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Antrag der Wählergruppe Neuburg; Photovoltaikanlage in Neuburg
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hagenbach |
| Datum | 2023-08-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Neuburg am Rhein
Beschlussvorlage OG Neuburg
VO/2023/864-01
öffentlich
Betreff
Antrag der Wählergruppe Neuburg; Photovoltaikanlage in Neuburg
Verantwortlich Datum
Knauß Hermann 14.08.2023
Abteilung
Verwaltungsleitung
Sachbearbeitung
Reinhold Kuntz
Aktenzeichen
676-0
Beratungsfolge (Zuständigkeit) Sitzungstermin Status
Ortsgemeinderat Neuburg am Rhein (Entscheidung) 06.09.2023 Ö
Sachverhalt:
Die Wählergruppe Neuburg hat den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag
wird in der Sitzung mündlich erläutert.
Allgemeine Beratungshinweise:
- Wie in der Beschlussvorlage VO/2023/864 bereits erläutert, sollte das Vergaberecht
frühzeitig mitgedacht werden. Eine Ausschreibungspflicht kann sich bei einer
Beteiligung oder der Sicherung eines Strombezuges durch die Ortsgemeinde
Neuburg ergeben.
- Eine Einspeisung des gewonnen Stromes steht einer Förderung der PV-Anlage über
KIPKI im Hinblick auf die Gewinnerzielung allgemein entgegen.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt nach Beratung.
Mittel stehen bereit unter:
Keine.
Anlagen:
Antrag Wählergruppe Neuburg
Seite 1/1
Herrn Ortsbürgermeister Knauß
Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 50
76776 Neuburg am Rhein
Neuburg, den 01. August 2023
Photovoltaikanlage in Neuburg
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister, lieber Hermann,
der Ortsgemeinderat hat sich bereits mit den Rahmenbedingungen hinsichtlich der
Realisierung einer Photovoltaikanlage auf den Freiflächen des ehemaligen
Kieswerks am Epplesee bzw. einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem
Epplesee beschäftigt.
In der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 15. Juni 2022 wurden hierzu folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass ein schwimmender Photovoltaikpark auf dem Epplesee
in Kooperation mit einem Anbieter auf Machbarkeit geprüft wird, wenn dessen Realisierung ohne
Einschränkung der derzeitigen Nutzung möglich ist.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Freifläche des ehemaligen Kieswerks oder andere
geeignete Landflächen für die Realisierung einer aufgeständerten Photovoltaikanlage und
Windräder eruiert wird.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und der Verbandsgemeindeverwaltung
einen Bearbeitungsauftrag zu erteilen.
Diese Beschlüsse wurden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung dahingehend
umgesetzt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Realisierung
von Photovoltaikanlagen auf der Freifläche des ehemaligen Kieswerks bzw. auf
dem Epplesee für die Sitzung des Ortsgemeinderats vom 19. April 2023 aufbereitet
wurden. In der Zwischenzeit hatte der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom
2. Februar 2023 den Beschluss zur Untersuchung von Potenzialflächen für
erneuerbare Energien im Verbandsgemeindegebiet gefasst. Vor diesem
Hintergrund traf Ortsgemeinderat am 19. April 2023 folgende Entscheidung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, vor einer etwaigen Entscheidung zur Errichtung einer
schwimmenden Photovoltaikanlage bzw. einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen
Betriebsgelände das Untersuchungsergebnis der vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 2.
Februar in einem Grundsatzbeschluss für eine Untersuchung von Potentialflächen für erneuerbare
Energien im Verbandsgemeindegebiet abzuwarten.
Ergebnisse dieser Potentialflächenuntersuchung liegen noch nicht vor bzw. wurden
dem Verbandsgemeinderat bisher noch nicht vorgestellt.
Insbesondere im Hinblick auf die enge Antragsfrist des „Kommunalen
Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ des Landes,
nach der Förderanträge nur bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden
können, ist es nach unserer Auffassung erforderlich, dass sich die
Ortsgemeinde parallel über Möglichkeiten der Realisierung von
Photovoltaikanlagen speziell in Neuburg, über Fördermöglichkeiten und
Möglichkeiten der Kooperation mit Dritten informiert.
Die Wählergruppe Neuburg vertritt hierzu folgende Position:
- Die Ortsgemeinde muss an der Photovoltaikanlage selbst, also an den
Einnahmen beteiligt sein. Die bloße Realisierung von Pachteinnahmen
(Verpachtung von Gemeindeland an einen Projektträger) sollte nicht angestrebt
werden.
- Eine Form von Beteiligung könnte auch die Nutzung von selbstproduziertem
Strom sein.
- Die Nutzung von Freizeitaktivitäten am Epplesee soll nicht beeinträchtigt
werden. Deshalb ist eine Nutzung der Freifläche auf dem ehemaligen Kieswerk
gegenüber einer schwimmenden Anlage zu bevorzugen.
- Neben dem ehemaligen Kieswerk sind weitere Freiflächen auf ihre Eignung zu
prüfen.
In der Presse liest man immer wieder von kommunalen Solarparks, die
Ortsgemeinden zusammen mit der PFALZWERKE-Tochter „Pfalzsolar“ realisiert
haben, zum Beispiel in Hassloch oder Münchweiler. Hierzu werden eigene
Projektgesellschaften mit den Kommunen gegründet.
Die Pfalzsolar GmbH wäre bereit, im Rahmen einer Besprechung mit Bürgermeister
und Fraktionen oder in einer Sitzung des Gemeinderats, vorzustellen, wie ein
Projektrealisierung erfolgen kann. Zur Vorbereitung einer solchen Besprechung
Freie Wählergruppe Neuburg e.V.
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wäre die Fa. Solarpark GmbH bereit, vorab mögliche Potentialflächen im
Gemeindegebiet zu ermitteln.
Die Wählergruppe Neuburg schlägt deshalb vor, die Fa. Pfalzsolar GmbH in
eine der nächsten Sitzungen des Ortsgemeinderats einzuladen, um
Informationen zu kommunalen Kooperationsprojekten im Bereich der
Freiflächen-Photovoltaik und zu möglichen Potentialflächen im
Gemeindegebiet zu erhalten.
Um Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderats wird
gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Klaus Hessert
Erster Vorsitzender
Freie Wählergruppe Neuburg e.V.
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