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Übernahme des Flüchtlingsmanagement in den kommunalen Stellenplan der Gemeinde ab dem Jahr 2027
Angenommen14 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Bellingen |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sachbearbeiter:
Bürgermeisteramt
HerrGrießhammer
Hauptamt
Bad Bellingen
Tel.07635/8119-30
Gemeinderat öffentlich am 15.06.2026
öffentliche Gemeinderatsvorlage
Übernahme des Flüchtlingsmanagement in den kommunalen Stellenplan der
Gemeinde ab dem Jahr 2027
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
die Gemeinde Bad Bellingen und das Diakonische Werk der Evangelischen
Kirchenbezirke im Landkreis Lörrach haben bereits vor mehreren Jahren einen
Kooperationsvertrag geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die soziale
Beratung und Begleitung von geflüchteten Menschen durch eine
Integrationsmanagerin.
Der Vertrag wird jeweils für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert
sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Im Rahmen der Vereinbarung stellt die Diakonie der Gemeinde eine Vollzeitkraft mit
einem Beschäftigungsumfang von 39 Wochenstunden zur Verfügung. Hierfür werden
der Gemeinde pauschale Personalkosten in Höhe von 6.000,00 € pro Monat sowie
Sach- und Regiekosten in Höhe von 13.000,00 € pro Jahr in Rechnung gestellt.
Zusätzlich erfolgt jährlich eine sogenannte Spitzabrechnung der tatsächlich
angefallenen Personalkosten.
Im Jahr 2025 beliefen sich die tatsächlichen Personalkosten auf 59.644,69 €. Die
Verwaltungskosten betrugen 8.000,00 €. Für das Integrationsmanagement wird
zudem ein Landeszuschuss in Höhe von 62.760,00 € gewährt.
Die Gemeinde stellt darüber hinaus die notwendige Büroinfrastruktur, insbesondere
EDV-Ausstattung und Telefon, zur Verfügung.
Die beim Diakonischen Werk beschäftigte Integrationsmanagerin erhält derzeit
jeweils einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag.
Da die im Rahmen des Kooperationsvertrages anfallenden Verwaltungs- und
Personalkosten die Kosten einer direkten Beschäftigung bei der Gemeinde
übersteigen, schlägt die Verwaltung vor, das Flüchtlingsmanagement künftig
unmittelbar bei der Gemeinde anzusiedeln und die entsprechende Stelle in den
Stellenplan aufzunehmen.
Die Stelle ist derzeit beim Diakonischen Werk nach dem Tarifvertrag für den Sozial-
und Erziehungsdienst in Entgeltgruppe S 12 eingruppiert. Dies entspricht in etwa den
Entgeltgruppen 9b beziehungsweise 9c des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
(TVöD-VKA). Die jährlichen Personalkosten belaufen sich hierbei auf rund 55.000 €
brutto.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle zunächst einer Stellenbewertung zu
unterziehen und sie anschließend entsprechend dem Ergebnis der Bewertung in den
Stellenplan der Gemeinde aufzunehmen.
Vor dem Hintergrund der derzeit nicht absehbaren weltpolitischen Entwicklungen und
des weiterhin zu erwartenden Zuzugs geflüchteter Menschen erachtet die
Verwaltung die Fortführung der Stelle als erforderlich. Die Stelle soll daher weiterhin
berücksichtigt und künftig über die Gemeinde geführt werden.
Es wird vorgeschlagen, die Stelle entsprechend ihrer Bewertung im Stellenplan
befristet für die Jahre 2027 bis 2029 einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Bellingen stimmt der Übernahme des
Flüchtlingsmanagements in den Stellenplan der Gemeinde befristet für die Jahre
2027, 2028 und 2029 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle hierfür erforderlichen weiteren
Schritte zu veranlassen.
Dr. Carsten Vogelpohl
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert