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Antrag der A.B.S. Fraktion Sülfeld - Umbesetzung im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit hier: Wahl eines stellv. Ausschussvorsitz
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Sülfeld |
| Datum | 2026-01-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 28.01.2026
Status: öffentlich
SUE/2026/0504
Abteilung: Stabsbereich
Sachbearbeiter/in: Claudia Behrens
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Sülfeld
Antrag der A.B.S. Fraktion Sülfeld - Umbesetzung im Ausschuss für Energie
und Nachhaltigkeit
hier: Wahl eines stellv. Ausschussvorsitz
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
05.02.2026 Gemeindevertretung Sülfeld
Sachverhalt:
Der Antrag auf Umbesetzung der A.B.S. Fraktion ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Gemeindevertreter Robert Mittmann wird als ordentliches Mitglied und stellvertretender
Ausschussvorsitzender nach §40 a GO abberufen, entsprechend ist die Nachwahl eines
stellv. Ausschussvorsitzenden erforderlich.
Die Wahl von stellv. Vorsitzenden der ständigen Fachausschüsse richtet sich nach §§ 46
Abs. 5, 39 Abs. 1 sowie 40 Abs. 1 - 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).
Die stellv. Vorsitzenden der Fachausschüsse werden von der Gemeindevertretung gewählt
(vgl. § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 1 GO), die Wählbarkeitsvoraussetzung ist gemäß § 46 Abs. 5
S. 7 i.V.m. S. 3 GO die ordentliche Mitgliedschaft im betreffenden Fachausschuss.
Bei der Wahl der stellv. Ausschussvorsitzenden steht den Fraktionen nach § 46 Abs. 5 S. 7
i.V.m. S. 2 GO ein Vorschlagsrecht zu. Die Gemeindevertretung Sülfeld hat sich in der
konstituierenden Sitzung konkludent darauf verständigt, das Zugriffsverfahren nach den
Höchstzahlen anzuwenden. Entsprechend sind die Höchstzahlen nun auch bei der Nachwahl
zu berücksichtigen (vgl. hierzu § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 2, 5 GO).
Gewählt ist nach § 40 Abs. 3 S. 1 GO, wer die meisten Stimmen erhält.
Es wird nach § 40 Abs. 2 S. 1 GO durch Handzeichen (offen) gewählt, außer ein Mitglied der
Gemeindevertretung widerspricht hiergegen und verlangt eine Stimmzettelwahl (geheime
Wahl). Ein solches Verlangen stellt keinen Antrag dar und wäre zwingend zu befolgen.
Gemäß § 46 Abs. 3 S. 7 i.V.m. S. 4 GO, können auch bürgerliche Mitglieder zur oder
zum stellv. Ausschussvorsitzenden gewählt werden.
Unter Beachtung der nach § 33 Abs. 2 S. 2 GO ermittelten Höchstzahlen, steht der A.B.S.-
Fraktion das Vorschlagsrecht für den stellv. Vorsitz im Ausschuss für Energie und
Nachhaltigkeit zu.
Beschlussvorschlag:
Robert Lange wird zum stellv. Ausschussvorsitz in den Ausschuss für Energie und
Nachhaltigkeit gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
Fördermittel geprüft
Fördermitteltopf vorhanden
Antragstellung möglich?
Ja Nein
Anlagen:
Wahlvorschlag A.B.S.
A.B.S. – Fraktion in der
Gemeindevertretung Sülfeld
A.B.S. Fraktion • 23867 Sülfeld
Sven Stückelschweiger
An den Bürgermeister - Fraktionsvorsitzender –
der Gemeinde Sülfeld
Datum: 21.01.2026
Antrag an die Gemeindevertretung Sülfeld
Umbesetzungen der A.B.S. - Fraktion im Ausschuss für Energie und
Nachhaltigkeit und Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzenden
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt der folgenden Umbesetzung und Neubesetzung
des stellvertretenden Ausschussvorsitzes im Ausschuss für Energie und
Nachhaltigkeit zu:
Name Bisherige Position Neue Position
Robert Mittmann Ordentliches Mitglied keine
und stellvertretender
Ausschussvorsitzender
Ronald Lange Stellvertretendes Ordentliches Mitglied
Mitglied und stellvertretender
Ausschussvorsitzender
Sven Stückelschweiger keine Stellvertretendes
Mitglied
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