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Antrag der A.B.S. Fraktion Sülfeld - Umbesetzung im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit hier: Wahl eines stellv. Ausschussvorsitz

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TypAntrag
GemeindeGemeinde Sülfeld
Datum2026-01-28
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AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 28.01.2026 Status: öffentlich SUE/2026/0504 Abteilung: Stabsbereich Sachbearbeiter/in: Claudia Behrens Aktenzeichen: Gemeindevertretung Sülfeld Antrag der A.B.S. Fraktion Sülfeld - Umbesetzung im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit hier: Wahl eines stellv. Ausschussvorsitz Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 05.02.2026 Gemeindevertretung Sülfeld Sachverhalt: Der Antrag auf Umbesetzung der A.B.S. Fraktion ist dieser Vorlage beigefügt. Der Gemeindevertreter Robert Mittmann wird als ordentliches Mitglied und stellvertretender Ausschussvorsitzender nach §40 a GO abberufen, entsprechend ist die Nachwahl eines stellv. Ausschussvorsitzenden erforderlich. Die Wahl von stellv. Vorsitzenden der ständigen Fachausschüsse richtet sich nach §§ 46 Abs. 5, 39 Abs. 1 sowie 40 Abs. 1 - 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO). Die stellv. Vorsitzenden der Fachausschüsse werden von der Gemeindevertretung gewählt (vgl. § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 1 GO), die Wählbarkeitsvoraussetzung ist gemäß § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 3 GO die ordentliche Mitgliedschaft im betreffenden Fachausschuss. Bei der Wahl der stellv. Ausschussvorsitzenden steht den Fraktionen nach § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 2 GO ein Vorschlagsrecht zu. Die Gemeindevertretung Sülfeld hat sich in der konstituierenden Sitzung konkludent darauf verständigt, das Zugriffsverfahren nach den Höchstzahlen anzuwenden. Entsprechend sind die Höchstzahlen nun auch bei der Nachwahl zu berücksichtigen (vgl. hierzu § 46 Abs. 5 S. 7 i.V.m. S. 2, 5 GO). Gewählt ist nach § 40 Abs. 3 S. 1 GO, wer die meisten Stimmen erhält. Es wird nach § 40 Abs. 2 S. 1 GO durch Handzeichen (offen) gewählt, außer ein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht hiergegen und verlangt eine Stimmzettelwahl (geheime Wahl). Ein solches Verlangen stellt keinen Antrag dar und wäre zwingend zu befolgen. Gemäß § 46 Abs. 3 S. 7 i.V.m. S. 4 GO, können auch bürgerliche Mitglieder zur oder zum stellv. Ausschussvorsitzenden gewählt werden. Unter Beachtung der nach § 33 Abs. 2 S. 2 GO ermittelten Höchstzahlen, steht der A.B.S.- Fraktion das Vorschlagsrecht für den stellv. Vorsitz im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit zu. Beschlussvorschlag: Robert Lange wird zum stellv. Ausschussvorsitz in den Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit gewählt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Wahlvorschlag A.B.S. A.B.S. – Fraktion in der Gemeindevertretung Sülfeld A.B.S. Fraktion • 23867 Sülfeld Sven Stückelschweiger An den Bürgermeister - Fraktionsvorsitzender – der Gemeinde Sülfeld Datum: 21.01.2026 Antrag an die Gemeindevertretung Sülfeld Umbesetzungen der A.B.S. - Fraktion im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit und Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzenden Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung stimmt der folgenden Umbesetzung und Neubesetzung des stellvertretenden Ausschussvorsitzes im Ausschuss für Energie und Nachhaltigkeit zu: Name Bisherige Position Neue Position Robert Mittmann Ordentliches Mitglied keine und stellvertretender Ausschussvorsitzender Ronald Lange Stellvertretendes Ordentliches Mitglied Mitglied und stellvertretender Ausschussvorsitzender Sven Stückelschweiger keine Stellvertretendes Mitglied Seite 1 von 1

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