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Antrag der SPD-Fraktion "Erste Schritte Innenstadtkonzept": Antrag auf Überarbeitung der Verkehrsregelungen in der Fußgängerzone Wilhelmstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Wildbad
Datum2026-04-28
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Stadt Bad Wildbad Ordnung und Bürgerservice Sitzungsvorlage GR-XI/0210/2026 Beratungsfolge Sitzungam Status Zuständigkeit Gemeinderat 28.04.2026 öffentlich -zurBeschlussfassung Verfasser: PetraKugele MarcoGauger Amtsleiter: Rabsteyn,Alexander,Hauptamtsleiter Bürgermeister Datum: 22.04.2026 Antragder SPD-Fraktion: Erste Schritte Innenstadtkonzept hier: Antragauf Überarbeitungder Verkehrsregelungen in der Fußgängerzone Wilhelmstraße Anlagen: Antragder SPD-Fraktion: Erste Schritte Innenstadtkonzept(öffentlich) 1. Sachverhalt, Sachstand: DieSPD-FraktionhatinderGemeinderatssitzungam24.02.2026denalsAnlagebeigefügtenAntraggestelltmit demZiel,dassderVerkehrsflussinderFußgängerzoneWilhelmstraßeneugeordnetwirdundKurzzeitparkplätze eingerichtetwerden,umdenBedarfendesEinzelhandels,derÜbernachtungsbetriebeundPatientenvonArztpraxen entgegenzukommen. ZurHistorie:NachdemBaudesMeisterntunnelshatderGemeinderat1996einVerkehrskonzeptbeschlossen, wonachderKurplatzunddieWilhelmstraßezwischenUhlandstraßeundWilde-Mann-BrückealsFußgängerzone gestaltetundausgewiesenwerdensoll,nachdemderDurchgangsverkehrdurchdenTunnelfließt. 1998hatderGemeinderatdannweitereÄnderungenbezüglichderEinfahrtsmöglichkeitenindieFußgängerzone beschlossen,umzumeinendasFlairalsFußgängerzonenichtzugefährdenundzumanderenaberauchden BelangendesEinzelhandels,derHotelbetriebeundderAnwohneringewissemMaßRechnungzutragen.Seither gibtesmehroderwenigerdenStatusquo,dassdieZufahrtzurFußgängerzonefürfolgendeGruppenper Verkehrszeichenfreigegebenist: -Lieferverkehrbis18twerktagsvon6-10h -AnwohnermitSonderausweis -An-undabreisendeHotelgäste ImAugust2020wurdedannnochderEnztalradwegvonderKönig-Karl-StraßeindieWilhelmstraßeverlegt, weshalbdieFußgängerzoneseitherauchnochfürRadfahrerfreigegebenwurde. AusdenReihenderEinzelhändlerkambereits2016derVorschlag,dieFußgängerzonefürdenVerkehrweiterzu StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0210/2026 Seite1 öffnen.NachBeratungenimAKInnenstadtunddemVSTwurdedieÖffnungderFußgängerzonefüreineTestphase von1Jahrab01.09.2016vomGemeinderatam26.07.2016beschlossen.DaraufhinwurdedieFußgängerzoneals verkehrsberuhigterGeschäftsbereichmiteinerzulässigenHöchstgeschwindigkeitvon10km/hundeiner EinbahnstraßenregelungvonderWilde-Mann-BrückeRichtungUhlandstraßeausgewiesen.Zudemwurdedie ZufahrtanSonn-undFeiertagenverbotenund9ParkplätzemiteinerHöchstparkdauervon1hmitParkscheibe ausgewiesen. InderGemeinderatssitzungam20.07.2017wurdeineinemBerichtderImakommAkademiezur ZukunftsperspektiveInnenstadtdargelegt,dassderVerkehrausderWilhelmstraßerausmuss,umFlairzuschaffen unddieAufenthaltsfunktionzusteigerndurchInnenstadtentwicklung.AuchhatdieTestphasekeinemerkliche BelebunggebrachtundnurdieProblembereichedeutlicheraufgezeigt: -ohneKontrollenwerdendieRegelungennichteingehalten,KontrollenaberverärgerndieKundschaft -ParkplätzewurdendurchDauerparkerblockiert -wennFahrzeugenichtordentlichinderMarkierungparken,versperrensieentwederdie„Fahrbahn“oderesist kein„Gehweg“zwischenparkendenFahrzeugenunddenGeschäftenmehrvorhanden -dieSitzbänkewärensodannauchnichtmehrnutzbar -StraßenlaternenmüsstenentferntwerdenundbaulichdieFahr-undGehwegeaufDauerbessererkennbarbzw. voneinandergetrenntwerden -EinzelhandelundGastronomiemüsstendieWarenauslagen/Außenbewirtungstarkreduzieren. DieverkehrsrechtlichenBestimmungenführtenaußerdemdazu,dassbeispielsweisenichteinfachnurdieRichtung