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Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w.V.
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Salzungen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bad Salzungen BESCHLUSSVORLAGE
Der Bürgermeister
Organisationseinheit Datum Beschluss-Nr.
Fachdienst Gebäude- und 22.06.2026 BV/0160/2026
Liegenschaftsmanagement/
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Beitritt zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w.V.
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
den vom Hauptausschuss am 29.04.2026 gefassten Beschluss Nr. 0124/2026 zum Beitritt
zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w. V. zu bestätigen.
Beratungsergebnis – Beschluss
Gremium Sitzung am TOP
Laut Abweichend
Einsti Mit Stimmen-
Ja Nein Enthaltung Beschluss- Beschluss
mmig mehrheit
vorschlag (Rückseite)
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja Nein
1 2 3 4 5
Gesamtkosten Jährliche Finanzierung Objektbezogen Einmal. oder
der Maßnahmen Folgekosten/-laste Eigenanteil e Einnahmen jährl. lauf.
Beschaffungs-/ n (i.d.R. (Zuschüsse/Bei Haushalts-
Herstellungskosten Kreditbedarf) träge) belastung
keine
€ € € € €
Veranschlagung
Im Verwaltungshaushalt Im Vermögenshaushalt. Ja, mit € Haushaltstelle
20 20 Nein
BEGRÜNDUNG
In der Sitzung des Hauptausschusses am 29.04.2026 wurde der Beitritt der Stadt zur
Forstwirtschaftlichen Vereinigung Nordthüringen w. V. (FWV) beschlossen. Ziel des Beitritts
ist die Übernahme der Holzvermarktung, da ThüringenForst dies aus kartellrechtlichen
Gründen für Waldbesitzer mit mehr als 100 ha nach dem 30.09.2026 einstellt.
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Nach § 26 Abs. 2 Nr. 11 ThürKO können Entscheidungen über die Beteiligung an
Unternehmen nicht an beschließende Ausschüsse übertragen werden. Dies gilt nach § 26
Abs.2 Nr. 1 ThürKO zudem für Angelegenheiten, zu deren Erledigung die Stadt einer
Genehmigung bedarf.
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordthüringen w. V. stellt als wirtschaftlicher Verein ein
Unternehmen des privaten Rechts dar. Der Beitritt der Stadt zur FWV. bedarf somit nach
§ 73 Abs. 1 S. 4 ThürKO der Genehmigung.
Folglich erfordert der Beitritt der Stadt die Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Anlagenverzeichnis:
gez. gez.
Roth, Thomas Bohl, Klaus
Fachbereich Zentrale Aufgaben Bürgermeister
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