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Antrag der FWV-Fraktion "Offene Forderungen" vom 25.11.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Wildbad |
| Datum | 2026-01-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Wildbad
Hauptamt
Sitzungsvorlage GR-XI/0187/2026
Beratungsfolge Sitzungam Status Zuständigkeit
Gemeinderat 27.01.2026 öffentlich -zurBeschlussfassung
Verfasser: AlexanderRabsteyn MarcoGauger
Amtsleiter: Rabsteyn,Alexander,Hauptamtsleiter Bürgermeister
Datum: 21.01.2026
Antragder FWV-Fraktion "Offene Forderungen" vom 25.11.2025
Anlagen:
Antragder FWV-Fraktion vom 25.11.2025
1. Sachverhalt, Sachstand:
Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnungfür Baden-Württemberg(GemO)istauf Antrageiner
Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte ein Verhandlungsgegenstandauf die
Tagesordnungspätestens der übernächsten Sitzungdes Gemeinderats zu setzen.
Die FWV-Gemeinderatsfraktionhatder Verwaltungam 25.11.2025 den als Anlage beigefügten
Antragzum Gegenstand„Offene Forderungen“übergeben.Der Antraghatfolgenden Inhalt: „Die
Verwaltungsoll aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Bearbeitungvon offenen
Forderungen zeitnaher undeffektiver zu bearbeiten. Vorsorglichsoll im Stellenplan 2026 ein
entsprechender Stelleanteil berücksichtigtwerden. Parallel dazu soll geprüftwerden, obein
externer Inkassodienstgenutztwerden kann. Die Bearbeitungdes Anliegens soll aufgrundder
Haushaltslage baldmöglichsterfolgen.“
2. Kosten
-/-
3. AuffassungderVerwaltung
In 2026 erfolgtdurchdie GemeindeprüfungsanstaltBaden-Württemberg(GPA)eine
Organisationsberatung/-untersuchungder Kernverwaltung. Die erforderlichen Haushaltsmittel
StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0187/2026 Seite1
stehen im Haushaltplan 2026 zur Verfügung. Im Zuge der Untersuchungwirdu. a. der
quantitative Stellenbedarf für die Erledigungder Aufgaben unter Beteiligungder Mitarbeitenden
methodischberechnet. Die GPA wirdim vorgelagerten Erstgesprächseitens der Verwaltung
darauf hingewiesen, dass auf das Thema „Offene Forderungen“besonderes Augenmerk
gerichtetwird. Vor diesem Hintergrundschlägtdie Verwaltungvor, abzuwarten, welche
Ergebnisse das Gutachten erbringtundim Lichte dieser die erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
Im Übrigen istes rechtlichunzulässig, öffentliche Forderungen (Steuern, Gebühren etc.)durch
ein externes Inkassounternehmen beitreiben zu lassen.
Der Beschlussvorschlagentfällt, da die Vorbereitungen seitens der GPA bereits laufen. Dem
Gemeinderatwirdim Anschluss an die Untersuchungdas Ergebnis präsentiert.
4. FinanzielleAuswirkungen–StellungnahmederFinanzverwaltung
VeranschlagungderFinanzmittel imlaufendenHaushaltsjahr
☐Die Maßnahme istim Haushaltsjahr 20 veranschlagt
☐Die Mittel reichen nichtaus. Deckungüber:
☐Es sindkeine Mittel veranschlagt. Deckungüber
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Produkt/Kostenstelle:
Kommentar
5. Beschlussvorschlag
Entfällt
StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0187/2026 Seite2
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