inderFußgängerzonedurcheineEinbahnstraßevorgegebenwerdenkonnte,sonderndasKonstruktdes „verkehrsberuhigtenGeschäftsbereiches“geschaffenwerdenmussteunddieBeschilderungdadurchschwierigwar. NebenzahlreichenArbeitsaufträgenimRahmenderInnenstadtentwicklunghatderGemeinderatdamalsjedoch beschlossen,denProbebetrieb„ÖffnungFußgängerzone“zubeendenunddenursprünglichenZustandwieder herzustellen. DerAntragderSPD-FraktionzieltinfastdiegleicheRichtung,weshalbdieHistorieanderStellezunächstnochmal ausführlicherdargestelltwurde. ManchenPersonengruppenmussteseitderEinrichtungderFußgängerzone1998dieZufahrtindieWilhelmstraße inFormeinerAusnahmegenehmigunggewährtwerden.DiessindHandwerkerfürdringendausführbareArbeiten, AnwohnerundGewerbetreibende,diedortihrenWohnsitz/Gewerbebetriebhabenund/oderdorteinenParkplatz habenundbestimmteLieferanten,diedieLieferzeitennichteinhaltenkönnen.Insgesamtgibtbereitsüber120 Ausnahmegenehmigungen.DarüberhinaushabenderLieferverkehrzwischen6und10Uhrundan-bzw. abreisendeHotelgästeohnehindasRechtzuzufahren.Esgibtalsobereitseinrechthohes„Verkehrsaufkommen“ undjedeweitereFreigabeerhöhtdiesesVerkehrsaufkommenbzw.untergräbtdieEigenschaftalsFußgängerzone. JemehrdieFußgängerzonegeöffnetwird,umsowenigerkanndieWilhelmstraßeeineFußgängerzonebleibenund müsstezumVerkehrsberuhigtenGeschäftsbereichmitallenKonsequenzenwerden–wiebereitsinderTestphase 2016/2017erörtertunddargelegt. SchonheuteistesfürdenGemeindlichenVollzugsdienstsehrschwierigundherausfordernd,inderFußgängerzone Wilhelmstraßezukontrollieren,danahezujedereinbesonderesErfordernisdesZufahrensgeltendmacht. VordiesemHintergrundstelltsichganzgrundsätzlichdieFrage,obdieFußgängerzoneweitergeöffnetwerden StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0210/2026 Seite2 sollte,samtderEinrichtungvonParkplätzen,dadiesdannvoraussichtlichdazuführt,dassdieWilhelmstraßekeine Fußgängerzonebleibenkann.DerAntragwurdeauchnochnichtinvollemUmfangrechtlichbewertet,dazunächst entschiedenwerdensoll,obindieseRichtunggrundsätzlich(wieder)gegangenwerdensoll. ZudeneinzelnenPunktendesAntragsgibtesjedochbereitsvorabFolgendeszusagen:  DieWilhelmstraßebleibtFußgängerzoneunddarfbis10UhrnurvonNordnachSüd (Einbahnstraßenregelung)zumBe-undEntladenbefahrenwerden: AnwohnerundGewerbetreibendedürfenmitAusnahmegenehmigungohnehinzumBe-undEntladen zufahren,derLieferverkehrbis10Uhrauch.EineEinbahnstraßenregelungistineinerFußgängerzone rechtlichnichtmöglich.WennmandieFreigabenurauseinerRichtungmacht,wäreestrotzdemzulässig dortzuwendenbzw.ausdenParkplätzenundGasseninbeideRichtungenauszufahren,wasdannnichtviel bringt.ZudemwirddasVerkehrsaufkommenehermehr.  ÜbernachtungsbetriebeundAnwohnererhaltenEinfahrtsberechtigungen: AnwohnermiteinemWohnsitz,dernurüberdieFußgängerzoneerreichtwerdenkann,erhaltenauchbisher schonaufAntrageineAusnahmegenehmigungzumEinfahren.AucheinzelneBeherbergungsbetriebe habenfürihreFerienwohnungeineAusnahmegenehmigungbeantragt.  ÜbernachtungsbetriebegebenEinfahrtsgenehmigungenaus:fürdieAn-undAbreisedürfenHotelgäste auchsozufahren.  BeiAnreiseistdieBuchungsbestätigungderNachweiszumberechtigtenEinfahren:fürdieAn-undAbreise istauchbisherkeineweitereGenehmigungerforderlichunddieZufahrtfreigegeben.EinNachweisist natürlichhilfreich.  LadenbesitzerundArztpraxensollenParkscheinebeantragenfüraußerhalbderLieferzeiten:hieristnicht klar,obfürKunden/PatientenoderfürdieInhaber.DieInhaberkönntenbisherschoneine AusnahmegenehmigungbekommenzumBe-undEntladen.  1-2ParkscheineproGeschäftfürmax.30MinuteningekennzeichnetenParkplätzen:diekleinste Zeiteinheit,diemitderParkscheibeüberwachtwerdenkann,ist1Stunde.DaruntermüsstemitParkuhren oderParkscheinautomatengearbeitetwerden.Andere„Alternativen“dürfteschwerzukontrollierensein bzw.sindrechtlichnichtwirksam.  