,9 %, +5,9 %, +2,2 % und +2,2 % aus; für 2016 bis 2020 ergeben sich aus den Destatis-Jahresmeldungen +0,5 %, +1,8 %, +1,9 %, +1,4 % und +0,5 %. (Destatis) 2) Historische Fortschreibung 2016-2025 Verwendete Jahresraten für die Fortschreibung ab 2017: 2017: 1,8 % | 2018: 1,9 % | 2019: 1,4 % | 2020: 0,5 % | 2021: 3,1 % | 2022: 6,9 % | 2023: 5,9 % | 2024: 2,2 % | 2025: 2,2 %. (Destatis). Rot markiert „Corona-Effekte“. Jahr Inflations- Kumulierter Faktor Satz 92,50 Satz Pauschale rate ggü. zu 2016 € 122,50 € 650,00 € Vorjahr 2016 Basisjahr 1,0000 92,50 € 122,50 € 650,00 € 2017 1,8 % 1,0180 94,17 € 124,70 € 661,70 € 2018 1,9 % 1,0373 95,95 € 127,07 € 674,27 € 2019 1,4 % 1,0519 97,30 € 128,85 € 683,71 € 2020 0,5 % 1,0571 97,78 € 129,50 € 687,13 € 2021 3,1 % 1,0899 100,82 € 133,51 € 708,43 € 2022 6,9 % 1,1651 107,77 € 142,72 € 757,31 € 2023 5,9 % 1,2338 114,13 € 151,15 € 802,00 € 2024 2,2 % 1,2610 116,64 € 154,47 € 819,64 € 2025 2,2 % 1,2887 119,21 € 157,87 € 837,67 € Kernaussage: Rein inflationsbasiert lägen die 2016er Stundensätze im Jahr 2025 rechnerisch bei rund 119,21 € bzw. 157,87 €; die Fehlalarm-Pauschale läge bei 837,67 €. Das entspricht einer kumulierten Fort- schreibung von rund +28,9 % gegenüber 2016. (Destatis) Seite 3 von 3 3) Ab 2026 Für 2026 gibt es naturgemäß noch keinen Jahresdurchschnitt. Als Orientierungsrahmen bieten sich an: • Basis 1,5 % - das entspricht der Bundesbank-Projektion für 2026, • Mittlere Kosten: 2,1 % - das entspricht der Herbstprognose 2025 der EU-Kommission für Deutschland, • Realistische Kosten: 3,0 % - bewusstes Stressszenario oberhalb der aktuellen Projektions- mitte; das ist keine amtliche Prognose, sondern ein vorsichtiger Satzungs-/Haushaltsauf- schlag für Preisrisiken. Die Bundesbank weist zugleich für Februar 2026 eine weiterhin er- höhte Kerninflation von 2,5 % aus, was ein solches Risikoszenario methodisch stützt. (Bun- desbank) 2026 auf Basis des 2025er Fortschreibungsniveaus Szenario 2026 Annahme Satz 92,50 € Satz 122,50 € Pauschale 650,00 € Basis +1,5 % 121,00 € 160,24 € 850,24 € Mittel +2,1 % 121,71 € 161,18 € 855,26 € Realistisch +3,0 % 122,78 € 162,60 € 862,80 € 4) Empfehlung für die Satzungspraxis Für die politische und rechtliche Umsetzung würde ich das Schema so aufbauen: a) Rechenmodell intern: mit exakten Cent-Werten wie oben. b) Satzungswerte extern: gerundet, z. B. auf 0,50 € oder 1,00 €. c) Methodenklausel dokumentieren: „Fortschreibung der Gebühren auf Basis der Jahresdurchschnittsveränderung des Verbrau- cherpreisindex für Deutschland (Destatis), Ausgangsjahr 2016.“ Praktisch ergäbe sich für 2026 dann etwa folgende satzungsfreundliche Rundung: • günstig: 121,00 € / 160,50 € / 850,00 € • mittel: 121,50 € oder 122,00 € / 161,00 € / 855,00 € • hoch: 123,00 € / 162,50 € oder 163,00 € / 863,00 € Für zukünftige Prüfungen wird empfohlen, dass mindestens alle 2 Jahre die Kostensätze geprüft und ggfls. angepasst werden aufgrund einer feuerwehrspezifische Vollkostenkalkulation (u.a. zu Fahrzeugbeschaffung, Werkstatt, Ersatzteile, PSA, Versicherung und Geräteprüfung) und dem all- gemeinen Verbraucherpreisindex. Ebenfalls sind die Anzahl der in Rechnung gestellten Einsätze vom Amt zu prüfen und im Verhältnis zur Gesamteinsatzzahl der gefahrenen Einsätze im Berichts- zeitraum der Gemeindevertretung und den zuständigen Fachausschüssen unter Angabe der Ge- samteinnahmen zur Verfügung zu stellen.

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