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2. Änderung der Entgeltordnung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Salzungen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bad Salzungen BESCHLUSSVORLAGE
Der Bürgermeister
Organisationseinheit Datum Beschluss-Nr.
Fachdienst Gebäude- und 03.06.2026 BV/0153/2026
Liegenschaftsmanagement/
CSchw/PKl
Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren, 15.06.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Sport und Kultur
Hauptausschuss 17.06.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
2. Änderung der Entgeltordnung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
der 2. Änderung der Entgeltordnung für die Mitbenutzung für alle städtischen
Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Bad Salzungen außer Sportstätten
zuzustimmen.
Beratungsergebnis - Beschluss
Gremium Sitzung am TOP
Laut Abweichend
Einsti Mit Stimmen-
Ja Nein Enthaltung Beschluss- Beschluss
mmig mehrheit
vorschlag (Rückseite)
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja Nein
1 2 3 4 5
Gesamtkosten Jährliche Finanzierung Objektbezogen Einmal. oder
der Maßnahmen Folgekosten/-laste Eigenanteil e Einnahmen jährl. lauf.
Beschaffungs-/ n (i.d.R. (Zuschüsse/Bei Haushalts-
Herstellungskosten Kreditbedarf) träge) belastung
keine
€ € € € €
Veranschlagung
Im Verwaltungshaushalt Im Vermögenshaushalt. Ja, mit € Haushaltstelle
20 20 Nein
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BEGRÜNDUNG
Die Anpassung der Mitbenutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gebäude
und Räumlichkeiten erfolgt vor dem Hintergrund der vorgesehenen Digitalisierung
des Vergabe- und Buchungsprozesses. Ziel ist es, die Beantragung und Bearbeitung
künftig über ein Online-Kalendersystem effizienter und nutzerfreundlicher zu
gestalten sowie zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig kann
durch die digitalen Abläufe der Papierverbrauch deutlich reduziert werden. Darüber
hinaus ermöglicht das System einen besseren Überblick über sämtliche Nutzungen
und Belegungen der städtischen Gebäude und Räumlichkeiten.
Im Zuge der Überarbeitung wurde der Wortlaut der Mitbenutzungs- und
Entgeltordnung an den künftig vorgesehenen digitalen Prozess angepasst, um den
neuen Ablauf rechtssicher und praxisgerecht abzubilden.
Darüber hinaus wurden die zur Mitbenutzung verfügbaren Gebäude und
Räumlichkeiten an den aktuellen Stand angepasst. Berücksichtigt wurden hierbei
insbesondere Veränderungen durch Neubauten, Umbaumaßnahmen sowie der
Wegfall einzelner Gebäude und Räumlichkeiten, beispielsweise infolge dauerhafter
Vermietungen oder geänderter Nutzungen.
Anlagenverzeichnis:
2. Änderung Entgeltordnung Gebäude u. Räumlichkeiten
Rot-Grün-Fassung Entgeltordnung
gez. gez.
Roth, Thomas Bohl, Klaus
Fachbereich Zentrale Aufgaben Bürgermeister
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