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Antrag der Wählergruppe Neuburg; Photovoltaikanlage in Neuburg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hagenbach
Datum2023-08-30
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Ortsgemeinde Neuburg am Rhein Beschlussvorlage OG Neuburg VO/2023/864-01 öffentlich Betreff Antrag der Wählergruppe Neuburg; Photovoltaikanlage in Neuburg Verantwortlich Datum Knauß Hermann 14.08.2023 Abteilung Verwaltungsleitung Sachbearbeitung Reinhold Kuntz Aktenzeichen 676-0 Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status Ortsgemeinderat Neuburg am Rhein (Entscheidung) 06.09.2023 Ö Sachverhalt: Die Wählergruppe Neuburg hat den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag wird in der Sitzung mündlich erläutert. Allgemeine Beratungshinweise: - Wie in der Beschlussvorlage VO/2023/864 bereits erläutert, sollte das Vergaberecht frühzeitig mitgedacht werden. Eine Ausschreibungspflicht kann sich bei einer Beteiligung oder der Sicherung eines Strombezuges durch die Ortsgemeinde Neuburg ergeben. - Eine Einspeisung des gewonnen Stromes steht einer Förderung der PV-Anlage über KIPKI im Hinblick auf die Gewinnerzielung allgemein entgegen. Beschlussvorschlag: Erfolgt nach Beratung. Mittel stehen bereit unter: Keine. Anlagen: Antrag Wählergruppe Neuburg Seite 1/1 Herrn Ortsbürgermeister Knauß Gemeindeverwaltung Hauptstraße 50 76776 Neuburg am Rhein Neuburg, den 01. August 2023 Photovoltaikanlage in Neuburg Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Hermann, der Ortsgemeinderat hat sich bereits mit den Rahmenbedingungen hinsichtlich der Realisierung einer Photovoltaikanlage auf den Freiflächen des ehemaligen Kieswerks am Epplesee bzw. einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Epplesee beschäftigt. In der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 15. Juni 2022 wurden hierzu folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass ein schwimmender Photovoltaikpark auf dem Epplesee in Kooperation mit einem Anbieter auf Machbarkeit geprüft wird, wenn dessen Realisierung ohne Einschränkung der derzeitigen Nutzung möglich ist. 2. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Freifläche des ehemaligen Kieswerks oder andere geeignete Landflächen für die Realisierung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage und Windräder eruiert wird. 3. Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und der Verbandsgemeindeverwaltung einen Bearbeitungsauftrag zu erteilen. Diese Beschlüsse wurden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung dahingehend umgesetzt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Realisierung von Photovoltaikanlagen auf der Freifläche des ehemaligen Kieswerks bzw. auf dem Epplesee für die Sitzung des Ortsgemeinderats vom 19. April 2023 aufbereitet wurden. In der Zwischenzeit hatte der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2023 den Beschluss zur Untersuchung von Potenzialflächen für erneuerbare Energien im Verbandsgemeindegebiet gefasst. Vor diesem Hintergrund traf Ortsgemeinderat am 19. April 2023 folgende Entscheidung: Der Ortsgemeinderat beschließt, vor einer etwaigen Entscheidung zur Errichtung einer schwimmenden Photovoltaikanlage bzw. einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände das Untersuchungsergebnis der vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 2. Februar in einem Grundsatzbeschluss für eine Untersuchung von Potentialflächen für erneuerbare Energien im Verbandsgemeindegebiet abzuwarten. Ergebnisse dieser Potentialflächenuntersuchung liegen noch nicht vor bzw. wurden dem Verbandsgemeinderat bisher noch nicht vorgestellt. Insbesondere im Hinblick auf die enge Antragsfrist des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ des Landes, nach der Förderanträge nur bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden können, ist es nach unserer Auffassung erforderlich, dass sich die Ortsgemeinde parallel über Möglichkeiten der Realisierung von Photovoltaikanlagen speziell in Neuburg, über Fördermöglichkeiten und Möglichkeiten der Kooperation mit Dritten informiert. Die Wählergruppe Neuburg vertritt hierzu folgende Position: - Die Ortsgemeinde muss an der Photovoltaikanlage selbst, also an den Einnahmen beteiligt sein. Die bloße Realisierung von Pachteinnahmen (Verpachtung von Gemeindeland an einen Projektträger) sollte nicht angestrebt werden. - Eine Form von Beteiligung könnte auch die Nutzung von selbstproduziertem Strom sein. - Die Nutzung von Freizeitaktivitäten am Epplesee soll nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ist eine Nutzung der Freifläche auf dem ehemaligen Kieswerk gegenüber einer schwimmenden Anlage zu bevorzugen. - Neben dem ehemaligen Kieswerk sind weitere Freiflächen auf ihre Eignung zu prüfen. In der Presse liest man immer wieder von kommunalen Solarparks, die Ortsgemeinden zusammen mit der PFALZWERKE-Tochter „Pfalzsolar“ realisiert haben, zum Beispiel in Hassloch oder Münchweiler. Hierzu werden eigene Projektgesellschaften mit den Kommunen gegründet. Die Pfalzsolar GmbH wäre bereit, im Rahmen einer Besprechung mit Bürgermeister und Fraktionen oder in einer Sitzung des Gemeinderats, vorzustellen, wie ein Projektrealisierung erfolgen kann. Zur Vorbereitung einer solchen Besprechung Freie Wählergruppe Neuburg e.V. Seite 2 wäre die Fa. Solarpark GmbH bereit, vorab mögliche Potentialflächen im Gemeindegebiet zu ermitteln. Die Wählergruppe Neuburg schlägt deshalb vor, die Fa. Pfalzsolar GmbH in eine der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderats einzuladen, um Informationen zu kommunalen Kooperationsprojekten im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik und zu möglichen Potentialflächen im Gemeindegebiet zu erhalten. Um Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Klaus Hessert Erster Vorsitzender Freie Wählergruppe Neuburg e.V. Seite 3

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