4KurzzeitparkplätzeinderWilhelmstraße:dieAnzahlistsehrgering,diekleinsteZeiteinheitfürdie HöchstparkdauermitParkscheibebeträgt1Stunde.Erfahrungsgemäßsinddiedanndauerndundauch längerbelegtundaufgrunddergeringenAnzahlfahrendiemeistendanndochwiedernurdurchundfinden trotzdemkeinenParkplatz.Be-undEntladenwäreauchohnegekennzeichneteParkplätzemöglich,die vorrangigeFrageistdaher:„werdarfreinfahren?“. 2. Kosten Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunktnochnichtbeziffertwerden. Wenn nur einzelne Schilder ausgetauschtwerden müssten undweitere Genehmigungen erteiltwerden, bleiben die Kosten voraussichtlichunter 1.000 €. Wenn die Fußgängerzone aufgehoben werden und umgestaltetwerden muss, istdies mithohen Planungs- undInvestitionskosten verbunden. 3. AuffassungderVerwaltung StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0210/2026 Seite3 Aufgrundder Tatsache, dass es bereits sehr viele Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone gibt, sollte der Kreis der Berechtigten nichtweiter ausgedehntwerden, damitdie Fußgängerzone den Charakter als solche auchbehältundFußgänger nichtdurchden Fahrzeugverkehr gefährdet werden. Bei einer weiteren Öffnungistfraglich, obes Fußgängerzone bleiben kann. Es wäre dann für eine sichere Trennungder Verkehrsströme zwischen Fußgängern undFahrzeugen eine bauliche UmgestaltungundUmwidmungerforderlich, was der Aufenthaltsfunktion jedoch abträglichwäre. Die Maßnahmen müssen auchpraktikabel undkontrollierbar sein. Die geringe Anzahl an Parkplätzen, die möglichwären, helfen der Innenstadtentwicklungvermutlichnicht wirklich. Auchdie Fa. Imakomm legte damals Wertdrauf, dass das Parken/Zufahren in dem Zusammenhangnichtan erster Stelle der Maßnahmen stehtunddas Problem des Einzelhandels allein nichtlöst. Aber auchdie Verwaltungstandbereits mitEinzelhändlern im Austausch. Als ein Ergebnis wurde vereinbart– vor Eingangdes Antrags der SPD-Fraktion – dass in einer Testphase bis Ende September, Anlieger werktags zwischen 16 und17 Uhr von der Wilde-Mann-Brücke her zum Be- undEntladen einfahren dürfen. Natürlichgiltauchda, wenn auf Dauer der Verkehrsstrom dadurchzu stark zunimmt, istauchdadurchdie Sicherheitder Fußgänger undder Charakter der Fußgängerzone in Gefahr. NachAuffassungder Verwaltungsollten in der Fußgängerzone keine Parkplätze ausgewiesen werden, da die geringe Anzahl das Problem nichtgrundlegendlösen würde unddie Frequenzan Fahrzeugen unnötigerhöht. Es gibtin fußläufiger EntfernunggenügendParkmöglichkeiten beispielsweise im Parkhaus Stadtmitte. Darüber hinaus sindschon viele Punkte des Antrags mehr oder weniger gegeben, weshalbder Antragnichtweiterverfolgtwerden sollte. Andernfalls müssten manche Punkte rechtlichnochintensiver geprüftunddie Konsequenzen aufgezeigt werden, gegebenenfalls auchdas Verkehrskonzeptgrundsätzlichdurcheinen Fachmann überprüftwerden. Andere Maßnahmen des Stadtmarketings werden natürlichweiter unterstützt. 4. FinanzielleAuswirkungen–StellungnahmederFinanzverwaltung VeranschlagungderFinanzmittel imlaufendenHaushaltsjahr ☐Die Maßnahme istim Haushaltsjahr 20 veranschlagt ☐Die Mittel reichen nichtaus. Deckungüber: ☐Es sindkeine Mittel veranschlagt. Deckungüber Teilhaushalt: Produktgruppe: Produkt/Kostenstelle: StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0210/2026 Seite4 Kommentar 5. Beschlussvorschlag Der Antragder SPD-Fraktion „Erste Schritte Innenstadtkonzept“wirdnichtweiterverfolgt. StadtBadWildbad SitzungsvorlageNr.GR-XI/0210/2026 Seite5

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