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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Aktive Oeringer vom 09.10.2019: Gutachterliche Überprüfung der mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt unter Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der Grundsteuer A und B und anderer Abgaben auch über die Wahlperiode hinaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Oering |
| Datum | 2020-01-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsvorsteher
Sitzungsvorlage Datum: 24.10.2019
Status: öffentlich
OER/2019/0088
Abteilung: Zentrale Dienste und Bildung
Sachbearbeiter/in: Beate Malolepsy
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Oering
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Aktive
Oeringer vom 09.10.2019: Gutachterliche Überprüfung der mittelfristigen
wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt unter
Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der Grundsteuer A und B und
anderer Abgaben auch über die Wahlperiode hinaus
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
Gemeindevertretung Oering
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion Aktive Oeringer ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Anlagen:
Wählergemeinschaft
„Aktive Oeringer“
Gemeindevertretung Oering
Martin Hafke
Sitzung am 24.10.2019
Fraktionssprecher
Oering, den 09.10.2019
Antrag der AO Fraktion auf die Aufnahme des TOP "Gutachterliche
Überprüfung der mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den
Gemeindehaushalt unter Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der
Grundsteuer A und B und anderer Abgaben auch über die Wahlperiode
hinaus" in die Tagesordnung der GV am 24.10.2019
Insbesondere soll geprüft werden:
1. Muss eine Erhöhung der Steuersätze für Grundsteuer A und B erfolgen?
2. Müssen andere Abgaben erhoben/erhöht werden?
3. In welcher Höhe muss diese Erhöhung erfolgen?
4. Wann muss diese Erhöhung erfolgen?
5. Lassen sich die entstehenden Mehraufwendungen durch andere
Konsolidierungsmaßnahmen/Förderungen im Haushalt bewältigen?
Begründung:
Die bestehende gutachterliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Mehrgeneartionen-
bürgerhauses stammt aus dem Jahre 2016.
Die zugrunde gelegten Zahlen haben sich durch die aktuellen Entwicklungen am Markt
überholt. Im damaligen Gutachten ist von einem Investitionsvolumen in Höhe von 2,4
Millionen Euro ausgegangen worden. Nach uns dem Letzt bekannten Stand fallen definitiv
Investitionen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an. Das sind alleine für das Mgbh. 1,1
Millionen mehr als Veranschlagt.
Durch die Sanierungsmaßnahmen an der L 80 und der Erhöhung des Gemeindeanteils
an den Sanierungskosten sowie der aus unterschiedlichen Gründen notwendigen
Erweiterung der Kindertagesstätte, auch hier der anfallenden 60%
Baukostensteigerung, erhöhen sich die Investitionen der Gemeinde wesentlich und
damit die Belastungen für zukünftige Gemeindehaushalte.
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Da alle Maßnahmen nicht unerheblich von den Preissteigerungen am Markt betroffen
sind, ist eine erneute Überprüfung und eine neuerliche Bewertung der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde unter Einbeziehung aller bekannten und zu erwartenden
Vorhaben zwingend erforderlich.
Hinzu stehen Mittelfristig ausgewiesen durch das 2013 beauftragte Straßenkataster
Investitionen am gemeindlichen Wege- und Straßennetz an.
Weitere Investitionen beschreibt der bestehende Feuerwehrbedarfsplan. Aus diesem
sind kurz- und mittelfristige Investitionen in Gebäude, Ausrüstung und Fahrzeuge
abzulesen und zu quantifizieren.
Um den Bildungsstandort Oering attraktiv zu halten und zukunftsfähig zu gestalten,
sind zusätzliche finanzielle Aufwendungen dringend geboten. Nur ein Teil dieser
Investitionen lässt sich aus Mitteln des Digitalpaktes decken.
Ebenfalls werden erhebliche Mehrbelastungen für Gemeinden ab dem 1.8.2020 für
Kita und Krippe erwartet. Diese werden sich deutlich im Haushalt zeigen.
Auch wenn sich viele Kosten zum Teil nicht mehr verhindern lassen, ist es unsere Pflicht
sich schon jetzt mit dieser Situation zu befassen und eine optimale Ausrichtung für die
finanzielle langfristige Zukunft der Gemeinde, auch über die Wahlperiode hinaus,
anzustreben sowie die Auswirkungen auf den Haushalt so gering wie möglich zu halten.
Aber auch um den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde die Option zu geben,
zukünftige zusätzliche steuerliche Belastungen in ihrer Finanzplanung zu
berücksichtigen, ist eine rechtzeitige Information über zu erwartende steuerliche
Belastungen und Abgaben dringend geboten.
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