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Antrag der FWV-Fraktion "Offene Forderungen" vom 25.11.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Wildbad
Datum2026-01-27
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Stadt Bad Wildbad Hauptamt Sitzungsvorlage GR-XI/0187/2026 Beratungsfolge Sitzungam Status Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 öffentlich -zurBeschlussfassung Verfasser: AlexanderRabsteyn MarcoGauger Amtsleiter: Rabsteyn,Alexander,Hauptamtsleiter Bürgermeister Datum: 21.01.2026 Antragder FWV-Fraktion "Offene Forderungen" vom 25.11.2025 Anlagen: Antragder FWV-Fraktion vom 25.11.2025 1. Sachverhalt, Sachstand: Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnungfür Baden-Württemberg(GemO)istauf Antrageiner Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstandauf die Tagesordnungspätestens der übernächsten Sitzungdes Gemeinderats zu setzen. Die FWV-Gemeinderatsfraktionhatder Verwaltungam 25.11.2025 den als Anlage beigefügten Antragzum Gegenstand„Offene Forderungen“übergeben.Der Antraghatfolgenden Inhalt: „Die Verwaltungsoll aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Bearbeitungvon offenen Forderungen zeitnaher undeffektiver zu bearbeiten. Vorsorglichsoll im Stellenplan 2026 ein entsprechender Stelleanteil berücksichtigtwerden. Parallel dazu soll geprüftwerden, obein externer Inkassodienstgenutztwerden kann. Die Bearbeitungdes Anliegens soll aufgrundder Haushaltslage baldmöglichsterfolgen.“ 2. Kosten -/- 3. AuffassungderVerwaltung In 2026 erfolgtdurchdie GemeindeprüfungsanstaltBaden-Württemberg(GPA)eine Organisationsberatung/-untersuchungder Kernverwaltung. Die erforderlichen Haushaltsmittel StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0187/2026 Seite1 stehen im Haushaltplan 2026 zur Verfügung. Im Zuge der Untersuchungwirdu. a. der quantitative Stellenbedarf für die Erledigungder Aufgaben unter Beteiligungder Mitarbeitenden methodischberechnet. Die GPA wirdim vorgelagerten Erstgesprächseitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass auf das Thema „Offene Forderungen“besonderes Augenmerk gerichtetwird. Vor diesem Hintergrundschlägtdie Verwaltungvor, abzuwarten, welche Ergebnisse das Gutachten erbringtundim Lichte dieser die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Im Übrigen istes rechtlichunzulässig, öffentliche Forderungen (Steuern, Gebühren etc.)durch ein externes Inkassounternehmen beitreiben zu lassen. Der Beschlussvorschlagentfällt, da die Vorbereitungen seitens der GPA bereits laufen. Dem Gemeinderatwirdim Anschluss an die Untersuchungdas Ergebnis präsentiert. 4. FinanzielleAuswirkungen–StellungnahmederFinanzverwaltung VeranschlagungderFinanzmittel imlaufendenHaushaltsjahr ☐Die Maßnahme istim Haushaltsjahr 20 veranschlagt ☐Die Mittel reichen nichtaus. Deckungüber: ☐Es sindkeine Mittel veranschlagt. Deckungüber Teilhaushalt: Produktgruppe: Produkt/Kostenstelle: Kommentar 5. Beschlussvorschlag Entfällt StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0187/2026 Seite2

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