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Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w.V.

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBad Salzungen
Datum2026-07-01
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Kreisstadt Bad Salzungen BESCHLUSSVORLAGE Der Bürgermeister Organisationseinheit Datum Beschluss-Nr. Fachdienst Gebäude- und 22.06.2026 BV/0160/2026 Liegenschaftsmanagement/ Stadtrat 01.07.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w.V. Beschlussvorschlag Es wird beschlossen, den vom Hauptausschuss am 29.04.2026 gefassten Beschluss Nr. 0124/2026 zum Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w. V. zu bestätigen. Beratungsergebnis – Beschluss Gremium Sitzung am TOP Laut Abweichend Einsti Mit Stimmen- Ja Nein Enthaltung Beschluss- Beschluss mmig mehrheit vorschlag (Rückseite) Finanzielle Auswirkungen ? Ja Nein 1 2 3 4 5 Gesamtkosten Jährliche Finanzierung Objektbezogen Einmal. oder der Maßnahmen Folgekosten/-laste Eigenanteil e Einnahmen jährl. lauf. Beschaffungs-/ n (i.d.R. (Zuschüsse/Bei Haushalts- Herstellungskosten Kreditbedarf) träge) belastung keine € € € € € Veranschlagung Im Verwaltungshaushalt Im Vermögenshaushalt. Ja, mit € Haushaltstelle 20 20 Nein BEGRÜNDUNG In der Sitzung des Hauptausschusses am 29.04.2026 wurde der Beitritt der Stadt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w. V. (FWV) beschlossen. Ziel des Beitritts ist die Übernahme der Holzvermarktung, da ThüringenForst dies aus kartellrechtlichen Gründen für Waldbesitzer mit mehr als 100 ha nach dem 30.09.2026 einstellt. Seite 1 von 2 Nach § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO können Entscheidungen über die Beteiligung an Unternehmen nicht an beschließende Ausschüsse übertragen werden. Dies gilt nach § 26 Abs.2 Nr. 1 ThürKO zudem für Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Stadt einer Genehmigung bedarf. Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordthüringen w. V. stellt als wirtschaftlicher Verein ein Unternehmen des privaten Rechts dar. Der Beitritt der Stadt zur FWV. bedarf somit nach § 73 Abs. 1 S. 4 ThürKO der Genehmigung. Folglich erfordert der Beitritt der Stadt die Beschlussfassung durch den Stadtrat. Anlagenverzeichnis: gez. gez. Roth, Thomas Bohl, Klaus Fachbereich Zentrale Aufgaben Bürgermeister Seite 2 von 2

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