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Tischvorlage: Antrag der Wählergruppe Neuburg; Antrag zur Förderung eines Projekts im Rahmen des KIPKI Investitionsprogramms

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TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hagenbach
Datum2023-11-10
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Ortsgemeinde Neuburg am Rhein Beschlussvorlage OG Neuburg VO/2023/3011 öffentlich Betreff Tischvorlage: Antrag der Wählergruppe Neuburg; Antrag zur Förderung eines Projekts im Rahmen des KIPKI Investitionsprogramms Verantwortlich Datum Knauß Hermann 03.11.2023 Abteilung Ortsgemeinde Neuburg (H. Knauß) Sachbearbeitung Christian Jag Aktenzeichen Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status Ortsgemeinderat Neuburg am Rhein (Entscheidung) 08.11.2023 Ö Sachverhalt: Die Wählergruppe Neuburg hat den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag wird in der Sitzung mündlich erläutert. Beschlussvorschlag: Beschluss erfolgt nach Beratung Mittel stehen bereit unter: Anlagen: Antrag der Wählergruppe; Förderung eines Projekts im Rahmen des KIPKI Investitionsprogramms Seite 1/1 Herrn Ortsbürgermeister Knauß Gemeindeverwaltung Hauptstraße 50 76776 Neuburg am Rhein 31. Oktober 2023 Sitzung des Ortsgemeinderats am 8. November 2023 Antrag zur Förderung eines Projekts im Rahmen des KIKPI-Investitionspro- gramms „Überdachung Pausenhalle mit PV-Modulen und Lade-Einrichtung“ Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Hermann, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt allen rheinland- pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften unbürokratisch Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro. Diese können für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maß- nahmen zur Klimafolgenanpassung genutzt werden. Ein Eigenanteil der Kommunen ist nicht nötig (vgl. Internetseite von KIPKI: https://kipki.rlp.de/was-ist-kipki#c8773). Entsprechende Förderanträge können nur noch bis zum 31. Januar 2024 über die Verbandsge- meinden gestellt werden. Die Wählergruppe regt an, für Neuburg eine Förderung für folgendes Projekt zu beantragen: Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 24. Mai 2023 hatte der beauftragte Architekt, Herr Stadter, erste Ergebnisse der Vorplanung zur Ertüchtigung des Bürgerhauses vorgestellt. Hierbei hatte Herr Stadter auch seine Idee für die Überdachung der Pausenhalle zwischen altem Schulhaus und Bürgerhaus präsentiert (siehe Präsentation des Architekturbüros archas als Anlage zur Niederschrift vom 24.05.2023). Es handelt sich dabei um eine einfach gestaltete Überdachung aus Trapezblech. Die Dachfläche besteht weitestgehend aus Photovoltaikpaneelen. Die gewonnene Energie könnte eingespeist, für den Energieverbrauch der Gemeinde im Rathaus und im Bürgerhaus oder für das Aufladen von E- Autos oder E-Bikes am Rathausplatz verwendet werden. Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung, beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung des Eigenverbrauchs und Investitionen in Lade-Infrastruktur sind explizit in der sog. Posi- tivliste von KIPKI genannt. Auch Carports, deren Bedachung aus PV-Modulen bestehen, sind voll- umfänglich förderfähig (siehe FAQ 7.2). Deshalb dürfte vorliegend die Förderfähigkeit unproble- matisch gegeben sein. Auch die Planungskosten sind förderfähig. Da es sich bei Herrn Stadters vorgestellter Idee noch nicht um eine fertige Planungsskizze han- delt, wäre schnellstmöglich mit Herrn Stadter zu sprechen, ob er bei der Antragstellung mitwirken kann. Gefordert wird eine „kurze Projektbeschreibung“ und eine Abschätzung der Projektkosten. Die Ortsgemeinde sollte der Verbandsgemeinde dieses Projekt vorschlagen. Die Wählergruppe bittet die Mitglieder des Ortsgemeinderats um Beratung und entsprechende Beschlussfassung. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Klaus Hessert Erster Vorsitzender Freie Wählergruppe Neuburg e.V. Seite 2

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