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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Aktive Oeringer vom 09.10.2019: Gutachterliche Überprüfung der mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt unter Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der Grundsteuer A und B und anderer Abgaben auch über die Wahlperiode hinaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Oering
Datum2020-01-08
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AMT ITZSTEDT Der Amtsvorsteher Sitzungsvorlage Datum: 24.10.2019 Status: öffentlich OER/2019/0088 Abteilung: Zentrale Dienste und Bildung Sachbearbeiter/in: Beate Malolepsy Aktenzeichen: Gemeindevertretung Oering Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Aktive Oeringer vom 09.10.2019: Gutachterliche Überprüfung der mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt unter Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der Grundsteuer A und B und anderer Abgaben auch über die Wahlperiode hinaus Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit Gemeindevertretung Oering Sachverhalt: Der Antrag der Fraktion Aktive Oeringer ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Anlagen: Wählergemeinschaft „Aktive Oeringer“ Gemeindevertretung Oering Martin Hafke Sitzung am 24.10.2019 Fraktionssprecher Oering, den 09.10.2019 Antrag der AO Fraktion auf die Aufnahme des TOP "Gutachterliche Überprüfung der mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt unter Berücksichtigung derzeitiger Steuersätze der Grundsteuer A und B und anderer Abgaben auch über die Wahlperiode hinaus" in die Tagesordnung der GV am 24.10.2019 Insbesondere soll geprüft werden: 1. Muss eine Erhöhung der Steuersätze für Grundsteuer A und B erfolgen? 2. Müssen andere Abgaben erhoben/erhöht werden? 3. In welcher Höhe muss diese Erhöhung erfolgen? 4. Wann muss diese Erhöhung erfolgen? 5. Lassen sich die entstehenden Mehraufwendungen durch andere Konsolidierungsmaßnahmen/Förderungen im Haushalt bewältigen? Begründung: Die bestehende gutachterliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Mehrgeneartionen- bürgerhauses stammt aus dem Jahre 2016. Die zugrunde gelegten Zahlen haben sich durch die aktuellen Entwicklungen am Markt überholt. Im damaligen Gutachten ist von einem Investitionsvolumen in Höhe von 2,4 Millionen Euro ausgegangen worden. Nach uns dem Letzt bekannten Stand fallen definitiv Investitionen in Höhe von 3,5 Millionen Euro an. Das sind alleine für das Mgbh. 1,1 Millionen mehr als Veranschlagt. Durch die Sanierungsmaßnahmen an der L 80 und der Erhöhung des Gemeindeanteils an den Sanierungskosten sowie der aus unterschiedlichen Gründen notwendigen Erweiterung der Kindertagesstätte, auch hier der anfallenden 60% Baukostensteigerung, erhöhen sich die Investitionen der Gemeinde wesentlich und damit die Belastungen für zukünftige Gemeindehaushalte. Seite 1 von 2 Da alle Maßnahmen nicht unerheblich von den Preissteigerungen am Markt betroffen sind, ist eine erneute Überprüfung und eine neuerliche Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde unter Einbeziehung aller bekannten und zu erwartenden Vorhaben zwingend erforderlich. Hinzu stehen Mittelfristig ausgewiesen durch das 2013 beauftragte Straßenkataster Investitionen am gemeindlichen Wege- und Straßennetz an. Weitere Investitionen beschreibt der bestehende Feuerwehrbedarfsplan. Aus diesem sind kurz- und mittelfristige Investitionen in Gebäude, Ausrüstung und Fahrzeuge abzulesen und zu quantifizieren. Um den Bildungsstandort Oering attraktiv zu halten und zukunftsfähig zu gestalten, sind zusätzliche finanzielle Aufwendungen dringend geboten. Nur ein Teil dieser Investitionen lässt sich aus Mitteln des Digitalpaktes decken. Ebenfalls werden erhebliche Mehrbelastungen für Gemeinden ab dem 1.8.2020 für Kita und Krippe erwartet. Diese werden sich deutlich im Haushalt zeigen. Auch wenn sich viele Kosten zum Teil nicht mehr verhindern lassen, ist es unsere Pflicht sich schon jetzt mit dieser Situation zu befassen und eine optimale Ausrichtung für die finanzielle langfristige Zukunft der Gemeinde, auch über die Wahlperiode hinaus, anzustreben sowie die Auswirkungen auf den Haushalt so gering wie möglich zu halten. Aber auch um den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde die Option zu geben, zukünftige zusätzliche steuerliche Belastungen in ihrer Finanzplanung zu berücksichtigen, ist eine rechtzeitige Information über zu erwartende steuerliche Belastungen und Abgaben dringend geboten. Seite 2 von 2

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